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Steuererklärung, Elster, Absetzen & Co. - Fragen & Probleme

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yazzi
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 29
Wohnort: Seeheim-Jugenheim

BeitragVerfasst am: 28 Feb 2010 - 0:15

Antworten mit Zitat  

kann mir denn niemand helfen? auch wenn nur ein teil der Fragen beantwortet werden können, wäre ich dankbar!!!!

Konfus
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 1105
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 28 Feb 2010 - 11:04

Antworten mit Zitat  

Ein Teil Deiner Fragen wird hier -mehrfach sogar Wink - bereits beantwortet.
Das nutzen der Tipps und Tricks und die Suchfunktion würden da sehr weiterhelfen.

Unternehmen
= Dein Name

IHK
= Nein, musst Du nicht, sofern Du unter bestimmten Grenzen bleibst (5.100 € oder sowas im ersten Jahr). Du wirst schneller Post von denen bekommen, als Du gucken kannst- den Wisch ordnungsgemäß ausfüllen, zurückschicken, fertig.

Festsetzung der Vorauszahlungen
= da trägst Du halt das ein, was Du voraussichtlich einnehmen wirst. Also laut Deinem Eintrag hier wohl irgendwas um die 5-7 tausend Euro.

Handelregister????
Ich würde Dir dringend empfehlen, wenigstens ein bisschen durch die Einsteigerseiten des Internets zu surfen. Es gibt wirklich reihenweise gute Seiten, um überhaupt erstmal einen minimalen Einblick in die Selbständigkeit zu bekommen....
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yazzi
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 29
Wohnort: Seeheim-Jugenheim

BeitragVerfasst am: 28 Feb 2010 - 19:02

Antworten mit Zitat  

ok, danke soweit!!

Ich habe auch durch die Suchfunktion auf folgendes keine (klare) Antwort gefunden:

3.1 (Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen)
Gehört meine Tätigkeit unter Selbständiger Arbeit UND Gewerbebetrieb oder nur zum ersteren?
Wieso will das FA auch die Einkünfte der nichtselbständigen Arbeit wissen? *verwirrt* Muss ich daher mein Minijob angeben?

7.5 (Steuerbefreiung)
Ja/Nein ??

7.6 (Steuerumsatz)
Ja/Nein ??

Und:
Muss ich bei der Tätigkeitsbeschreibung (2.1) genau die gleiche Bezeichnung angeben, wie es auf dem Gewerbeschein steht? Auf diesem steht "Promotion und Messehostess", kann ich auf dem Fragebogen die Bezeichnung "Messehostess" durch andere Definitionen bzw Umschreibungen ersetzen, da es eigentlich nicht erlaubt ist?

Bzgl IHK:
Ich habe im inet folgendes gefunden:
"Keinen Beitrag zahlen Personengesellschaften und nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, sofern der Ertrag kleiner als 5.200 Euro ist. Auch Existenzgründer bleiben für zwei Jahre beitragsfrei, wenn sie erstmals selbständig tätig werden und der Ertrag unter 25.000 Euro liegt."

Also bin ich jetzt 2 Jahre lang davon befreit, aber für später:
Meint man 5.200,- nur durch die selbständige Arbeit oder auch der Verdienst durch nichtselbständige Arbeit?


Danke!!!
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yazzi
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 29
Wohnort: Seeheim-Jugenheim

BeitragVerfasst am: 01 März 2010 - 23:26

Antworten mit Zitat  

bitte helft mir, möchte den Fragebogen sobald wie möglich abschicken und warte nur noch auf eure Antworten/Lösungen...

Konfus
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sam_ketar
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 12.04.2010
Beiträge: 79
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 - 18:31

Antworten mit Zitat  

Hallo Ihr lieben,

Bitte hilft mir, ich arbeite seit 4 Jahre und habe ich bis jetzt kein Steuererklärung gemacht und jetzt habe ich mein Gewerbe angemeldet.
Ist das Schlimm ,dass ich bis jetzt kein Steuererklärung gemacht habe?

Danke
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 - 19:20

Antworten mit Zitat  

Erwartest Du ernsthaft eine Antwort ? Wie schräg ist das denn ?

Außerdem... so ohne weitere Infos kann Dir eigentlich keiner was zu sagen. WIE hast Du gearbeitet, und von welcher Größenordnung sprechen wir hier ?

LG,

*** Sabine ***
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sam_ketar
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 12.04.2010
Beiträge: 79
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 - 22:14

Antworten mit Zitat  

ertl hat Folgendes geschrieben:
Erwartest Du ernsthaft eine Antwort ? Wie schräg ist das denn ?

