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Alles über > Mietwagen/Dienstwagen

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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Dez 2007 - 1:46

Alles über > Mietwagen/Dienstwagen
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Habe vor kurzem eine Vekostung in Süddeutschland gemacht. Bei der nichts schriftlich vereinbart wurde. Bin von Hamburg also 2x über ca 3-4 Tage mit einem Transporter und dem Promostand hinten drinn quer durchs land gefahren.

Lief eigentlich auch alles super, leider habe ich beim 2. mal am letzten Tag das Rücklicht und leicht die hintere Tür geschrottet.(kleine delle)

Erst nach Ankunft in Hamburg sagte mir mein Arbeitgeber das er eine Selbstbeteiligung an der Vollkasko von 1000 Euro hat.

Habe nun heute mit meinem Arbeitgeber telefoniert und gefragt wann ich mein Geld bekomme.Rechnungsbetrag € 650 ,- darauf hin sagte er das er mir eine Rechnung schickt für den Schaden am Auto über € 750,- und das wir dann ja unsere Forderungen gegenseitig verrechnen können. Wäre ihm dann also noch 100€ schuldig.


Kann er mich überhaupt für den schaden am Transporter haftbar machen???

Würde mich über einen Tipp sehr freuen. Danke schon mal im voraus!!!
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MausiB72
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 23.11.2007
Beiträge: 153
Wohnort: Bad Häring

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2007 - 4:07

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Wenn du auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast, bist du auf jeden Fall nicht zur Zahlung verpflichtet.

Wegen der Haftung als Selbständiger kann ich dir nicht weiter helfen. Ich drück dir die Daumen.
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derdegrijb
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.07.2003
Beiträge: 661
Wohnort: Cremlingen

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2007 - 8:30

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Als selbstständiger Gewerbetreibender kannst Du es über Deine Gewerbe-Haftpflicht abrechnen oder wenn nicht vorhanden, zumindestens die Rechnung später als Ausgabe in die Buchführung aufnehmen.
Allerdings bezahlen wirst Du wohl müssen, soweit im Mietvetrag keine andere Person bzw. andere Modalität eingetragen ist.

ciao derde
_________________

Taoism: sh... happens
Buddhism: if sh... happens, it isn`t really sh...
Islam: if sh... happens, it is the will of Allah
Catholicism: if sh... happens, you deserv it
Judaism: why does sh... always happen to us?
Atheism: i don`t believe this sh...
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Dez 2007 - 4:34

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Habe nie einen Mietvertrag gesehen und von der Selbstbeteiligung €1000an der Vollkasko erst nach meinem kleinen Crash erfahren. Der Wagen wurde von der Agentur gemietet für die ich den Job über den Gewerbeschein gemacht habe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2008 - 14:02

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moin...

würde mich mal interessieren, was bei dir rausgekommen ist....

soweit ich weiß, hättest du den wagen gar nicht fahren dürfen, wenn du nicht als fahrer eingetragen bist...bist du eigetragen, bist du versichert über den mietvertrag....wenn die agentur eine vollkasko abgeschlossen hat.

der haken ist nämlich, das jede autovermietung das im vertrag hat ( das weiß ich weil ich lange als transfer fahrerin für namenhafte autovermietungen unterwegs war)....also würde ich mal nach dem vertrag fragen...

lieben gruß
puhstigger
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Apart
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 12.08.2004
Beiträge: 24
Wohnort: Scharbeutz

BeitragVerfasst am: 13 Jan 2008 - 1:31

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Hallo,

habe auch auch schonmal einen Parkschaden mit einem Mietwagen gehabt. Habe das dann bei der Polizei aufnehmen lassen und der Agentur zugeschickt. Die haben alles übernommen.
In der Regel ist das so das du solange du es nicht absichtlich verschuldet hast nicht zahlen musst. Die Haftpflichtversicherung der Agentur müsste dann den Schaden regulieren. Die nehmen sie natürlich nicht gerne in Anspruch!

Viel Glück!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jan 2008 - 22:44

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Hi,

hatte leider auch schon das unangenehme Vergnügen eines Parkremplers. Hab dann im Kollegenkreis rumgefragt und bin leider zu dem Schluss gekommen, dass ich keine Fahrzeuge mehr fahre, bei der die Haftung für mich als Fahrer ausgeschlossen ist (ausser natürlich bei grober Fahrlässigkeit). Und das ganze schriftlich.
Selbst bei Vollkakasko bleibt die Selbstbeteiligung. Gewerbehaftpflicht hat soviel ich mitbekommen habe, fast immer Schäden an Mietfahrzeugen ausgeschlossen. Und als selbständiger Unternehmer bleibt der Schaden an Dir hängen.

Gruß aus FFM

Chris
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Feb 2008 - 0:29

Firmenwagen, wer weiß was dazu?!
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Hallo liebe Forumer.

Ich habe mich entschlossen, dass Auto in Firmenvermögen zu nehmen, weil ich es

1. am 02.01.08 mit 19% U-St. von einem anderen Gewerbe gekauft habe
2. ca. 95% Fahrleistung gewerblich fahren werde.


Ich habe schon alles mögliche im Internet gelesen, jedoch bleiben ein Paar Fragen immer noch unklar.

