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Arbeiten auf Lohnsteuerkarte - Fragen & Probleme

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Autor Nachricht
npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 1105
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 09 Apr 2010 - 14:29

Antworten mit Zitat  

@alohabunny:
Die 50-Tage-Regelung ist eine Form des Minijobs- nur, dass hier halt nicht über die Höhe des Honorars (klassischer 400-€-Job) beurteilt wird, sondern nach Anzahl der Arbeitstage im Jahr.
Den Link musste ich leider entfernen!

Wenn Du Freiberufler bist, kannst Du obendrein soviel auf Steuerkarte arbeiten wie Du willst (solange Du auf Steuerkarte weniger verdienst wie auf Rechnung zahlst Du Sozialabgaben weiter selbst, wenn der Verdienst auf Steuerkarte höher ist, kommst Du in den Genuss der normalen Arbeitnehmerregelungen Wink ). Oder eben einen Minijob (wahlweise 400-€-Job ODER 50-Tage-Regelung) annehmen.
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yazzi
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 26.01.2010
Beiträge: 29
Wohnort: Seeheim-Jugenheim

BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 - 11:22

Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich habe eine dringende Frage:

Ich schildere kurz meine Situation:
Ich habe zum 17.April bei meinem AG gekündigt (geringfügige Beschäftigung - bis 400€).
Von 10.04-15.04. arbeite ich auf ner Messe ebenfalls auf LSTKarte, allerdings ist dies eine Kurzfristige Beschäftigung.
Nun war mein AG nett und gab mir jetzt schon die LSTKarte, um es auf der Messe verwenden zu können.
Allerdings ist es so, dass ich insg. nicht mehr als 400€ verdienen darf ohne Steuer zu zahlen. Da es aber ca 500€ werden kann, weiß ich nicht, wie das mit der kurzfristigen Beschäftigung berechnet wird? Gilt die 400€ Regel dennoch, obwohl nicht beide geringfügig sind?
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 12 Apr 2010 - 11:51

Antworten mit Zitat  

Gefunden auf www.minijob-zentrale.de:
"Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen).

Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig."
Also geht das meiner Meinung nach in deinem Fall steuerfrei (siehe Klammer).

Edit: Steuerfei meint nicht sozialversicherungspflichtig;)
Empfehlung

von DanMat
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 1105
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 14 Apr 2010 - 16:51

Antworten mit Zitat  

Ich weiß zwar nicht, warum der Link entfernt werden musste, aber nochmal:
ENTWEDER Minijob auf 400-€-Basis ODER 50-Tage-Minijob= kurzfristige Beschäftigung.
Wenn man beides zusammenwürfeln könnte ohne Sozialabgaben und Steuern zahlen zu müssen, gibt es bald gar keine anderen Jobs mehr... Wink
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Cee2H



Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14 Sep 2010 - 12:40

Antworten mit Zitat  

Hey Leute,
Jetzt in den Semesterferien mache ich viel Promo, jedoch hatte ich über die letzten 2 Wochen auch einen Job, der über Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde.
Angenommen ich würde jetzt noch weitere Jobs über die Lohnsteuerkarte machen, wobei dann meine Lohnsteuereinnahmen meine Promoeinnahmen übersteigen würden. Wäre das in irgendeiner Form relevant für Versicherungen oder Steuer oder ... ?

Das Bafög-Amt sagt ja, ich darf nicht mehr als 4800EUR im Jahr verdienen.
Damit ich noch in der Familienversicherung bleibe, darf ich nur 350EUR im Monat verdienen right?! Jedoch darf ich doch 2 mal im Jahr meine Monatseinkommengrenze von 350EUR überschreiten. Gilt diese Überschreitung nur für eine Art von Tätigkeit, oder auch wenn sich mein Monatseinkommen dann aus Lohnsteuer- und Gewerbeeinnahmen zusammensetzt??

