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Arbeiten auf Lohnsteuerkarte - Fragen & Probleme

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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1785
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2010 - 15:39

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Doch das geht. Du musst nur bei Deinem Arbeitgeber angeben, dass Du neben Deinem Nebenjob noch weitere Jobs ausführst. Wenn der nichts dagegen hat steht dem nichts im Weg.
Du kannst natürlich nicht ein und denselben Job auf Lohnsteuerkarte und Gewerbeschein abrechnen, aber es sind ja eh verschiedene Jobs.
Allein in diesem Thread hättest Du Dir die Frage schon fast selbst beantworten können. Wink
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kalorina



Anmeldungsdatum: 14.11.2009
Beiträge: 4
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 09 Feb 2010 - 18:32

Antworten mit Zitat  

Hey!
folgende frage:
ich hab jetzt seit paar wochen mehrere veschiedene promojobs.
mir wurde damals hier im forum erklärt, dass ich anstelle eines gewerbescheins auch eine freiberufliche tätigkeit als promoter anmelden kann um die steuernr. zu bekommen.
das hab ich gemacht. jetzt hab ich einen hostessen job, den ich wohl auch öfters machen werde und mir wurd gesagt, dass ich mich von der mehrwertsteuer befreien sollte.
den freibetrag von 8000 € im jahr werde ich nicht überschreiten.

hab ich alles falsch gemacht? brauch ich jetzt doch einen gewerbeschein?
hab mir nämlich grad hier paar sachen durchgelesen und bin völlig verwirrt.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 1105
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 09 Feb 2010 - 20:43

Antworten mit Zitat  

Du kannst Dich nicht "mal eben so" auf Kleinunternehmer umschreiben lassen, nur weil das irgendjemand gern so hätte. Wenn Du Dich einmal für die Option Steuer ausweisen entschieden hast, bist Du auch erstmal daran gebunden.
Und mitten im Jahr irgendetwas ändern, wäre -selbst wenn es ginge- mehr als umständlich, weil dann auch bereits geschriebene Rechnungen neu geschrieben werden müssen.
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kalorina



Anmeldungsdatum: 14.11.2009
Beiträge: 4
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 09 Feb 2010 - 21:10

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ja, was soll ich also machen?

muss ich überhaupt die mehrwertsteuer zahlen?

und es wäre nur eine rechnung bis jetzt, die ich umändern müsste.
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 09 Feb 2010 - 22:54

Antworten mit Zitat  

Was hast du denn im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben??? Kleinunternehmerregelung ja/nein? Wenn nein, also mit Umsatzbesteuerung, dann musst du das 5 Jahre durchziehen. Es geht nun also weniger darum, was du machen sollst, als darum, was du damals angegeben hast!
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von DanMat
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kalorina



Anmeldungsdatum: 14.11.2009
Beiträge: 4
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 10 Feb 2010 - 8:31

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puh, gute frage.
ich hab dem mann damals meine situation geschildert und gesagt, dass ich eh nicht mehr als 8000 euro im jahr verdienen werde/will. das hab ich da auch so angegeben in dem bogen. und er meinte, soweit ich mich erinnern kann, dass mich vieles, was man da angeben muss, eh nicht betrifft.
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 10 Feb 2010 - 8:55

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Du solltest schleunigst versuchen eine Kopie von deinem Fragebogen zu bekommen oder anrufen und fragen, ob du Kleinunternehmerregelung ja oder nein angekreuzt hast! Alles andere kann dich in Teufels Küche bringen! Hast du denn auf deiner ersten Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen?
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von DanMat
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Rana09



Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 4
Wohnort: Vaihingen

BeitragVerfasst am: 16 Feb 2010 - 16:46

Antworten mit Zitat  

Hi,

ich habe auhc eine Frage zur lieben Lohnsteuerkarte

Darf ich als studentin für verschiedene agenturen über eine und dieselbe lohnsteuerkarte abrechnen sofern cih nciht mehr wie 2 mal pro jahr über 400 liege und den gesamtmaximalbetrag nciht überschreite?

vielen dank schonmal:)
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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1785
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 17 Feb 2010 - 13:18

Antworten mit Zitat  

Im Prinzip ja,...
allerdings nicht zur gleichen Zeit. Wenn Du also in einem festgesetzten Zeitraum für Arbeitgeber A arbeitest kannst Du in einem anderen Zeitraum für Arbeitgeber B auf die gleiche Lohnsteuerkarte arbeiten. Das geht allerdings nicht, wenn sich die Zeiträume überschneiden, dann brauchst Du eine zweite Lohnsteuerkarte.
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von promotionbasis
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Rana09



Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 4
Wohnort: Vaihingen

BeitragVerfasst am: 17 Feb 2010 - 13:22

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da die messen nciht zeitgleich sind, dürfte es ja keine probleme geben....

danke für deine antwort
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2010 - 17:15

Finanzielle Freigrenze vs. "50 Tage Regel"
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Schönen guten Abend zusammen!

