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Formulierung im Gewerbeschein

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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Okt 2003 - 15:34

Formulierung im Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Bei der Anmeldung eines Gewerbescheines sollte man darauf achten, dass man alle Tätigkeiten abdeckt, z.B. Verkauf, Moderation, Dienstleistung, etc., dazu bedarf es einer richtigen Formulierung.

Welche Formulierung hast Du in Deinem Gewerbeschein stehen?
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real-sugar
Moderator


Anmeldungsdatum: 14.07.2003
Beiträge: 495
Wohnort: Seligenstadt

BeitragVerfasst am: 23 Okt 2003 - 17:28

Antworten mit Zitat  

Strickt und einfach PROMOTION. der Begriff umfasst alles. MAn kann alles so auslegen. Denn man wird nicht zu konkret.
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violator
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 826
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23 Okt 2003 - 17:58

Antworten mit Zitat  

Ich habe auch Promotion eingetragen und hatte bis jetzt keine Probleme damit. Smile
LG Lilka
_________________
Wer nichts weiß, muß alles glauben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Okt 2003 - 19:00

Antworten mit Zitat  

habe auch nur promotion, aber wenn du auf ganz sicher gehen willst trag

promotion, events, marktforschung, catering ein, damit hast du eigentlich so ziemlich alles abgedeckt und kostet ja nix extra
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real-sugar
Moderator


Anmeldungsdatum: 14.07.2003
Beiträge: 495
Wohnort: Seligenstadt

BeitragVerfasst am: 23 Okt 2003 - 20:42

Antworten mit Zitat  

da habe ich nun eine Frage was ist wenn man etwas macht was nicht genau im Schein definiert ist??? Welche Folgen hat das?? Würd mich interessieren.
Empfehlung

von real-sugar
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Okt 2003 - 21:08

Antworten mit Zitat  

Dienstleistungen z.B. im Bereich Promotion, Messe, Webung, Marketing

So stehts bei mir geschrieben und so kann ich eigentlich alles an Dienstleistungen machen oder? funny
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Okt 2003 - 5:47

Antworten mit Zitat  

kopfschüttel Habe heute bzw gestern gehört, das die da wohl in NRW etwas strenger sind.

Finde das man es den jungen Leuten viel zu schwer macht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Okt 2003 - 12:18

Antworten mit Zitat  

MMh bei mir wars gar nicht streng. Musste zwar eine ganze Zeit lang warten, aber dann ging es ziemlich schnell. Ich wurde gefragt was drin stehen soll, man trug dieses o.g. ein, ich zahlte und fertig.
So kann man NRW wohl nicht pauschalisieren!
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Okt 2003 - 17:30

Antworten mit Zitat  

mhhh...ich dachte man könnte im Gewerbeschein nur eine einzige Tätigkeit eintragen. Kann man unterschiedliche Tätigkeiten auf einem Gewerbeschein angeben wie z.B. Promotion und Websitegestaltung bzw. Programmierung?

Hab ich da was falsch verstanden?

Gruß
Amelie
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Okt 2003 - 20:04

Antworten mit Zitat  

WladiP hat Folgendes geschrieben:
habe auch nur promotion, aber wenn du auf ganz sicher gehen willst trag

promotion, events, marktforschung, catering ein, damit hast du eigentlich so ziemlich alles abgedeckt und kostet ja nix extra
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2003
Beiträge: 551
Wohnort: Großostheim

BeitragVerfasst am: 31 Okt 2003 - 8:57

Antworten mit Zitat  

bei mir z.b. steht VERANSTALTUNGSSERVICE,DIENSTLEISTUNGEN ZUR VERKAUFSFÖRDERUNG... gefällt mir zwar nicht, aber ich hatte promotion schon in meiner vorherigen selbständigkeit zu stehen ....
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Nov 2003 - 2:09

Antworten mit Zitat  

In Meinem Gewerbeschein steht:

Eventmarketing, Entertainment sowie Dinstleistungen & Musikproduktion

Denke auch das ich somit alles abgedeckt habe.
yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Nov 2003 - 11:15

Werbeveranstaltungen
Antworten mit Zitat  

yo

hallöle @ weihnachten

ich hab WERBEveranstaltungeN eintragen lassen.
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violator
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 826
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 19 Nov 2003 - 17:04

Antworten mit Zitat  

Leuteeeeeeeee! Das hatten wir auch schon mal Neutral Konfus
_________________
Wer nichts weiß, muß alles glauben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Nov 2003 - 16:13

Gewerbeschein: Kein Verkauf nur Promo?? in Brandenburg
Antworten mit Zitat  

Hallo und Hi,

Bin noch nicht soo lange dabei, mußte mich jetzt aber wegen Umzug neu anmelden.

Díe Ämter und Bundesländer sind sich zufällig mal wieder nicht einig.

In NRW war es kein Problem, auch "Promotion" in meinen Schein zu schreiben, und davon, daß ich nix verkaufen darf, hat man mir auch nix gesagt!
ABER: Hier in Potsdam/Brandenburg sagt man mir, daß es laut einem Schrieb vom Ministerium im Gewerbeschein heißen muß "Durchführung (..) von Werbemaßnahmen- kein Verkauf und keine Entgegennahme von Bestellungen". Das läge unter anderem daran, daß nur eine Promotion-AGENTUR sich unter Promotion führen lassen kann. (Nur wo Promotion draufsteht ist auch Promotion drin.. ??!)
Habe schon nachgehakt, aber das Amt prüft noch.....(.........)

Frage: Hat jemand Erfahrung damit, was passiert/passieren kann, wenn man doch was verkauft (zB. eine Zeitung, zu der es ein Gratis-Geschenk gibt, was ja daher unter Promotion fällt), während man o.g. Text im Schein stehen hat??

Und: Gibt es vielleicht jemanden aus Brandenburg, der weiß, was da los ist, wie man sich ansonsten anmelden kann, oder warum das überhaupt so ist???

Oder: Irgendeine Seite, auf der man Informationen zu diesem Thema erhält..?

Gibt ja doch einige Kenner der Materie im Chat, hoffe SEHR, jemand kann mir schnell was dazu sagen (schreiben)...!!

Grüßle.
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