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Steuererklärung wenn man keine Umstatzsteuer aufweist

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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Okt 2007 - 23:00

Steuererklärung wenn man keine Umstatzsteuer aufweist
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Hallo,

ich brauch mal eure Hilfe.
Wie muss man eine Einkommenssteuererklärung machen, wenn man überhaupt keine Usat aufweist? Ich hab mir jetzt son Programm runtergeladen und weiß gar nicht, was ich da alles aufführen muss.
Wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
Danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Okt 2007 - 16:27

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Eine Einkommensteuererklärung musst du nicht machen. Aber auf jeden Fall eine Einnahmen- und Ausgabengegenüberstellung am Ende des Jahres. Entsprechende Vordrucke gibts beim Finanzamt.
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Erdapfel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 19.11.2006
Beiträge: 393
Wohnort: Dorfen

BeitragVerfasst am: 30 Okt 2007 - 17:48

Antworten mit Zitat  

Eine Einkommenssteuer muss doch jeder machen, der ein Gewerbe angemeldet hat, oder??
Egal ob man MWST ausweist oder nicht denke ich ist das Pflicht!
Man muss keine Vorsteuer oder wie die heißt ausfüllen......
Aber einmal im Jahr sollte man doch auch für sich eine Erklärung abgeben, denn man verschenkt u.U. Gelder - gerade wenn man auch auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hatte......
_________________
Mit ganz lieben Grüßen aus Bayern
Erdapfel
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Okt 2007 - 22:58

Antworten mit Zitat  

Eben, wir Gewerbetreibende sind zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Okt 2007 - 1:24

Antworten mit Zitat  

Hier, ein Paar Tipps für Steuererklärung:
http://www.banktip.de/rubrik2/17112/Anleitung-zur-Einkommensteuererklaerung.html
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Okt 2007 - 10:18

Antworten mit Zitat  

Danke für den Link!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Okt 2007 - 10:33

Antworten mit Zitat  

...und die gewerbesteuer mußt du doch auch machen.......

jedenfalls wenn du eine gewerbe angemeldet hast...

lg puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Okt 2007 - 12:46

Antworten mit Zitat  

PuhsTigger hat Folgendes geschrieben:
...und die gewerbesteuer mußt du doch auch machen.......


Was? Kannst Du bitte mehr über "Gewerbesteuer" erzählen? Habe noch nie was davon gehört!

Meiner Meinung nach soll man nur einmal im Jahr für das letzte Jahr eine Einkommenststeuererklärung machen und wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, macht man dann Umsatzsteuererklärung jeden Monat. Und Ende des Jahres eine Gesamtjahressteuererklärung (korrigirt mich wenn ich mich falsch ausdrücke). Stimmt das nicht? Kommt noch was dazu?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Nov 2007 - 1:18

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hmm...naja sobald du einen gewerbeschein hast, mußt du auch eine gewerbesteuer am jahresende also bis märz des folge jahres machen...

das heißt aber nicht das du auch die gewerbesteuer bezahlen muß, das richtet sich nach deinem gewinn....im ersten jahr wirst du erst was zahlen müssen, wenn du über 17.000 € gewinn liegst....und das ist ne menge ich hatte bei 2005 mal gerade 8.000€ gewinn....und habe mir den a.... gearbeitet im catering

du machst einmal im jahr die einkommenssteuer erklärung...zusammen mit der gewerbesteuererklärung und der umsatzsteuermeldung, wenn du umsatzsteuer ausweist auf deinen rechnungen

im ersten jahr deines gewerbes machst du monatlich deine ust meldung online...dann wird dich das finanzamt einstufen....ich mußte dann im zweiten jahr meine ust voranmeldung nur noch 1/4 jählrich machen....

das habe ich aber auch mal glatt vergessen also das ist dann wohl nicht nur mein unwissen gewesen....

du mußt somit wenn du ein gewerbe hast
1. einkommenssteuer
2. gewerbesteuer
3. umsatzsteuer erklärungen machen
alle nur einmal im jahr....du hast da immer 3 monate zeit also für 2007 hast du bis märz 2008 zeit. kannst aber verlängerung beantragen, wenn du es nicht schafst

wenn ich das richtig gelesen habe weist du die umsatzsteuer in deinen rechnung nicht aus......dann brauchst du keine umsatzsteuererklärung machen...die anderen beiden schon....die wollen ja wissen was du eingenommen und ausgegeben hast....also einnahmen-überschuß

hoffe ich konnte dir helfen
lg puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Nov 2007 - 12:38

Antworten mit Zitat  

vielleicht zur Vereinfachung, bevor hier einige Leute ins Grübeln kommen:

Bei der Einkommensteuererklärung einfach die relevanten Felder der Anlage GSE ausfüllen und die Einnnahme-Überschuss-Rechnung machen, fertig ist der Lack!

Und 3 Monate / März? Hab ich noch nie gehört.
Mir war bislang immer der Termin Ende Mai für die Einkommensteuererklärung samt entsprechender Anlagen bekannt - für den man aber wie schon erwähnt Verlängerung beantragen kann, z.B. wenn man 'nen Steuerberater ranlässt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Nov 2007 - 13:10

Antworten mit Zitat  

Konfus

hmmm.....das mit märz hat mir das finanzamt hamburg gesagt....aber ich muß mich wirklich korrigieren...habe mich mal online schlau gemacht...du hast recht es ist mai des folgejahres....

vielleicht sollte man mal ein buch schreiben, wo so was alles drin steht, denn solche info hat mir keiner in den ewig vielen seminaren gegeben....

lg puhstigger
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AnneWie



Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Hengelo

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2008 - 19:06

Antworten mit Zitat  

wahrscheinlich eine mega blöde frage.. aber:
Wie genau schreibe ich denn eine Einnahme-Überschuss-Rechnung? also was muss da alles rein? einfach nur meine Einnahmen aufzählen!? Mehr als 2000€ waren das im Jahr nicht. Also bin auch Kleinunternehmer.
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