Als Vorabinformation:

Ich studiere und arbeite nebenher sowohl bei der Deutschen Post als Abrufkraft (läuft über meine Lohnsteuerkarte und ich kann vertraglich dort nur 50 Tage/Jahr arbeiten), als auch bei versch. Promotionagenturen (Rechnungen mit Steuernummer).

Nun was mich interessiert:

- gilt für mich (auch wenn ich beide Nebenjobs parallel ausübe) die jährl. Freigrenze von ~7600€, die ich verdienen darf (ohne dass alles versteuert wird und ich mit dem Kindergeld in Konflikt gerate) UND der Zeitraum von nur 50 Tagen, oder hat das nichts miteinander zu tun.
Sprich bekomme ich vllt Probleme wenn ich zwar nur bis 7600€ verdiene, das aber an mehr als 50 Tagen?

- ist es als Student überhaupt erlaubt mehrere Nebenjobs gleichzeitig auszuüben, sprich auf Lohnsteuerkarte und als Kleingewerbetreibender/Steuernummer?

Über hilfreiche Kommentare freue ich mich sehr. Vielen Dank vorab!

Viele Grüße,

Dominik
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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1785
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 26 Feb 2010 - 13:37

Antworten mit Zitat  

Habe Deinen Beitrag hierher verschoben, da ist er thematisch besser aufgehoben. Bitte beim nächsten Mal die Suchfunktion benutzen!

Nun zu Deinen Fragen:
Die 50-Tage-Regel scheint eine postinterne Sache zu sein. Umgerechnet hieße das, dass Du rund alle sieben Tage, also einmal die Woche arbeiten darfst. Das wäre der Arbeitsumfang eines typischen Minijobs mit etwa 8 Stunden die Woche. Ich kann mir vorstellen, dass diese Bezeichnung für deren interne Abrechnung wichtig sind, falls Du nicht stundenweise abgerechnet wirst. Da hat ja jeder Betrieb seine eigenen Regeln.
Weiterhin kannst Du ziemlich beliebig viele Jobs nebeneinander machen, so lange Du unter der Freigrenze bleibst. Es gilt immer das, was man bei allen Jobs zusammengerechnet im Jahr verdient - egal auf wie vielen Baustellen. Wenn Du auf Steuerkarte arbeitest brauchst Du möglicherweise eine zweite Steuerkarte, die Du dann bei Deinem zweiten Arbeitgeber abgibst. Bei den meisten Arbeitgebern ist es außerdem üblich, dass man weitere Beschäftigungen angibt. Diese müssen in den wenigsten Fällen genehmigt aber in den meisten Fällen angezeigt werden und ich denke mal, dass das die Post auch haben will.
Und Du kannst natürlich auch als Kleingewerbetreiber mit Gewerbeschein arbeiten. So lange Du beim Finanzamt alles korrekt angibst wird Dich niemand vom Arbeiten abhalten smile
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 1105
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 27 Feb 2010 - 17:24

Antworten mit Zitat  

Mit der 50-Tage-Regel arbeiten viele Unternehmen, so ist das beispielsweise auch in der Marktforschung eine übliche Abrechnungsform.

Auf Gewerbeschein kann man eigentlich immer (zusätzlich und überhalb der 50 Tage) arbeiten-
im Falle der DPAG kann ich Dir allerdings sagen, dass Du Deine Nebentätigkeiten nicht nur anzeigen sondern auch genehmigen lassen musst.
Promotion für Zeitungsverlage und jegliche Firmen, die auch nur im entferntesten zur DPAG in Konkurrenz stehen, wirst Du nicht durchbekommen (ich war einige Jahre als Azubi und Festangestellte bei der Post Wink ).
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alohabunny
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 80
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 23 März 2010 - 20:28

Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich habe mir alle antworten durchgelesen, kann aber meine frage noch nicht, da ich kein student bin o.ä.
ich arbeite ganz normal auf gewerbeschein, das ganze hauptberuflich, dadurch bin ich auch nicht als kleinunternehmer eingetragen. nun steht bei mir der erste messejob auf lohnsteuerkarte an.verstehe ich das so richtig?:

auch ich als nicht student oder sonstewas darf nur max 50 tage im jahr auf karte arbeiten?

gibt es da einen höchstbetrag? ich zahle ja so oder so steuern.

danke!!!!!
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jandikas
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04 Apr 2010 - 11:29

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Kann mir jemand sagen, ob man als Student beim arbeiten auf Lohnsteuerkarte versicherungen bezahlen muss? Bin normal Familienversichert.
Mir wurde sozialversichereung , arbeitslosenversicherung usw. alles abgezogen
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