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Steuererklärung + Verspätet?

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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Sep 2010 - 8:00

Steuererklärung + Verspätet?
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Hallo,

ich habe eine Frage wie ist das mit der Steuererklärung, wenn man die Vergessen hat?
Einfach nachmachen und einreichen , oder hat man dann Ärger zu befürchten?
Es wäre auch ihre erste Steuererklärung, man könnte ja sagen, hey, man wuste es nicht oder so etwas in der Art.
Hatte jetzt auch schon von einigen gehört, die seid Jahre einfachnie eine anfertigen, aber das kann ja wohl nicht gut gehen.?

Also was sollte man da am besten tuen, würde mich sehr über eure Tipps freuen

Gruß
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2111
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 04 Sep 2010 - 20:48

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Besser wäre es meiner Meinung nach schon die jetzt nachzureichen, bevor dich das Finanzamt anschreibt. Spätestens dann wirds höchste Eisenbahn...
Empfehlung

von DanMat
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Sep 2010 - 0:59

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hätte man denn dort was zubefürchten wenn man die jetzt nahcreicht?
die Grenze ist nicht mal annährend erreicht,also Steuern wäre ehe nicht fällig gewesen.
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2111
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2010 - 1:09

Antworten mit Zitat  

Soweit ich weiß, melden die sich, wenn sie die Erklärung vermissen. Dann bekommst du eine Frist gesetzt. Reagiert du darauf dann nicht, schätzen sie deine Steuern. Insofern dürfte dich eigentlich keine "Strafe" erwarten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Sep 2010 - 1:13

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ahh, das ist wirklich gut.Am betsen dann noch einen kleinen Brief zu von wegen, habs vergesse oder eifnahc nichts zutuen?

da du gerade on bist nochmal die uralte Frage,wenn man unter der steuer grenze ist, was musste man nochmal mitabgeben?
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Aikaja
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 440
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2010 - 19:29

Antworten mit Zitat  

Du rechnest einfach Deinen Gesamtumsatz zusammen, also alles was Du verdient hast und gibst das an. Wenn Du eh unter der Steuergrenze liegst, musst Du ja auch keine Belege einreichen, um etwas von der Steuer abzusetzen.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 1105
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2010 - 21:27

Antworten mit Zitat  

Dass man keine Strafe zu erwarten hat, wenn man die Steuererklärung vor offizieller Anmahnung vom Finanzamt einreicht, ist nicht richtig.
Wenn Du die Erklärung verspätet einreichst, k a n n das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (was sie aber meist nicht tun).

Ich hatte drei Jahre lang Glück, im vierten Jahr hat es mich allerdings erwischt Wink. Erziehungsmaßnahme hat gewirkt, nun bekommen die Damen und Herren immer schön (über)pünktlich die Daten Wink.
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2010 - 21:41

Antworten mit Zitat  

Hängt der Verspätungszuschlag nicht von der Höhe der zu entrichtenden Steuer ab (mal dumm frage). Wenn ich nun nichts bezahlen müßte, sollte der doch auch Null sein, oder ?

LG,

*** Sabine ***
_________________
Like all good comments, this one might contain some crass stereotyping.
If you wish to take offence, please take it elsewhere...
Empfehlung

von ertl
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 1105
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2010 - 22:02

Antworten mit Zitat  

Nein, der Zuschlag wird unabhängig (also wohl willkürlich) von der Höhe und der Fälligkeit der Steuerschuld festgesetzt.
Ein System ist dabei nicht wirklich erkennbar.
Beispiel: Für 300 € Steuerschuld wurden 10 € festgesetzt, für 200 € hingegen 25 €- Erklärung seitens des FA gab´s dann auch nicht "das ist halt so, das sollten Sie besser einfach zahlen". lol
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