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Warum man als Selbständiger z.Zt. Graue Maus spielen sollte.

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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Dez 2006 - 10:47

Warum man als Selbständiger z.Zt. Graue Maus spielen sollte.
Antworten mit Zitat  

Die deutschen Finanzämter verstärken ihre Kontrollen. Immer häufiger rücken die Beamten zu unangenehmen Betriebsprüfungen vor Ort aus, bei denen jeder Beleg umgedreht, jede Aufzeichnung durchgesehen und jede Angabe überprüft wird. Das hat eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts unter 1.000 Steuerberatern ergeben. 69 % der befragten Berater berichteten von verstärkten Kontrollen. Besonderer Schwerpunkt im Bundesvergleich: Bayern und Baden-Württemberg.

Besonders schlimm: 78 % der befragten Steuerberater befürchten, dass die Zahl der Betriebsprüfungen noch weiter zunehmen wird. Die aktuellen Schwerpunkte der Prüfungen: betrieblicher PKW, Umsatzsteuererklärungen, Arbeitsverträge mit Verwandten...Wie können Sie eine Betriebsprüfung vermeiden? Einen sicheren Schutz davor gibt es nicht. Schließlich wird ein gewisser Anteil der geprüften Selbstständigen per Zufall ausgelost. Aber die meisten Betroffenen müssen eine Betriebsprüfung über sich ergehen lassen, weil sie Fehler im Umgang mit dem Finanzamt gemacht haben und so auffällig geworden sind. Die häufigsten Fehler finden Sie in dieser Ausgabe. Halten Sie sich an die Tipps, dann bleiben Sie für Ihr Finanzamt eine unauffällige graue Maus. Und das ist in diesem Fall ein echter Vorteil.

Aber nicht nur das Schreckgespenst der Betriebsprüfung hält uns Selbstständige in Atem, auch die aktuellen Entscheidungen zum Thema Firmenwagen und degressive Abschreibung lassen uns unsere eigentliche Tätigkeit oft vergessen. Lesen Sie in dieser Sonderausgabe, wie Sie dem Fiskus ganz betriebsprüfungssicher ein Schnippchen schlagen.



Die 3 häufigsten Fehler im Umgang mit dem Finanzamt

Die Finanzämter sind angewiesen, 2007 noch mehr Steuern durch Betriebsprüfungen einzutreiben. Ins Visier der Prüfer und in den "Genuss" einer solchen Prüfung geraten besonders die Selbstständigen und Unternehmer, die auf die eine oder andere Art auffällig werden. Deshalb heißt Ihr Motto: Vermeiden Sie die Fehler, durch die Sie negativ auf sich aufmerksam machen könnten.

Fehler 1: Alle Belege einreichen

Diesen Fehler machen besonders viele Existenzgründer, die zum ersten Mal in ihrer Selbstständigkeit eine Steuererklärung oder -voranmeldung abgeben: Sie reichen zusammen mit den Formularen fleißig geordnet alle Belege mit ein. Denn schließlich heißt es ja: Keine Buchung ohne Beleg ... Doch deshalb sofort alle mit einzureichen, ist ein Fehler.

Aus 2 Gründen:

Sie machen dem zuständigen Sachbearbeiter zusätzliche Arbeit: Statt einer schmalen Mappe mit den nötigen Formularen hat er einen ganzen Stapel von Papieren oder einen ganzen Ordner auf dem Schreibtisch, durch den er sich durchwühlen muss. Das könnte Unmut erzeugen, den Sie nicht auf sich ziehen wollen.


Der Finanzbeamte könnte auf den Gedanken kommen, sich die Belege genau durchzuschauen, wenn er sie denn einmal auf dem Tisch hat. Die Folge: Ein Haar in der Suppe findet garantiert jeder Beamte, auch wenn Sie Ihre Unterlagen tadellos geführt haben. Unangenehme und lästige Nachfragen sind die Folge.
So machen Sie es richtig: Reichen Sie bei Ihren Voranmeldungen und Steuererklärungen nur die gesetzlich geforderten Formulare und Unterlagen ein. Halten Sie Belege und Aufzeichnungen für den Fall der Nachfrage gut geordnet bereit. Nur in Ausnahmefällen sollten Sie von sich aus zusätzliche Unterlagen ans Finanzamt schicken - etwa, wenn Sie wahrscheinlichen Nachfragen direkt vorbeugen wollen.

Beispiel:
Sie haben eine große Investition getätigt, gleichzeitig weniger Einnahmen und dadurch bei einer Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Vorsteuer-Erstattungsbetrag. Dann kann es sinnvoll sein, einen Kaufbeleg (in Kopie) ans Finanzamt zu senden, um einer Nachfrage vorzubeugen.


