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Steuererklärung, Elster, Absetzen & Co. - Fragen & Probleme

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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 31 Mai 2010 - 16:07

Antworten mit Zitat  

Die Einkommensteuerrechner haben schon Recht... auch Kleinunternehmer zahlen Steuern, irgendwo ab 7000 und ein paar Gequetschte. Deshalb: Gewinn drücken mit Betriebsausgaben, absetzbare Versicherungen (Stichwort: Vorsorgeaufwendungen) etc. pp.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Mai 2010 - 16:10

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bist du dir mit dem sicher?

Weil dann kann ich ja vom prinzip arbeiten und schreibe die rechnungen eifnach am Jahresanfang, damit die von der Steuer unangetastet bleiben.
Hört sich für mich dch recht unlogisch an.
dann könnteste ja, wenn du über die grenze rutscht weiter arbeiten udn einfach alle rechnungen erst im Januar schreiben...

Tut mir leid, sorge mich da aber sehr.
Gibts für sone Bilanz nen Vordruck?
Bei der Anlgae G steht oben foglender satz klein

Bei Bruttoeinnamen ab 17500€ ist für jeden Betrieb,soweit keine Bilanz erstellt wird zusätzlch eine Anlage EÜR abzugeben.
Ergo müsste ch nichts amchen oder wie?

Oran
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 31 Mai 2010 - 16:24

Antworten mit Zitat  

Sicher: Ja, ich mache das schon etwas länger Wink. Zudem arbeite ich mit Steuerprogramm und Steuerberater, also sollte ich es wissen, oder ?

Theoretisch ja, aber bringt ja nix, dann zahlst Du halt Steuern im Jahr darauf. Außerdem wollen viele Agenturen die Rechnungen postwendend, denn die arbeiten in der Regel mit Soll-Besteuerung.

Einen gewissen Gestaltungsspielraum hast Du allerdings...

Aus Steuernetz:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12973.xhtml?currentModule=home

Und nein, nix Bilanz, aber Einnahme-Überschuß-Rechnung (bei geringem Einkommen formlos). Macht aber jedes Steuerprogramm automatisch in ordentlicher Form.

LG,

*** Sabine ***
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 31 Mai 2010 - 17:32

Antworten mit Zitat  

Vielleicht hilft es ja, wenn du dich vorsorglich mal über Steuerarten informierst. Z. B. die Einkommenssteuer als persönliche Steuer, die für jeden ab ca. 8000 € Einkünften fällig wird. Merke: Steuer ist nicht gleich Steuer!
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von DanMat
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Franzi89X
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 26.09.2009
Beiträge: 22
Wohnort: Böblingen

BeitragVerfasst am: 05 Dez 2010 - 21:27

Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich habe gestern die ganzen Unterlagen vom Finanzamt bekommen wegen der Einkommensteuererklärung und wollte nur kurz eben fragen, ob es richtig ist, dass ich "nur" das Hauptformular, Anlage N, Anlage S, Anlage EÜR und Anlage G ausfüllen muss? Muss dazu saen, dass ich die kleinunternehmerregulung nehme und ich unter den 17.500 Euro liegen.Wenn ich das beachte müsste es doch reichen, wenn ich das Hauptformular und Anlage N und G ausfülle und eine formlose Gewinnermittlung beifüge oder?

liebe Grüße

Franzi
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Mmueller88
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 08.11.2010
Beiträge: 76
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13 Jan 2011 - 9:41

Antworten mit Zitat  

Hallo ihr Lieben, ich bin schon seit einiger Zeit auf PB.de , aber hier im Forum erst seit paar Tagen. Habe mich schon um einiges durch eure Potings an Wissen aneignen können ! Wink

Ich habe da mal nen paar Fragen:

- Habe mir einen Mantel gekauft, damit das Komplettbild mit Anzugshose und Hemd etc. zusammenpasst. Kann ich die Rechnung auch in die Ausgaben legen, wenn ich den Mantel mit Gutschein und BAR bezahlt habe?

