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Alles zum Thema > Tätigkeit für Gewerbeschein

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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2886
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 - 15:02

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Das wird mich auch interessieren,was Du da hast nachtragen müssen.

In meinen GS steht:"Promotion,Messehosting,Moderation,Fahrtdienst,Merchandising und sonstige allgemeine Dienstleistungen"
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 - 15:50

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habe verschiedene kleine Aufträge gemacht z.B. Schreibarbeiten für eine Firma, (musste dann den Gewerbeschein um allgemeine Büro- und Schreibarbeiten erweitern) Promotion durfte man hier bei uns nicht eintragen, fragt mich nicht weshalb, jedenfalls hat man zu mir einer gesagt, das man es umschreiben muss, z.B. mit Beratung von Unternehmen wie sich sich in der Öffentlichkeit präsentieren usw. da ich letzte Woche Verkostung gemacht habe, und es nicht mehr in diesen Rahmen fällt. Wink wollte ich bevor ich wieder wegen einem Wort 13€ zahle, mich erst mal informieren, damit diesmal auch wirklich alles abgedeckt ist.
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2886
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 22 Jan 2006 - 16:13

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Das ist irgendwie "Bauernfängerei",zumal Du ja bei der Beantragung des Gewerbescheines alle Berufe angeben kannst,die Dir so einfallen,auch wenn der Bearbeiter noch paar Seiten antakern muß Very Happy .Das Wort Promotion im zusammenhang mit "allgemeinen Dienstleistungen" deckt eigentlich alles ab!Jetzt sollst Du es aber Umschreiben und wenn Du was vergessen hast,hinlaufen und 13€ blättern.

An Deiner Stelle würde ich mir vom Sachbearbeiter einen trifftigen Grund sagen lassen,warum Promotion nicht geht,ansonsten auf Promotion bestehen.Soll er es doch so Umschreiben,dass alles abgedeckt ist!

Bei uns in Frankfurt reicht:"Promotion u.allgemeine Dienstleistungen" völlg aus,einige haben auch nur "Hostess" drin stehen.

Hat sich keiner bisher beschwert!

P.S:

Bei Ämtern und Behörden mußt Du echt mit dem Kopf durch die Wand,und sich auch mal den Vorgesetzten geben lassen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jan 2006 - 12:48

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Bei mir steht nur Promotion und Messeservice drin.
Ich wollte zwar auch mehr rein schreiben, jedoch meinte die nette Lady, dass dies vollkommen reicht.
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 12.04.2003
Beiträge: 551
Wohnort: Großostheim

BeitragVerfasst am: 26 Jan 2006 - 17:47

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bei mir steht kurz und knapp:veranstaltungsservice und dienstleistungen zur verkaufsförderung...

Smile kurz und knapp, alles ist drin *g*
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jan 2006 - 22:47

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Habe mir alle Begriffe aufgeschrieben und bin damit zum Gewerbeamt gegangen. Der nette Sachbearbeiter hat zu mir gemeint, dass er keinen von dehnen so reinschreiben darf. Promotion schon mal überhaupt nicht, allgeime Dienstleistungen und Produktberatung auch nicht. Das wäre alles viel zu allgemein. Dann hat er mir noch einen Vortrag gehalten, was ich alles nicht machen darf. z.B. Zeitungsabos promoten, denn dafür würde man ja einen Reisegewerbeschein benötigen. Es wollte von mir die ganz genaue Beschreibung der Tätigkeiten die ich mache genannt haben. Darauf hin habe ich alles aufgezählt was ich bis jetzt gemacht habe, da es bis jetzt nicht allzuviele Aufträge waren ist auch jetzt bestimmt nicht alles abgedeckt. Zu Sampling hat er z.B. Verteilen von Werbeartikeln (kein Verkauf und keine Vermittlung reingeschrieben). Habe hier im Forum einen ähnlichen Thread gefunden, das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nun ja wie auch immer, heute dat mir René geschrieben, dass für den Job den ich nächste Woche anfange im Gewerbeschein Verkaufsförderung drinstehen muss. Daraufhin habe ich beim dem gleichen Sachbearbeiter angerufen. Er war natürlich "freundlich und hilfsbereit" wie immer und meinte nur ja das kann er aber so nicht eintragen ich muss es schon genauer definieren, für was genau ist die Verkaufförderung, da gibt es ja viele unterschiedliche Sachen. Ich habe das Gefühl, dass das die Sachbearbeiter einfach genervt sind, weil es mittlerweile sehr viele sind, die Promotion auf Gewerbeschein machen und das lassen sie dann an Leuten wie mir raus. Jetzt darf ich morgen wieder zum Gewerbeamt und mittlerweile zum (ich zähl schon gar nicht mit) 13€ zahlen.
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2886
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 27 Jan 2006 - 13:04

