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Tätigkeitsbeschreibung Gewerbeschein

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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2008 - 1:07

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SCHNELL WIDERSPRUCH EINLEGEN, frist 1 Monat, dann Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, du hast aus verfassungsrechtlichen Gründen einen Anspruch auf Ausstellung eines Gewerbescheins, bei Verzug kannst du Amtshaftungsansprüche gegen das Gewerbeamt geltend machen, aber Achtung nicht die Monatsfrist verpassen, sonst wirds sehr schwer. Ab Zugang des Ablehnungsbescheides, wenn du keinen bekommen hast kannst du nach drei monaten eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht auf Erteilung des gewünschten Gewerbescheines erheben.
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Erdapfel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 18.11.2006
Beiträge: 393
Wohnort: Dorfen

BeitragVerfasst am: 25 Feb 2008 - 11:19

Antworten mit Zitat  

Ich denke es würde sogar reichen wenn da nur: Dienstleistungen aller Art stehen würde. Wurde mir leider zu spät von erfahrenen Leuten empfohlen.
Ich habe immer eine Ummeldung gemacht als was neues an Gewerbe dazu kam. lol Das Geld kann man sich sparen wenn man gleich es allgemein hält.
_________________
Mit ganz lieben Grüßen aus Bayern
Erdapfel
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2008 - 11:20

Antworten mit Zitat  

dazu muss man doch nicht gleich vor gericht. einfach mal die tätigkeiten so beschreiben das es jeder dumme und 5 jährige kapiert. und schwups hast du deinen gewerbeschein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 März 2008 - 17:53

Antworten mit Zitat  

okay, ich hab jetzt mein gewerbe umgemeldet.

Arbeiten auf Messen ( z.B. Durchführung von Werbung und Beratung für versch. Auftraggeber), Promotertätigkeiten

das hat die dame auf dem amt eingetragen.
nach paar wochen warten kommt jetzt das finanzamt wieder.

wieder ist ein formular dabei, auf dem ich genaue tätigkeitsbeschreibung/ geschäftsablauf, auftraggeber eintragen soll.

was darf ich hier auf keinen fall rein schreiben?

zusätzlich wollen sie jetzt wissen:
handel es sich beim angemeldeten arbeiten auf messen um werbeaktionen bei denen sie von fall zu fall eingesetzt werden oder handelt es sich hierbei um tätigkeiten, die über mehrere tage an einem einsatzort für einen auftraggeber erbracht werden?

ich besitze folgende arbeitsmittel:

der kontakt zum kunden kommt zustande durch:

bei der ersten frage frage schreibe ich, dass es eintägige aktionen ohne feste bindung an ein unternehmen sind, selten mehrtägige einsätze

arbeitsmittel: notebook, auto, was noch?

kontakt über internet z.b.: promobasis, ***, uni homepage

ist das in ordnung so? was soll ich evtl ändern?


würde mich über schnelle antworten freuen!
will morgen mit der frau telefonieren. sie auf keinen fall kooperationsbereit. da muss ich wissen was ich sage. die hilft mir auf keinen fall.

ich will doch nur arbeiten!
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Julien20
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04 März 2008 - 20:54

Antworten mit Zitat  

Bei mir hat der Typ vom Finanzamt einfach Promotion hingeschrieben..
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 März 2008 - 21:53

Antworten mit Zitat  

ja schön, wenn das bei dir so gut geklappt hat. da kannste dich echt freuen! in stuttgart stellen die sich da total quer. promotion sei kein job, das sei scheinselbständigkeit, bla bla.
als ich das ganze anmelden wollte, haben die mir erstmal versucht angst zu machen, von wegen die kontrollieren das regelmäßig und es gäbe strafen, wenn man promotion auf gewerbeschein machen würde.
im endeffekt habe ich eben "verkaufsförderung und eventmanagement" draufgeschrieben. solange man student ist und nicht zu viel verdient, geht denen das eh am a**** vorbei.

@chheumann:
"handel es sich beim angemeldeten arbeiten auf messen um werbeaktionen bei denen sie von fall zu fall eingesetzt werden oder handelt es sich hierbei um tätigkeiten, die über mehrere tage an einem einsatzort für einen auftraggeber erbracht werden? "
--> schreib da auf jeden fall, dass du von fall zu fall für verschieden arbeitgeber arbeitest. sobald du angibst, du würdest mehrere tage für einen arbeitgeber arbeiten, ist das halt eine sozialversicherungspflichtige angelegenheit.
ansonsten war es ja alles ganz gut. lass dich von der amtstussi nur nicht einschüchtern. v.a. in grossstädten machen die das ganz gerne.
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swjuthur



Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Erlangen

BeitragVerfasst am: 11 März 2008 - 14:57

Antworten mit Zitat  

hallo
ich wollte die tage auch ein gewerbe anmelden ( in Erlangen) und die beschreibung "promotion" würde auch bei mir abgelehnt, werde das jetzt denk ich mit eventmarketing etc umschreiben.
wozu ich aber noch eine frage habe wäre folgendes: ich wollte das nur ab und an neben dem studium machen (so zweimal im monat) und dann eigentlich immer für die selbe agentur. bekomme ich da probleme weil das als scheinselbständigkeit gezählt wird oder wie sieht das aus?