Fehler 2: Schludriges Erscheinungsbild, unvollständige Unterlagen

Ebenso gefährlich kann es sein, dem Finanzamt schludrige oder unvollständige Unterlagen zu liefern: Fehlen bei Ihrer Jahressteuererklärung einzelne Formulare, können Sie nicht nur ganz sicher mit einer Nachfrage des Finanzamts rechnen, weil der Finanzbeamte Ihre Unterlagen erst dann bearbeiten darf, wenn sie vollständig sind. Sie können sich auch sicher sein, dass er die Unterlagen in diesem Fall genauer anschaut.

Hintergrund: Auch in den Finanzämtern herrscht akuter Personalmangel. Viele Steuererklärungen müssen deshalb ohne genauere Prüfung "durchgewunken" werden.
Das heißt: Was auf den ersten Blick ordentlich und schlüssig aussieht, wird oft auch nicht genauer überprüft. Was aber schon auf den ersten Blick negativ auffällt - und sei es nur, weil die Unterlagen schludrig und lose aus dem Umschlag fallen -, wird auch genauer durchleuchtet.

So machen Sie es richtig: Überprüfen Sie bei jeder Steuererklärung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Entsprechende Checklisten zum Beispiel für Ihre Steuererklärung 2006 finden Abonnenten von "Steuern sparen für Selbstständige" unter www.steuerweb.org. Achten Sie aber auch auf ein schlichtes sauberes äußeres Erscheinungsbild - zum Beispiel, indem Sie alle Formulare in der richtigen Reihenfolge in einen Schnellhefter einordnen.

Fehler 3: Fristen verstreichen lassen - ohne Meldung

Nicht wenige Selbstständige lassen Steuertermine verstreichen und liefern Voranmeldungen oder Erklärungen erst verspätet ab. Halten Sie sich aber vor Augen: In zahlreichen Fällen kann das Finanzamt nach Ermessen entscheiden. Beispielsweise wenn es einmal darum geht, Ihnen bei einer unerwartet hohen Steuernachzahlung oder bei einem Liquiditätsengpass eine Stundung oder eine Ratenzahlung zu gewähren. Hier haben Sie die besseren Chancen auf wohlwollende Behandlung, wenn Sie in der Vergangenheit durch pünktliche Abgabe Ihrer Unterlagen und durch pünktliche Zahlung geglänzt haben. Ihre tadellose Erfüllung Ihrer Pflichten kann dann das entscheidende Argument für ein Entgegenkommen seitens des Finanzamts sein.

So machen Sie es richtig: Tragen Sie sich alle Steuer-Termine schon Anfang des Jahres in Ihren Terminkalender mit A-Priorität ein. Eine Übersicht über die wichtigsten Termine finden Sie in Ihrer aktuellen Ausgabe von "Steuern sparen für Selbstständige". Sollten Sie Termine nicht einhalten können, kümmern Sie sich vorher um eine Fristverlängerung (bzw. Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung).

Weitere 3 wertvolle Tipps lesen Sie in Ihrer Gratis-Ausgabe "Steuern sparen für Selbstständige", die Sie hier anfordern können.




Die neuen Regeln zum Firmenwagen sind Gesetz: Was Sie jetzt tun müssen, um teure Schätzungen zu vermeiden

Der Bundestag hat im März 2006 das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" verabschiedet. Anfang April hat auch der Bundesrat zugestimmt. Damit sind die neuen und ungünstigen Regelungen zum Firmenwagen Wirklichkeit geworden: Die 1 %-Regelung darf nur noch für Autos angewandt werden, die zu mindestens 50 % betrieblich genutzt werden. Wer jetzt nicht richtig handelt, riskiert, dass der private Anteil des Firmenwagens schon für das laufende Jahr 2006 auf 90 % geschätzt wird.

Das hieße: Sie könnten nur noch 10 % der Fahrzeugkosten steuerlich geltend machen.

Hintergrund: Bisher konnten Sie Ihren gemischt privat und beruflich genutzten Firmenwagen ins Betriebsvermögen nehmen, wenn er zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wurde. Dann durften Sie alle Fahrzeugkosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Im Gegenzug mussten Sie monatlich 1% des Listenpreises als (fiktive) Einnahme ansetzen und versteuern, um den Privatanteil pauschal abzugelten. Diese Methode wurde bisher von den meisten Selbstständigen genutzt, da die Alternative nur im aufwändigen Führen eines Fahrtenbuchs bestand, durch das der private und geschäftliche Anteil genau auseinandergerechnet werden kann.

Rückwirkend ab 1.1.2006 gilt nun:


Die praktische 1 %-Regelung dürfen Sie nur noch anwenden, wenn Ihr Firmenwagen zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird.