Außerdem... so ohne weitere Infos kann Dir eigentlich keiner was zu sagen. WIE hast Du gearbeitet, und von welcher Größenordnung sprechen wir hier ?

LG,

*** Sabine ***


Was meinst du ?
Ich meine Steuererklärung ist ein muss für eingestelte oder nicht?
Ich habe 4 jahre gearbeitet aber kein St.erklärung gemacht ,wo steht das ,Steuererklärung ist ein muss?!
Sad
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 - 23:22

Antworten mit Zitat  

Wenn du davor noch nie eine gemacht hast, ist das vermutlich nur zu deinem Nachteil (entgangene Steuererstattungen) aber meiner Meinung nach nicht schlimm. Spätestens mit der Gewerbeanmeldung musst du aber eine machen.
Empfehlung

von DanMat
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 17 Apr 2010 - 16:26

Antworten mit Zitat  

Auch Angestellte sind u.U. zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, z.B. wenn sie aufgrund der Höhe ihrer Einkünfte einkommensteuerpflichtig sind oder wenn sie sich Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen.

Ansonsten ist es zumindest fahrlässig, keine zu machen, da i.d.R. Erstattungen anfallen. Folgen hat es nicht, außer weniger Geld in der Tasche.

Als Gewerbetreibender ist man dann allerdings zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

LG,

*** Sabine ***
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sam_ketar
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 12.04.2010
Beiträge: 79
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 18 Apr 2010 - 9:30

Antworten mit Zitat  

Oh Danke ,Danke meine Freunde!!!
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medelizkaj



Anmeldungsdatum: 07.10.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 19 Apr 2010 - 7:14

Antworten mit Zitat  

darf man ein computer von steuern absetzen?
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medelizkaj



Anmeldungsdatum: 07.10.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 19 Apr 2010 - 7:17

Antworten mit Zitat  

StSchlegel hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
lasst ihr eure steuer von einem steuerberater bearbeiten oder macht ihr die selbst?


ich mache bis jetzt alleine aber mit hilfe von steuersoftware, die man überall kaufen kann. das ist eine sehr gute hilfsmittel sowie präzise.
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sam_ketar
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 12.04.2010
Beiträge: 79
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 19 Apr 2010 - 15:16

Antworten mit Zitat  

Ich gelaube du kannst ,wenn bei deine Bereich passt.
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2010 - 20:43

Antworten mit Zitat  

Das kann man pauschal nicht sagen. Nachteilig ist beispielsweise, dass der buchhalterische Aufwand größer ist, von Vorteil ist z. B. dass du bei deinen Betriebsausgaben die Vorsteuer geltend machen kannst. Es lohnt sich in erster Linie, wenn größere Anschaffungen geplant sind.
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2010 - 21:45

Antworten mit Zitat  

Ich bin ein bißchen im Stress, gehe morgen wieder in einen mehrtägigen Reiseeinsatz plus Messe am Wochenende, daher nur ein Link (da habe ich schon einiges zu dem Thema, insbesondere Vorsteuer und Fahrtenbuch, geschrieben):

http://www.promotionforum.de/ftopic9091.html

Ansonsten auch hier der Tipp: Ein ordentliches Steuerprogramm, das führt einen durch den ganzen Prozeß.

Noch ganz kurz: Du legst Dir keinen Firmenwagen zu, sondern überführst einfach ein Fahrzeug in das Betriebsvermögen. Kann genausogut ein neu gekauftes Gebrauchtes oder Dein bisheriges Fahrzeug sein. Ab 50 % dienstlicher Nutzung verlangt das das FA sogar, wenn sie darüber stolpern. Einziger Nachteil: Privatfahrten sind zu versteuern, sobald umsatzsteuerpflichtig, dann unterliegen die zusätzlich noch der Umsatzsteuer.

Bei mir lohnt sich das, ich habe noch einen alten Golf als Zweitwagen für Privatfahrten, hohe Kilometerleistung und mein "Firmenwagen" ist ziemlich teuer im Unterhalt. Zudem habe ich auch immer wieder andere Reisekosten (Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand etc. pp).

Apropos Vorsteuer: Versicherungssteuer ist KEINE Umsatzsteuer, kann also nicht als Vorsteuer gezogen werden, auch andere Sachen enthalten keine Umsatzsteuer, d.h. brutto = netto: Automobilclubbeiträge, GEZ, IHK, Porto etc.

Ansonsten ist Vorsteuer enthalten: Büromaterial, Telefonkosten, Profi-Account hier bei pb etc., halt überall, wo auf den Belegen MwSt. ausgewiesen ist.

LG,

*** Sabine ***
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Empfehlung

von ertl
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