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lavanda hat Folgendes geschrieben:
Habe mir alle Begriffe aufgeschrieben und bin damit zum Gewerbeamt gegangen. Der nette Sachbearbeiter hat zu mir gemeint, dass er keinen von dehnen so reinschreiben darf. Promotion schon mal überhaupt nicht, allgeime Dienstleistungen und Produktberatung auch nicht. Das wäre alles viel zu allgemein. Dann hat er mir noch einen Vortrag gehalten, was ich alles nicht machen darf. z.B. Zeitungsabos promoten, denn dafür würde man ja einen Reisegewerbeschein benötigen. Es wollte von mir die ganz genaue Beschreibung der Tätigkeiten die ich mache genannt haben. Darauf hin habe ich alles aufgezählt was ich bis jetzt gemacht habe, da es bis jetzt nicht allzuviele Aufträge waren ist auch jetzt bestimmt nicht alles abgedeckt. Zu Sampling hat er z.B. Verteilen von Werbeartikeln (kein Verkauf und keine Vermittlung reingeschrieben). Habe hier im Forum einen ähnlichen Thread gefunden, das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nun ja wie auch immer, heute dat mir René geschrieben, dass für den Job den ich nächste Woche anfange im Gewerbeschein Verkaufsförderung drinstehen muss. Daraufhin habe ich beim dem gleichen Sachbearbeiter angerufen. Er war natürlich "freundlich und hilfsbereit" wie immer und meinte nur ja das kann er aber so nicht eintragen ich muss es schon genauer definieren, für was genau ist die Verkaufförderung, da gibt es ja viele unterschiedliche Sachen. Ich habe das Gefühl, dass das die Sachbearbeiter einfach genervt sind, weil es mittlerweile sehr viele sind, die Promotion auf Gewerbeschein machen und das lassen sie dann an Leuten wie mir raus. Jetzt darf ich morgen wieder zum Gewerbeamt und mittlerweile zum (ich zähl schon gar nicht mit) 13€ zahlen.


Da muß ich jetzt aber sagen:

Selber SCHULD!

Auch ein Sachbearbeiter hat Vorgesetzte s.o.!
Auch gegen Behörden gibt es den Rechtsweg s.o!

Um es ganz klar zu verdeutlichen:

Das Amt hindert Dich durch seine Willkür,die einfaches Recht ist, dein BÜRGERRECHT,ART 12 I GG,die Berufsfreiheit (VERFASSUNGSRECHT DER BRD) auszuüben.

Es gibt in jeder Stadt genug Anlaufstellen (z.B kostenlose Rechtberatung an der UNI),um dieses Problem in Angriff zu nehmen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jan 2006 - 17:21

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Du bist aber ziemlich schnell wenn es um Schuldzuweisung geht, warst ja bei dem Gespräch nicht dabei. Habe noch keine zig Jahre Berufs- und Lebenserfahrung um mich in allen Bereichen so gut auszukennen, wie du es vielleicht tust, um gleich mit Paragraphen wenn sich der Sachbearbeiter querstellt argumentieren zu können.
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 12.04.2003
Beiträge: 551
Wohnort: Großostheim

BeitragVerfasst am: 27 Jan 2006 - 18:29

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@lavanda


dann frag ich mich aber jetzt ernsthaft...wieso geht das dann bei anderen? alles was hier aufgeführt wurde haben ja schliesslich die leute im gewerbeschein zu stehen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jan 2006 - 20:30

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weil es wie schon erwähnt von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt wird. Habe das Argument dem Sachbearbeiter auch vorgetragen. Er hat darauf hin gemeint, dass er das weiß, aber hier in Freiburg darf er das nicht eintragen (vor 10 Jahren, hätte man noch einfach nur Promotion eintragen können) aber jetzt wird eine ganz genaue Definition für die Tätigkeit benötigt.
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jonas50



