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Kellnern auf Gewerbeschein ?

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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2003 - 9:29

Kellnern auf Gewerbeschein ?
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Hallo!

Ich hab da mal ne Frage! Ich arbeite jetzt in einer Bar, da ich für Promos grade nicht mehr wirklich Zeit habe... zumindest dieses Jahr nicht mehr. Da ich ein Neuling bin habe ich dieses Jahr also auch noch nicht sonderlich viele Promojobs gemacht.

Worauf ich hinaus will: mein Chef ist ein ziemlich guter Freund von mir und zwecks Steuereinsparungen hat er mich gefragt ob ich ihn einfach für meinen Kellnerjob ne Rechnung stelle.
Da ich dieses Jahr nicht über meine 16.000 komme, auch nicht wenn ich das ganze auf Rechnung laufen lassen würde, ist meine Frage dennoch ob ich das einfach machen kann, zumal ich in meinem Gewerbeschein nur Promojobs eingetragen habe... oder kann man da noch irgendwie was nachtragen lassen, was im Bereich Promo hineinpassen würde und Gastronomie mit abdecken könnte?

Meine Frage also: Hätte es irgendwelche negativen Konsequenzen für mich wenn ich ihm diesen Gefallen tue?

Viele Grüße,

Conny
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snoopy5983
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 16.04.2003
Beiträge: 593
Wohnort: Werne

BeitragVerfasst am: 22 Okt 2003 - 10:48

Re: GEHT DAS???
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selbstverständlich darfst du das, du darfst nicht nur promojobs annehmen den auch hostess jobs sowie catering jobs und kellnern zählt nun einmal zu einen dieser jobs dementsprechend ist dies möglich.
du solltest darauf achten das du dann aber mehr geld von ihm bekommst da du dann selbst deine kosten bezahlen musst die sonst dein chef übernehmen würde. Wink
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'Der Jammer mit den Weltverbesserern ist, daß sie nicht bei sich selber anfangen.'
Mark Twain
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 22 Okt 2003 - 13:06

Antworten mit Zitat  

Auch solltest du doch hin und wieder mal noch nen anderen Job machen, du weißt ja, die Scheinselbständigkeit. Wenn das Finanzamt prüft und sowas Feststellt, dann muss dich dein Chef rückwirkend für die ganze Zeit einstellen und alles Sozialabgaben für dich entrichten. So wie du schreibst, ist er ja ein Freund von dir, deswegen noch diese Tip!
Ansonsten ist das gar kein Problem, habe ich in meiner Anfangszeit auch hin und wieder gemacht!

Schönen Tag noch!
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Der Kabel Blog
Empfehlung

von sebastianv
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2003 - 15:13

Antworten mit Zitat  

jep mußt dann so an die 30-40 % Mehr Honorar verlangen, da du dich selber Krankenversichern mußt und natürlich was für die Rente zurückbehalten solltest.

Ausserdem pass auf, dass du nicht in die Scheinselbständigkeit abrutscht, wie du das vermeidest findest du im Tips&Tricks Bereich von promotionbasis.de
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violator
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 826
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 22 Okt 2003 - 15:55

Antworten mit Zitat  

Das geht auf jeden Fall. Hab ich auch schon gemacht( ?10/h).
LG Lilka
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Wer nichts weiß, muß alles glauben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2003 - 21:37

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das geht! Werde ich demnächst auch machen! Stellst halt Cateringservice in Rechnung!
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Dez 2003 - 15:49

Antworten mit Zitat  

Fragen beantwortet und

~closed~
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