kann mir jemand mit meiner Steuererklärung helfen? (Steuerberater kann ich mir nicht leisten .. ).
Also, es gibt ja so eine Verpflegungspauschale für Leute, die wechselnde Einsatzorte haben und immer 8 oder mehr Stunden vom Wohnort entfernt sind. Können das auch Gewerbetreibende absetzen, oder nur Angestellte? D.h. könnte ich das in meiner Einnahmen-Überschussrechnung mit angeben?
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d.h. ich rechne hier 9 stunden einsatz plus je eine stunde hin- und rückfahrt = 11 h .. und dann nehm ich die verpflegungspauschale aus dem steuergesetz? cool ... meist ist es ja noch mehr anfahrtszeit
würd gern mal wissen, wie hoch die Verpflegungspauschale ist und ob das reicht, wenn ich mehr als 8 Stunden arbeite, obwohl ich nur 20 Minuten wieder nach Hause brauche.
ich habs jetzt nicht genau im kopf, daher kuck doch mal auf der finanzamtseite im netz, oder frag halt beim finanzamt nach
wenn du 8h von deinem wohnort entfernt bist haste anspruch auf die niedrigste pauschale...so viel weiss ich ... aber immerhin egal..wie lang du nach hause brauchst...
Also... habe so ein nettes Handbuch über Buchführung und Steuern. Da steht folgendes drin:
"Nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG dürfen Sie nicht den tatsächlichen Verpflegungsmehraufwand geltend machen, sondern nur die gesetzlich festgelegten Pauschalen. Die Höhe der Pauschale richtet sich danach, wie lange Sie am jeweiligen Kalendertag von Ihrer Betriebsstätte bzw. Wohnung abwesend waren."
Dauer der Abwesenheit:
mind. 8 h aber weniger als 14 h => 6 € Verpflegungsmehraufwand (Pauschale)
mind. 14 aber weniger als 24 h => 12 €
24 h => 24 €
So wie ich das verstehe, sind die Zeitangaben inkl. Fahrtzeit (--> Abwesenheit von Wohnung!).
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