Wird der Wagen zu mehr als 50% privat genutzt, muss die private Nutzung mit dem so genannten Teilwert versteuert werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG neu). Das heißt: Sie müssen die tatsächlichen Kosten ermitteln, die auf den privaten Nutzungsanteil entfallen und als Entnahme versteuern.
Dabei gehen Sie nun so vor:


Sie rechnen alle Fahrzeugkosten zusammen (von der Abschreibung über Reparatur-und Tank- bis zu den Versicherungskosten).Diese Kosten können Sie weiterhin als Betriebsausgaben geltend machen.


Dann ermitteln Sie den Privatanteil, indem Sie Ihre privat gefahrenen Kilometer zur gesamten Fahrleistung des Wagens ins Verhältnis setzen.


Diesen Privatanteil multiplizieren Sie dann mit den Gesamtkosten und erhalten den Entnahmewert, den Sie versteuern müssen. Daraus ergibt sich für Sie die entscheidende Frage, die Sie auf jeden Fall jetzt beantworten müssen, weil das Gesetz rückwirkend seit 1.1.2006 gilt:
Wie genau ermitteln Sie den Anteil der privaten Nutzung?
Welche Anforderungen stellt das Finanzamt an diesen Nachweis? Müssen Sie jetzt zwingend ein Fahrtenbuch führen und jeden gefahrenen Kilometer darin festhalten?
... Die Antworten lesen Sie in Ihrer aktuellen Gratisausgabe "Steuern sparen für Selbstständige"



Lineare und degressive Afa: Sichern Sie sich sofort höhere Abschreibungen und denken Sie auch über einen Wechsel nach

Sie wissen: Es gibt 2 Methoden, um Wirtschaftsgüter im Betrieb abzuschreiben:

die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung. Was aber nur wenige Selbstständige nutzen: der geschickte Wechsel von der einen zur anderen Abschreibungsart. Besonders interessant ist die degressive Abschreibung aktuell auch deshalb, weil der Abschreibungssatz 2006 angehoben wurde.


In der Regel wird die lineare Abschreibung angewendet. Dabei bleiben die Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer gleich hoch. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern können Sie auch die degressive Abschreibung anwenden. Die Abschreibungsbeträge errechnen Sie dabei jeweils mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert. Folge: Anfangs sind die Abschreibungsbeträge höher, nehmen aber in den Folgejahren ab.

Interessant ist, dass dieser Prozentsatz in 2006 angehoben wurde: Wenn Sie in diesem Jahr
z. B. einen Geschäftswagen oder Maschinen neu anschaffen, können Sie Ihre Steuerlast erheblich stärker senken als bisher! Denn für dieses und das kommende Jahr wird die Abschreibungshöchstgrenze für die so genannte degressive Abschreibung um die Hälfte von 20 auf 30 % erhöht. Und zwar rückwirkend zum 01.01.2006.


Gegenüber der linearen Abschreibung ergibt sich dadurch für Sie in den ersten Jahren ein steuerlicher Vorteil. Ein Beispiel finden Sie in der aktuellen Ausgabe von "Steuern sparen für Selbstständige", die Sie hier anfordern können.


So sparen Sie schon beim Frühstück Steuern

Sind Sie häufiger auf Geschäftsreise? Dann nutzen Sie diesen Steuer-Tipp, mit dem Sie schon beim Frühstück sparen. Buchen Sie immer Übernachtungen inklusive Frühstück, bei denen auf der Rechnung keine Extra-Kosten für das Frühstück ausgewiesen sind.

Hintergrund: Übernachtungen bei Geschäftsreisen können Sie in Höhe der tatsächlichen Kosten (Rechnungsbetrag der Hotelrechnung) als Betriebsausgabe geltend machen - nicht aber die Kosten für Ihre Verpflegung. Hier können Sie nur Pauschalen absetzen (Inlandsreisen: 6 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 12 € bei mehr als 14 Stunden, 24 € bei mehr als 24 Stunden). Ist in der Hotelrechnung nun das Frühstück extra ausgewiesen, dürfen Sie den Betrag dafür nicht absetzen. Günstiger ist es, wenn auf der Rechnung nur ein Betrag für Übernachtung und Frühstück steht. Dann machen Sie diesen Betrag bei Inlandsreisen gekürzt um nur 4,50 € geltend. Da ein Frühstück aber in der Regel wesentlich teurer ist als diese pauschalen 4,50 €, fällt bei diesem Vorgehen der absetzbare Betrag höher aus.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Dez 2006 - 10:49

Antworten mit Zitat  

P.S. -> soll keine Werbung sein... nur Info´s die hier hin gehören !
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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1787
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 29 Dez 2006 - 17:35

Antworten mit Zitat  

sauber - finde ich - grob überlesen - sehr gut!

danke! ist sicher auch etwas für das kommende redaktions-system, mit dem auch user content auf die richtige seite stellen können.

lg, arne
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