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Arbeiten auf Lohnsteuerkarte - Fragen & Probleme

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derdegrijb
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 28.07.2003
Beiträge: 662
Wohnort: Cremlingen

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2009 - 11:29

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Die pauschale Steuer ist bereits einbehalten und wird von der Firma an entsprechende Stellen überwiesen. Du musst nur darauf achten, Anfang 2010 eine Verdienstbescheinigung für komplett 2009 zu bekommen!
(damit Du gegebenenfalls eine Einkommenssteuererklärung machen kannst)

ciao derde
_________________

Taoism: sh... happens
Buddhism: if sh... happens, it isn`t really sh...
Islam: if sh... happens, it is the will of Allah
Catholicism: if sh... happens, you deserv it
Judaism: why does sh... always happen to us?
Atheism: i don`t believe this sh...
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stinger
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 78
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2009 - 12:23

Antworten mit Zitat  

Jeder Arbeitgeber, bei dem du auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast, schickt dir Anfang des nächsten Jahres eine Übersicht dessen was du bei ihm Verdient hast. Da steht dann auch deine persönliche e-tin drauf. Diese Einkünfte sind bei der Steuererklärung als nichtselbstständige Einkünfte zu deklarieren. Auf der Übersicht gibt es einen Posten, bei dem du sehen kannst wieviel Lohnsteuer für dich einbehalten bzw. abgeführt wurde. Diese bekommst, solltest du unter bestimmten EInkommensgrenzen liegen, nach deiner Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet.

Ein gutes Steuerprogramm sollte dir da helfen!
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Anh-Thu86



Anmeldungsdatum: 09.04.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2009 - 12:31

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danke für die antworten erstmal...ok, also muss ich gar nix machen und erstmal auf diese verdienstbescheinigung warten?

was ist aber, wenn ich nur einmal für die agentur gearbeitet habe bzw. von ihr vermittelt worden bin? und diese agentur gar keine daten von mir besitzt außer denen, die auch hier auf promotionbasis angegeben sind..?

muss ich die einkommenssteuererklärung auch schreiben, wenn meine einkünfte sehr unregelmäßig und gering sind (bin studentin und möchte dies hier nur nebenbei betreiben)?

lg
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Anh-Thu86



Anmeldungsdatum: 09.04.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2009 - 12:32

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achso, und muss man die lohnsteuerkarte nicht irgendwie einmal vorgelegt haben beim arbeitgeber, also der agentur irgendwie zuschicken oder so?? Konfus Konfus
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derdegrijb
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 28.07.2003
Beiträge: 662
Wohnort: Cremlingen

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2009 - 13:08

Keinen Plan ...
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Deine Angaben bei PB sollten doch so vollständig sein, dass neben dem Namen eine Anschrift angegeben ist ?? Welche Angaben darüber hinaus meinst Du ??

Grundsätzlich musst Du für Einkünfte unter 7834,- euro keine Steuererklärung machen - es sei denn Du möchtest, um Steuern zurückzuholen.
War Deine Beschäftigung auf 400,- euro Basis, musst Du auch keine Lohnsteuerkarte beim AG abgeben, da es sich um einen pauschalbesteuerten Lohn handelt >> googel doch einfach mal bei 400,-euro-Job.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Mai 2009 - 18:12

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Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite seit kurzem tageweise in einem Messe-Job. Da ich jeweils auch nur für diese Tage angestellt bin, zahle ich auf mein Einkommen Lohnsteuer, obwohl ich insgesamt auf das Jahr gesehen die Freigrenze nicht erreichen werde.
Nun weiß ich zwar, dass ich mir das Geld am Ende des Jahres per Steuererklärung zurück holen kann, das ändert allerdings nichts daran, dass ich jetzt erst mal ziemlich hohe Abzüge habe.
Weiß zufällig jemand von euch eine Lösung für dieses Problem? Kann man sich z.B. in einem solchen Fall einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank schon einmal und viele Grüße,

Clarissa
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 15.05.2009
Beiträge: 129
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 30 Jun 2009 - 17:20

Antworten mit Zitat  

Hallo Clarissa,

ja, du kanst dir einen freibetrag eintragen lassen. da du nur auf lohnsteuerkarte arbeitest ist es ratsam einen örtlichen Lohsteuerhilfe Verein zu suchen. die jährlichen mitgliedsgebühren sind zwischen 51 € bis 215 €.
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 15.05.2009
Beiträge: 129
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 30 Jun 2009 - 17:22

Antworten mit Zitat  

Anh-Thu86 hat Folgendes geschrieben:
achso, und muss man die lohnsteuerkarte nicht irgendwie einmal vorgelegt haben beim arbeitgeber, also der agentur irgendwie zuschicken oder so?? Konfus Konfus



ich würde die lohnsteuerkarte nur faxen, oder kopieren und die kopie schicken.
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 15.05.2009
Beiträge: 129
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 30 Jun 2009 - 17:36

