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Mahnung auch bei kurzfristiger Beschäftigung möglich?

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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Jan 2008 - 10:04

Mahnung auch bei kurzfristiger Beschäftigung möglich?
Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob ich auch eine Mahnung schreiben kann, wenn ich als kurzfristig Beschäftigte gearbeitet habe, und nicht auf Gewerbeschein, also gar keine Rechnung schreiben musste. Und wenn ja, wie hat diese Mahnung auszusehen?

Viele Grüße,

Claudia
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