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Gewerbeschein, Steuer

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Autor Nachricht
MatGlock
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10 Dez 2007 - 3:51

Gewerbeschein, Steuer
Antworten mit Zitat  

hab mal ne Frage...muss ich eigentlich mein Gehalt versteuern...?
und: kann ich ein neues Notebook steuerlich abschreiben, wenn ich nun ein Gewerbe habe...?
danke
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Yvelli
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 09.02.2007
Beiträge: 1378
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 11 Dez 2007 - 1:21

Antworten mit Zitat  

Ich würde mal glatt behaupten, dass es darauf ankommt wie viel Du verdienst und ob Du "nur" Selbständig bist...

Als Student gibt es Steuerfreibeträge, aber da musst Du unter einem bestimmten Satz im Jahr bleiben und dann kannst Du dein Notebook auch nicht steuerlich absetzen...

Aber dazu findest Du auch reichlich Info's hier im Forum...
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OutaSpace
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 274
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11 Dez 2007 - 15:19

Steuerberater.....
Antworten mit Zitat  

Hallo,

sorry, sei mir bitte nicht böse, aber wenn ich solche Fragen lese, würde ich dringend vorschlagen, dass du einen Steuerberater konsultierst!!

LG
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 336
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2008 - 0:48

Antworten mit Zitat  

Du kannst es nur steuerlich Absetzen, wenn Du auch im Bereich von zu
versteuertenEinkünften bist. Dann ist es aber auch so, daß Du es nur
über mehrere Jahre abschreiben kannst.
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agaergolin
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 16.12.2007
Beiträge: 553
Wohnort: Winsen/ Aller

BeitragVerfasst am: 06 Feb 2008 - 21:36

Antworten mit Zitat  

...exakt diese Frage käre ich Samstag mit dem Steuerberater, auch wg. Privat- oder Betriebsvermögen. Melde mich dann mal!
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Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen AIM-Name
a_schati
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 173
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29 Feb 2008 - 13:57

Re: Gewerbeschein, Steuer
Antworten mit Zitat  

Aber Hallo,

natürlich kann JEDER Unternehmer, auch Kleinunternehmer einen PC oder Laptop steuerlich abschreiben, solange diese technischen Geräte zum Anlagevermögen Deines Unternehmens gehören. Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Sie gehören zu den sog. "Sachanlagen" und gehören auf die Aktiva-Seite Deiner Bilanz.
In der Kontenklasse 4 Deiner Bilanz findest Du meist unter 49.. das Konto "Abschreibungen auf Sachanlagen"
Bei fast allen Sachanlagen kannst Du dann noch die Art der Abschreibung zwischen Linearer und Degressiver Abschreibung frei wählen.

In Deinem Fall kannst Du den PC oder Laptop sogar in drei Jahren völlig abschreiben. Danach steht Dein PC mit dem Wert 1,-EUR in Deiner Bilanz.
Somit schmälerst Du Deinen Gewinn auf Deinem Schlußbilanzkonto, nachdem Du Du Dein GuV Konto abgeschlossen hast.
Nun kannste zum Finanzamt Deine Bilanzen zeigen und hoffentlich keine weiteren Steuern mehr zahlen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Dir gern zur Verfügung.
Es gibt so viele Möglichkeiten Deinen Gewinn in der Schluß-Bilanz zu verkleinern, obwohl man trotzdem gute Umsätze hatte, jedoch würde das hier den Rahmen sprengen.

MatGlock hat Folgendes geschrieben:
hab mal ne Frage...muss ich eigentlich mein Gehalt versteuern...?
und: kann ich ein neues Notebook steuerlich abschreiben, wenn ich nun ein Gewerbe habe...?
danke
yo yo
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a_schati
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 173
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29 Feb 2008 - 14:06

Wichtiger Nachtrag
Antworten mit Zitat  

Alle anderen Abschreibungen auf Sachanlagen laufen meist über 10 Jahre bis sie vollständig abgeschrieben sind. Sowohl die degressive als auch die lineare Abschreibung.
Für die lineare Abschreibung hat die Finanzverwaltung einheitlich für best. Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sowie die linearen AfA-Sätze in AfA-Tabellen festgelegt. Im Steuerrecht nennt man die Abschreibung "Absetzung für Abnutzung" (AfA)
Gruß
Dein Betriebswirt
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