- Ich habe gelesen das man bei einem 12h Tag 6€ Essen/Trinken mit in die Ausgaben rechnen kann, richtig? Muss ich dann auch jeden Tag eine Rechnung für Essen/Trinken verlangen und sammeln oder kann ich das pauschal in die Ausgaben pro Tag reinrechnen ohne Belege?

- Ich fahre mit öffentlichen und habe eine Monatsmarke, kann ich die einfach in die Ausgaben mit reinlegen? (ohne RECHNUNG ?! egal ob ABO oder nicht abo ?!)

- Handyrechnung kann ich einfach in die Ausgaben mit reinlegen (Kopie davon!) und 50% rechnen ??? (wurde mir so gesagt und wollte mal auf Richtigkeit prüfen!!!)

- Ich habe mein Gewerbeschein seit 15.10.2010 , habe mir einen Drucker+Patronen und einen Laptop Ende Juli / Anfang Oktober gekauft , kann ich die Rechnungen auch dort mit reinlegen , obwohl ich keinen Namen auf dieser Rechnung habe ????? (wäre echt wichtig!)

Bis zu welchen Datum vor meiner Gewerbeanmeldung kann ich denn Rechnung benutzen für die Ausgaben?? Kann man das so einfach sagen?

Vielen Dank schon mal und hoffe auf Hilfe eurerseits! Ihr seid ja schon einige Erfahrungen reicher ... hab ich schon öfter hier im Forum lesen können Smile
DANKE SEHR!
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 13 Jan 2011 - 23:13

Antworten mit Zitat  

-Mit dem Mantel, das kannst du versuchen, i. d. R. werden aber nur berufsspezifische Arbeitssachen anerkannt (z. B. Kittel für Krankenschwestern)
-Die Pauschalen sind meine ich so: 8 - 14 h Abwesenheit 6 €, 14 - 24 h Abwesenheit 12 €, 24 h bis max. 3 Monate Abwesenheit 24 €. Das sind Pauschalen und nur die Pauschalen kannst du absetzen. Belege brauchst du nur, wenn du die Vorsteuer geltend machen kannst.
-Theoretisch ja, der Preis steht ja sicher drauf und die Buchung auf dem Konto kann entsprechend zugeordnet werden.
-Ohne Angaben geht glaube ich nur bis 150 € Rechnungsbetrag. Einfach drauf ankommen lassen und reinpacken. Im E-Fall kannst du ja das Inventar vorweisen.
-Ich meine du kannst bequem bis 3 Monate vor Gründungsdatum betriebsrelevante Ausgaben geltend machen, da es ja auch immer einiger Vorarbeit bedarf.
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Mmueller88
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 08.11.2010
Beiträge: 76
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14 Jan 2011 - 8:58

Antworten mit Zitat  

OK ... vielen dank schon mal .

ABER. ....

wie siehts aus mit einer Rechnung, wo ich ein gutschein verwendet habe und Rest mit BAR gezahlt habe ??? Kann man die auch reinlegen?

Mit Pauschale für´s Essen ist super. Dann einfach jeden Tag den ich gearbeitet habe und das mal 6€ (bzw. bei 14h Tag mehr) ...

Handyrechnung ist eh immer genau 50€ ... also pauschal 25€ rechnen .. ?!
Fahrkarte wird aber nicht mit Geschäftskonto bezahlt, trotzdem nachvollziehbar?

OK 3 Monate klingt super ... und wie siehts aus mit dem Namen auf Rechnung, der bei mir in diesem Fall leider fehlt ?!
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 19 Jan 2011 - 23:55

Antworten mit Zitat  

Hälfte der Handyrechnung gibt ziemlich Diskussionen. Pauschal absetzbar sind nur 20 %, alles andere muß gut genug begründet werden (z.B. 2. Handy für Privatgespräche und ähnliches). Gibt hier irgendwo auch einen Thread dazu...

Und mit der Verpflegungspauschale ist auch nicht ganz so einfach... die dienstliche Abwesenheit von zu Hause sollte schon nachweisbar sein.