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
Alles zusammen geht, warum auch nicht.
Ergänzung/ kleine Korrektur zum Eintrag von derdegrijb:
Bei einem 400-€-Job entfällt jedoch die Steuerkarte 6, die braucht man erst dann, wenn man den hals so gar nicht vollbekommt und noch einen Job mehr machen wil Smile
Job auf Steuerkarte, Job auf 400-€-Basis (also für Dich komplett abgabenfrei, der AG zahlt alles) und obendrein über Gewerbe geht.
Der 400-€-Job wird später auch bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt, das hat der AG mit seiner Pauschale bereits alles abgegolten.


fast richtig. wer lesen kann ist im vorteil. ergänzung: a) Hauptjob auf der ersten Lohnsteuerkarte 1 bis 5, je nach ( Single1, Alleinerzieher 2, Ehepaar 4+4 oder 3+5), b) einen nebenjob auf Lohnsteuerkarte 6 ( geht nur wenn der erste job schon vorhanden ist) c) 400 € Job oder Minijob keine Lohnsteuerkarte notwendig, d) Job mit Gewebeanmeldung, wird mit der Lohnsteuerkarte des Hauptjobs beim FA angerechnet.
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michele88
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 06.09.2009
Beiträge: 24
Wohnort: Landsberg am Lech

BeitragVerfasst am: 17 Nov 2009 - 20:33

Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

Wie hole ich denn die Steuer, die mir abgezogen wurde wieder zurück (da ich unter der grenze bin)?

Wenn ich am ende des jahres eine steuererklärung schreibe, bekomme ich dann das geld automatisch zurück oder muss ich das extra beantragen?

Und bekomme ich die steuererklärung vom finanazmt zugeschickt, der muss ich die selbst holen? (sorry, aber ich hab echt keine ahnung
Doubt )
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 15.05.2009
Beiträge: 129
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 17 Nov 2009 - 22:46

Antworten mit Zitat  

michele88 hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

Wie hole ich denn die Steuer, die mir abgezogen wurde wieder zurück (da ich unter der grenze bin)?

Wenn ich am ende des jahres eine steuererklärung schreibe, bekomme ich dann das geld automatisch zurück oder muss ich das extra beantragen?

Und bekomme ich die steuererklärung vom finanazmt zugeschickt, der muss ich die selbst holen? (sorry, aber ich hab echt keine ahnung
Doubt )


hallo,

richtig erkannt, deine steuer bekommst du, wenn du deine steuererklährung machst, die dir dann, das F.A. automatisch zuschickt auf dein konto.

das/die formulare für deine steuererklährung holst du dir, am besten selber vom F.A.
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michele88
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 06.09.2009
Beiträge: 24
Wohnort: Landsberg am Lech

BeitragVerfasst am: 17 Nov 2009 - 22:50

Antworten mit Zitat  

Achso ok. Jetzt hoffe ich nur noch, dass ich das ganze selbst ausfüllen kann^^

Aber dankeschön ostern
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 18 Nov 2009 - 5:02

Antworten mit Zitat  

Solange du keinerlei Einkünfte aus selbstständiger Arbeit dabei hast, kannst du auch zu einem Lohnsteuerhilfeverein gehen, die können dir dann helfen.
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 15.05.2009
Beiträge: 129
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 18 Nov 2009 - 8:21

Antworten mit Zitat  

michele88 hat Folgendes geschrieben:
Achso ok. Jetzt hoffe ich nur noch, dass ich das ganze selbst ausfüllen kann^^

Aber dankeschön ostern



Hallo,

zusätzlich zu den formulare gibt es noch beiblätter, die einigermahßen erklähren was, wie usw. jede spalte im formular ist, die auch mit nummern versehen sind.
viel glück
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yazzi
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 29
Wohnort: Seeheim-Jugenheim

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2010 - 15:12

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Hallo,

ich werde ab Mo beim neuen AG auf Lohnsteuerkarte arbeiten...dies ist im Verkausbereich!
Nun will ich parallel Promojobs etc auf Gewerbeschein machen!

Nun hab ich gehört, dass es verboten ist das zeitgleich zu machen! also entweder nur auf lohnsteuerkarte oder nur auf Gewerbeschein??! Das FA soll das verbieten, da der AG evtl höhere Abgaben zu zahlen hätte...?! Stimmt das?

Bin verzweifelt, da ich ab MO meinen neuen Job im Verkauf antreten wollte (wollte morgen den Vertrag unterschreiben) und parallel aber auch Promojobs,Messehostess etc machen wollte...

ach ja das alles ist nebenberuflich, bin Studentin!

Hoffe jd hat Ahnung, und kann mich aufklären!!!

Danke schonmal!
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