Gibt es generell Einschränkungen von der Familienversicherung aus, abgesehen von den 350EUR/Monat, die ich beachten muss, wenn ich gleichzeitig auf Lohnsteuerkarte und Gewerbeschein arbeite??
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SVha
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 13
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 14:56

neue Regelung Finanzamt??
Antworten mit Zitat  

Hallo,

mich hat diese Woche eine Agentur angerufen, für die ich eigentlich regelmäßig auf Gewerbeschein arbeite. Die haben gesagt, es gäbe seit 1.1.2011 eine neue Regelung vom Finanzamt, dass Hostess- u. Servicejobs nur noch über Lohnsteuerkarte laufen dürften und nur Promotion weiterhin auf Gewerbeschein. (Logik?? naja..)

Von anderen Agenturen habe ich garnichts darüber gehört und hier im Forum finde ich auch nichts - was sagt ihr dazu?

Ich mache mir Sorgen, weil ich schon einen Studentenjob auf Lohnsteuerkarte habe und nicht weiß, wie das nun wäre, wenn ich mehrere Arbeitgeber auf die Lst.karte laufen lassen würde? Wäre das dann automatisch Steuerklasse 6?

Echt blödes Thema... Freue mich über Antworten!
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 1105
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 18:29

Antworten mit Zitat  

Seit 01.01.2011 ? lol Na, willkommen von der Rückkehr vom Mond (oder so).
Seit 2007 (mindestens) wird das hier immer mal wieder im Forum diskutiert- entsprechend viele Beiträge findest Du auch zu dem Thema:

http://www.promotionforum.de/search.php?mode=results

http://www.promotionforum.de/viewtopic.php?t=9596&highlight=hostessen+lohnsteuerkarte

http://www.promotionforum.de/viewtopic.php?t=3756&highlight=hostessen+lohnsteuerkarte

....
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 20:14

Re: neue Regelung Finanzamt??
Antworten mit Zitat  

SVha hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

mich hat diese Woche eine Agentur angerufen, für die ich eigentlich regelmäßig auf Gewerbeschein arbeite. Die haben gesagt, es gäbe seit 1.1.2011 eine neue Regelung vom Finanzamt, dass Hostess- u. Servicejobs nur noch über Lohnsteuerkarte laufen dürften und nur Promotion weiterhin auf Gewerbeschein. (Logik?? naja..)



Wenn man sich mal etwas mit der Scheinselbstständigkeit beschäftigt, kommt man schon dahinter, dass das mit Logik behaftet sein könnte. Zumindest findet man im Promotionbereich immernoch genügend Argumente für selbstständige Arbeit, die an und für sich auch Stand halten könnten. Zum Thema Host/ess wurde es gerichtlich ja bereits abgeschmettert und das Service was mit Selbstständigkeit zu tun hat, ist augenscheinlich wohl nur der Fall, wenn man der Kneipen-/Restaurantbesitzer ist. Im Übrigen diskutiert die Sozialversicherung sowieso nicht mehr, wenn man ein und die selbe (Neben-)Tätigkeit sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch für Selbstständige anbietet.
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SVha
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 13
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24 Jan 2011 - 11:02

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
Seit 01.01.2011 ? lol Na, willkommen von der Rückkehr vom Mond (oder so).
Seit 2007 (mindestens) wird das hier immer mal wieder im Forum diskutiert- ....


Mir ist schon klar, dass das schon lange eine Grauzone war, in der sich die Agenturen da bewegen.

Arbeitet ihr dann also für mehrere Agenturen gleichzeitig auf Lohnsteuerkarte (ist ja nur noch ne Nummer jetzt) und seid damit automatisch Steuerklasse 6?
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NorinaR



Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01 Feb 2011 - 20:34

Antworten mit Zitat  

Hallo,
ich hab mich jetzt durch das ganze Thema hier gewühlt aber konnte keine Antwort auf meine Situation finden. Falls ich einfach zu doof bin das System zu verstehen entschuldige ich mich lieber jetzt schon einmal... Wink

Also: Ich bin Studentin und arbeite nebenher als Werksstudentin auf Lohnsteuerkarte und verdiene hier zwischen 300 und 600 Euro. Außerdem arbeite ich auf Gewerbeschein. Entsprechend habe ich mich selbst krankenversichert. Nun habe ich einen Messejob auf Lohnsteuerkarte angeboten bekommen.
Kann ich diesen noch annehmen oder müsste ich mir dann eine weitere Lohnsteuerkarte besorgen? So weit ich weiß kommt man dann gleich in eine schlechtere Steuerklasse..?!
Wie läuft generell die Arbeit auf einer Messe mit befristetem Arbeitsvertrag? Bekomme ich die 10 Euro Stundensatz voll ausbezahlt als Studentin oder werden Abzüge getätigt die ich ggf. nach der Steuererklärung zurückerhalte? Wie verhält es sich genau mit dieser 50-Tage Regel? Ist die noch relevant wenn ich bereits auf Lohnsteuerkarte arbeite?