1. Bei U-ST-Voranmeldung für Januar 2008 habe ich den vollen Vorsteuerbetrag (ca. 550€) eingetragen. Hoffentlich ist das richtig, dass man die Vorsteuer komplett zurückziehen darf.
2. Ich kann diese 1-Prozent-Regelung irgendwie nicht verstehen. Ich führe sowiese ein Fahrtenbuch mit allen genauen Agaben. Wie werden denn in der Praxis 1%-Regelung und Kilometersatz errechnet? Und zwar: krige ich was dafür, dass ich das Auto gewerblich habe, oder muss ich was monatlich bezahlen? Nicht vergessen, dass das Auto hauptsächlich gewerblich genutzt wird.
3. Habe was von 50%/50% und 95%/5% Regelung gehört, jedoch kann dafür keine passende INfos finden, wer kennt sich da aus?
4. Ende des Jahres, wenn ich die Einkommenssteuererklärung machen werde, darf ich für alle gefahrenen KM 0,3€ abrechnen UND alle Autoausgaben (Reparaturen, Öl- und Reifenwechsel usw) abschreiben oder insgesamt 0,3€/Km????
5. Für welchen Zwecken dient das Fahrtenbuch? Also ob es Unterschied macht, wenn es 55%/45% oder 95%/5% (gewerblich/privat) genutz wird?
6. Meine bekannte Steuerberaterin sagte, dass man diese 1%-regelung auch bei MwSt-Auszahlungen berücksichtigen muss, 80% von 1% von Listenpreis + 19%MwSt. Stimmt das?

Ich wäre sehr dankbar für ausführliche Infos!!!!! Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2008 - 0:10

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Falls dich die Antwort noch interessiert:

Nach der Rechtsprechung des BAG haften Arbeitnehmer nach den Grundsätzen des sog. innerbetrieblichen Schadensausgleiches, d.h. bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht, bei mittlerer qutenmäßig, und nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. bei Vorsatz voll. Da es sich bei dir um nur leichte Fahrlässigkeit handelt, haftest du gar nicht.

Für Selbständige gilt dies allerdings nicht. Zu bedenken ist aber, dass die meisten Promotionmenschen - auch wenn es in den Vertägen anders steht- Arbeitnehmer sind. Insofern handelt es sich sehr häufig um Scheinselbstständigkeit.

Eine Aufrechnung mit deinem Lohn ist daher unzulässig, auch deshalb, weil bei dir wohl die Pfändungsfreigrenzen lohnmäßig niucht überschritten werden.

Klage auf deinen Lohn, vor dem Arbeitsgericht ! Hier musst du auch wenn du verliehrst dem Gegner seine Kosten (Anwalt) etc. nicht erstatten.

Wenn du noch fragen hast kannst dich gern mal melden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2008 - 0:12

Nachtrag
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Nachtrag

Es kommt übrigens nicht darauf an, ob du vom Arbeitgeber angemeldet bist also "auf Lohnsteuerkarte" arbeitest oder nicht, eine Gewerbehaftpflicht wird - wenn sie denn besteht- sicher nicht einspringen. Der Mietvertrag ist für dich völlig irrelevant.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 März 2008 - 5:53

zu 2.
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kurz zu 2.:

Die 1-%-Regelung besagt, das Du 1 % vom Herstellerneupreis laut Liste monatlich als Einnahme versteuern mußt. Hat also Dein Auto (unabhängig vom Kaufpreis des Gebrauchten) einen Neupreis von 30.000,00 € (inkl. USt.) gehabt, so sind dies 300,00 € monatlich. Darin enhalten sind dann auch die eingenommene Umsatzsteuer für die Voranmeldung. Der verbleibende Teil erhöht letztlich Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag u. ggf. Kirchensteuer).
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 März 2008 - 12:02

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Servus!
Ich glaube aber, dass es nicht so ganz stimmen kann, denn: Die 1% Regelung gilt normalerweise für Dienstwagen, also wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber das Auto zur Verfügung gestellt bekommt. Da ich aber meine eigene Firma habe (selbstständig!) und so viel gewerblich fahre, muss doch die andere Regelung günstiger sein (laut KM-Anteil). Stimmt das nicht so?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 März 2008 - 22:20

Antworten mit Zitat  

Die KM-Regel und und die 1-%-Regelung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Bei der KM-Regelung kannst Du das Fhrzg. nicht ins Firmenvermögen übernehmen, aber die dienstlichen KM laut Fahrtenbuch als Ausgaben geltend machen.

Bei der 1-%-Regelung stellst Du Dir quasi Dein Unternehmen einen Dienstwagen zur Verfügung.

Insgesamt würde ich Dir aber hier dringend empfehlen Dir diese Sache mal von einem Steuerberater Deiner Wahl erklären zu lassen.
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Holger82
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 03.05.2006
Beiträge: 65
Wohnort: Worms

BeitragVerfasst am: 10 März 2008 - 23:36

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Wenn du den Wagen ins BV eingebracht hast sind alle Aufwendungen dann über deinen Betrieb abzurechnen. Die 5% die du den Wagen privat nutzt ist sogesehen eine Privatentnahme da du Betriebliches Vermögen für private Zwecke nutzt. Du musst also am Jahresende 5 % der KFZ Kosten netto als Privatentnahme buchen und die darauf entfallene Umsatzsteuer abführen da du ja in dem Fall als Endverbraucher wieder UST -pflichtig bist.Den Vo rsteuerabzug kannst du aber so geltend machen wie du es bereits gemacht hast. Aber ich würde dir auch empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, lieber ein paar Kosten dafür als später megger mit dem FA. Ausserdem sind dessen Kosten ja auch Betriebsausgaben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 März 2008 - 15:08

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Hallo,

Dein Fahrtenbuch ist total wichtig und kann Dir mal später viel Ärger mit dem FA ersparen.

Viel Erfolg!
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