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Mühldorf am Inn

BeitragVerfasst am: 27 Feb 2006 - 20:42

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argh machte der Sachbearbeiter und ließ sich dann doch überzeugen, dass er meinem Mandanten in die Gewerbeanmeldung zusätzlich zu den definierten Tätigkeiten eintragen musste "und alle nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen" yo

Bloß nix gefallen lassen und wenn einer abwimmeln will, nach einem Gespräch mit dem Vorgesetzten verlangen. Zivilcourage auch gegenüber Staatsdienern. Wir sind Deutschland! tönt nicht nur die Regierung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Feb 2006 - 23:25

Kundenberatung
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Hab in meinem Gewerbeschein Kundenberatung stehen, ist ein schön weitläufiger Begriff und alles andere ging nicht. Habe zwei Jahre lang um diesen blöden wisch gekämpft, da in der schönen Stadt Stuttgart Promotion in jeglicher Art als Scheinselbstständig gilt, BfA befreiungen und was das Finanzamt sagt interessiert dabei die Damen und Herren auf dem Gewerbeamt nicht. Auch nicht das Argument beziehungsweise die Frage wieso dass in anderen Städten nicht auch so ist, dabei konnte ich auf Stuttgarter nachbarorte wie Esslingen verweisen. In der Schwabenmetropole gelten halt andere Gesätze! promotion geht nicht, Durchführung von Werbemassnahmen auch nicht und mit Hostess gewinnt man erst recht keinen Blumentopf. Als ich sagte dass ich aber in einem Monate teilweise bis zu 6 verschiedene Auftraggeber habe sagte man mir : "Dann lassen Sie sich bitte bei allen ordnungsgemäß als Arbeitnehmer eintragen" So ein Schwachsinn!!!
Ich habs dann mit einer List doch geschaft.
Aber wie gesagt erst nach zwei Jahren, eine Steuernummer hatte ich natürlich von Anfang an, das Finanzamt freut sich im gegensatz zum Gewerbeamt über jeden der Geld da lässt Wink

Im Sommer hat das Zollamt bei mir auch eine Kontrolle wegen Scheinselbständigkeit durchgeführt, bei mir läuft alles vorbildlich, es wurde erkannt das ich auf gar keinen Fall scheinselbstständig sein kann.
Aber wie gesagt, das Gewerbeamt in Stuggi hat seine eigenen Gesetze. kopfschüttel
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2886
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 31 Jul 2006 - 16:46

KEIN Gewerbeschein bekommen? KEIN Wunder!
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Man liest hier ab und zu,dass in manchen Gebieten unseres Landes der GS nicht mehr so einfach erhältlich ist.

Bisher kannte ich nur Leute, die in einem Unternehmen (z.B T-Punkt) von Do-Sa als Promoter gearbeitet haben, und am Montag denselben Job auf 400€ Basis durchfürten.

Nun habe ich jemand kennengelernt, der in einem Unternehmen als Teilzeitkraft arbeitet (Mo-Mi) und von Do-Fr diesselbe Tätigkeit als Promoter durchführt.

Bei soviel "DREIST" kann ich langsam die Behörden verstehen, oder wie seht ihr das??????
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Aug 2006 - 21:22

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klingt nach ber miesen nummer...

aber es is wirklich hart, wenn man als promoter arbeiten will und dann den notwendigen gewerbeschein ni bekommt. was soll man denn da machen?

na ich bin echt froh, dass ich meinen gewerbeschein habe... sonst würde ich wirklich die krise bekommen
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Klinzing



Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Tübingen

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2006 - 0:16

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Hallo zusammen,
ich habe meinen Gewerbeschein abgelehnt bekommen, weil "Host- und Promotiontätigkeiten kein Gewerbe darstellen".

Begründung:
"In der Regel wird im Rahmen einer Host/-esse - Tätigkeit keine selbstbestimmte, nach eigenen Vorstellungen geplante, sondern weitgehend weisungsgebundene Arbeit insbesondere hinsichtlich Einsatzzeit und Erscheinungsbild geleistet. Ein unternehmerisches Risiko, das Kennzeichen von selbstständiger Tätigkeit, wird dabei nicht getragen."

Und was mach ich jetzt? Was soll ich in meine Tätigkeitsbeschreibung reinschreiben, damit ich den Schein bekomme? Ich mach nunmal Promotion (hab grad angefangen), und meine Auftraggeber wollen nen Gewerbeschein...
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