Bin ziemlich verwirrt und wäre sehr dankbar wenn mich jemand kurz aufklären könnte. Danke!!!
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Sabrinalu



Anmeldungsdatum: 26.01.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 07 Feb 2011 - 16:24

Antworten mit Zitat  

Hallo!

Bei einer Ausschreibung für einen einmaligen Promojob wird die Vergütung auf Steuernummer oder Gewerbeschein gezahlt.

D. h. ich brauche dafür keinen Gewerbeschein anmelden, wenn ich bereits eine Lohnsteuerkarte besitze?!

Wenn dem so ist, wie komme ich dann an meine Lohnsteuerkarte, die noch bei meinem damaligen Arbeitgeber (eine Bibliothek) sein müsste?

Muss ich die Karte dann an die Promotionsagentur schicken oder passiert das automatisch?

Vielen Dank im Voraus!
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 07 Feb 2011 - 16:33

Antworten mit Zitat  

Mit "auf Steuernummer" ist nicht die Lohnsteuerkarte gemeint. In einigen Städten bekommen Promotoren keinen Gewerbeschein, sondern nur eine Steuernummer (die nicht identisch ist mit der normalen).

So wie der Job ausgeschrieben wurde, ist keine Bezahlung auf Lohnsteuerkarte vorgesehen, sondern eben nur auf Rechnung Gewerblicher.

LG,

*** Sabine ***
_________________
Like all good comments, this one might contain some crass stereotyping.
If you wish to take offence, please take it elsewhere...
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Bibs83



Anmeldungsdatum: 18.09.2011
Beiträge: 2
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: 24 Okt 2011 - 11:07

Vorerst Steuernummer aus Lohnsteuerkarte verwenden?
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen Smile

Bin auch n Promo-Neuling und habe jetzt meine ersten zwei Jobs gemacht. Hauptberuflich bin ich Angestellte.
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich allerdings heute erst abgeschickt, bin zwar noch in der gesetzten Frist, aber ich weiß jetzt nicht so recht, wie es sich mit dem Abrechnen der Jobs verhält.
Kann ich einstweilen meine "alte Steuernummer" aus meiner Lohnsteuerkarte verwenden?
Nicht böse sein, ist wahrscheinlich ne dumme Frage, aber ich steh irgendwie gerade auf der Leitung und wäre für Hilfe sehr dankbar Smile
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 24 Okt 2011 - 11:54

Antworten mit Zitat  

Nein. Du benötigst die Steuernummer, die dir für die gewerbliche Tätigkeit zugeteilt wird. Ruhig mal freundlich "Druck" machen beim Finanzamt.
Empfehlung

von DanMat
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 07.09.2004
Beiträge: 2682
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 24 Okt 2011 - 14:02

Re: Vorerst Steuernummer aus Lohnsteuerkarte verwenden?
Antworten mit Zitat  

Bibs83 hat Folgendes geschrieben:

Nicht böse sein, ist wahrscheinlich ne dumme Frage, aber ich steh irgendwie gerade auf der Leitung und wäre für Hilfe sehr dankbar Smile


Am besten beim FA anrufen und sich telefonisch die Str.Nr. geben lassen - das klappt meistens!Wenn nicht beim ersten Mal,nochmal versuchen (anderer Sachbearbeiter)!

Ansonsten Termin ausmachen und kurz vorbeifahren.

Normalerweise dauert der postaliche Weg ca. 4 Wochen - da aber zum 30.09 der zweite Termin zur Strerklärung war,kann es natürlich länger dauern......
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