vielen danke schonmal für die anworten
lg julia
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 336
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 12 Apr 2008 - 12:27

Tätigkeitsbeschreibung Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

bitte schreibt mal Eure Erfahrungen welche Tätigkeitsbeschreibungen sinnvoll
für ein zukünftigen Ausbau des Gewerbe ist. Ich stelle die Frage, da ich für einen Kunden einfach einen neuen Eintrag eintragen lassen soll. Jetzt überlege ich mir, welche Tätigkeitsbegriffe ich ohne Probleme noch mit nachtragen lasse, so daß ich flexibler bin. Die Schwierigkeit ist, daß manche Tätigkeiten bei den zuständigen Behörden weitere Aktionen in Gang setzen. So möchte ich nicht in irgendwelche Vereine zusätzlich eintreten und Mitgliedsbeiträge zahlen, wenn ich Ihre Hilfe gar nicht benötige. Auch gibt es mache Gewerbeämter, die dann bei der IHK Rücksprachen halten und dann wieder neue Vorgaben machen.
So ließt man daß der Eintrag Promotor in Stuttgart und Ludwigsburg nicht akzeptiert wird.
Welche Sammelbegriffe stehen für welche Tätigkeiten.
Ich sollte auch jetzt freier Handelsvertreter eintragen lassen. Das Ordnungs-
und Gewerbeamt sieht hier einen Versicherungsvertreter und benötigt das
IHK zur Klärung....
Vielen Dank für alle Informationen.
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derdegrijb
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 28.07.2003
Beiträge: 662
Wohnort: Cremlingen

BeitragVerfasst am: 12 Apr 2008 - 18:17

Antworten mit Zitat  

Sehr flexibel und allumfassend wäre z.B. :

Handel und Dienstleistungen aller Art

ciao derde
_________________

Taoism: sh... happens
Buddhism: if sh... happens, it isn`t really sh...
Islam: if sh... happens, it is the will of Allah
Catholicism: if sh... happens, you deserv it
Judaism: why does sh... always happen to us?
Atheism: i don`t believe this sh...
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Apr 2008 - 10:24

Angaben im Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Hallo,
ich bin Studentin und betreibe nebenbei ein Internetportal, für das auch ein Gewerb angemeldet ist. Nun möchte ich aber auch zusätzlich als Promoterin arbeiten. Kann ich dafür einfach die Tätigkeitsbeschreibung im bestehenden Gewerbeschein ausweiten?
Und welche Tätigkeit ist da sinnvoll? Deckt man mit Verkaufsförderung alles ab?

Wäre über entsprechende Antworten sehr dankbar, da sie Zeit etwas drängelt....!!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Apr 2008 - 11:02

Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich habe meinen Gewerbeschein kürzlich um einige Tätigkeiten erweitert. Das war überhaupt kein Problem. Ich musste lediglich eine Gebühr zahlen.

Allerdings ist hier im Forum schon häufiger berichtet worden, dass einige Ämter bestimmte Bezeichnungen nicht eintragen wollen (z.B. Promotion). Erkläre den Sachbearbeitern was du tun willst und man wird sicher eine gute Beschreibung dafür finden.

Viel Glück!
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derdegrijb
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 28.07.2003
Beiträge: 662
Wohnort: Cremlingen

BeitragVerfasst am: 29 Apr 2008 - 15:27

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"Handel und Dienstleistungen aller Art" lässt ausreichend Spielraum für jede noch kommende Tätigkeit...

ciao derde
_________________

Taoism: sh... happens
Buddhism: if sh... happens, it isn`t really sh...
Islam: if sh... happens, it is the will of Allah
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RikeH
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 214
Wohnort: Coesfeld

BeitragVerfasst am: 30 Apr 2008 - 8:48

Antworten mit Zitat  

Bei mir hat die Frau vom Amt erst gesagt, sie wolle "Marketing" anstatt "Promotion" eintragen... Vielleicht geht es auch so... Marketing oder Verkaufsförderung deckt ja doch vieles ab, denke ich...
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 336
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 02 Mai 2008 - 19:54

Antworten mit Zitat  

vielleicht akzeptiert auch das Gewerbe- und Ordnungsamt die Bezeichnung
Promotor,.. überlege auch ob`s Du in naher Zukunft weitere Ausweitungen
planst und trage es eventuell sofort mit ein um weitere Kosten und Zeit zu sparen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Mai 2008 - 22:59

Tätigkeit auf Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Hallo an alle!
Wahrscheinlich wurde dieses Thema schon hinreichend besprochen....dennoch habe ich eine Frage, die ich nach langer Suche trotzdem nicht beantworten konnte:

Reicht "Promotiontätigkeit auf Messen und Werbemittelverteilung" als Tätigkeit aus, um die gesamte Promotion-Palette abzudecken?

Vielen Dank für Eure Antworten.
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