Drucker und Laptop gehören zusammen (Drucker ist kein eigenständiges Wirtschaftsgut) und müssen über 3 Jahre abgeschrieben werden:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12658.xhtml?currentModule=home

LG,

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Mmueller88
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 08.11.2010
Beiträge: 76
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20 Jan 2011 - 16:34

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Was heißt das beim Drucker ? Was heißt über 3 Jahre abschreiben?
GEsamtbetrag von beiden Geräten = 580€ oder so!
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Foerstina
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 05.07.2010
Beiträge: 442
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 30 Jan 2011 - 12:13

Antworten mit Zitat  

So, ich hätte da mal ein paar Fragen an die Profis unter euch:

Ich beschäftige mich zur Zeit mit meiner Steuererklärung 2010, weil ich eine kleine Finanzielle Spritze in Form einer Steuerrückzahlung erhoffe.

2010 habe ich/bin ich:

- 6 Monate einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen
- und 6 Monate auf Gewerbeschein gearbeitet mit einem Gesamteinkommen von ca. 4000 euro (Alle Zahlungseingänge bis 31.12.2010, mit Fahrtkostenpauschalen und Geld für vorgelegte Ware)

So, nun Frage ich mich, es ist nötig eine Ausführliche EÜR aufzustellen, da ich unter dem Steuerfreibetrag liege oder muss ich mir tatsächlich die Mühe machen und sämtliche Fahrten, Pauschalen, Vorlagen etc. pp von meinem Gewinn abziehen?

Natürlich habe ich mich schon auf die Suche im Forum gemacht, konnte aber kein aktuelles Beispiel finden. Um Links etc. bin ich sehr Dankbar. Falls es Links zu anderen Seiten sein sollten, schickt mir bitte eine PN.

LG Natalie
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 30 Jan 2011 - 13:10

Antworten mit Zitat  

Naja, wenn du auch Auslagen mit drin hast, würde ich das in Ansätzen schon halbswegs ausführlich machen. Wenn z. B. aus der Rechnung gleich ersichtlich ist, dass du einen entsprechenden Fahrtweg hattest oder du Pauschalen für Verpflegung geltend machen kannst etc. Du musst bedenken, dass zur Berechnung der Steuer dein gesamtes Einkommen zusammengerechnet wird, also auch das aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (wo du ja als Lohnsteuer schon Vorrauszahlungen geleistet hast). Umso geringer am Ende dein Gesamteinkommen, umso höher die Erstattung der Vorauszahlungen yo
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Mmueller88
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 08.11.2010
Beiträge: 76
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30 Jan 2011 - 23:37

Antworten mit Zitat  

Wie ist denn das, wenn ich als KLEINUNTERNEHMER im ersten Geschäftsjahr über 17500€ kommen sollte , muss ich dann im nachinein die MwSt nachzahlen oder irgendwie sowas?

Was passsiert mir denn genau, wenn ich über 17500€ komme?
Sagen wir mal ich komme auf ca. 20000€ ?!

DANKE!
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 31 Jan 2011 - 0:11

Antworten mit Zitat  

Aus Steuernetz (aus dem ich Dir schon vorher einen Link gegeben habe, hättest also selber dort suchen können... zudem steht es bereits in mehreren Threads hier zum Thema Umsatzsteuer, also einfach mal suchen):

Zitat:
Wann sind Sie im laufenden Jahr Kleinunternehmer?

* Ihr Vorjahresumsatz war nicht höher als € 17.500 und
* Ihr Umsatz im laufenden Jahr ist voraussichtlich nicht höher als € 50.000
(laut Prognose zu Beginn des laufenden Jahres).


Bevor Du hier mit weiteren Frage zu dem Thema aufschlägst, würde ich mich dringend mit dem FA auseinandersetzen (wg. Umsatzsteuervoranmeldung, fällig am 10.02. für Januar 2011), muß online per Elster gemacht werden und ist zu beantragen.

Weiterer Lesestoff:

http://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470 und Unterseiten

LG,

*** Sabine ***
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Foerstina
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Anmeldungsdatum: 05.07.2010
Beiträge: 442
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 31 Jan 2011 - 15:22

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Na wenn das so ist, dann weiß ich schon eine gute Beschäftigung für regnerische Tage grins
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