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varmisin



Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 21:41

Aufträge weiterleiten?
Antworten mit Zitat  

Hi,

darf man als Kleinunternehmer selber Aufträge vergeben? Sollte ich z.B. einen Samplingauftrag erhalten, könnte ich ja diesen annehmen und selber einen Promoter finden, der für mich arbeitet. Ich stelle eine Rechnung an die Agentur und der Promoter dann eine an mich.. Wäre dies möglich, wenn ja was sollte man da beachten?
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Sarit79
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 419
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 23:13

Antworten mit Zitat  

So nach dem Motto, du kassierst 10 Euro die Stunde, gibst aber, nur sagen wir mal, 8,50 Euro pro Stunde an den von dir beauftragen Promoter weiter? Kann mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung geht... Du unterschreibst ja meist einen Einzelauftrag, in dem steht, dass DU die Leistung erbringst...
_________________
Grüße aus Berlin

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von Sarit79
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 23:28

Antworten mit Zitat  

Zudem kommst Du in Teufels Küche, wenn Dein Sub nicht ordentlich arbeitet. Und vor allem, wenn Dein Vertrag mit der Agentur dies nicht explizit gestattet...

Dies Thema hatten wir schon mehrfach, so Stichwort: Kumpel o.ä.

Auch die Threads, die sich mit dem Thema Agentur gründen beschäftigen, sind da recht heilsam Wink.

LG,

*** Sabine ***
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varmisin



Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 23:33

Antworten mit Zitat  

Interessant wäre es zu wissen ob das Finanzamt da mitspielen würde. Ich hatte auch schon Aufträge wo stand, dass ich gleichwertige Subunternehmer als Ersatz beschäftigen kann.
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2006 - 23:43

Antworten mit Zitat  

Dem FA ist das egal... solange alles von allen Beteiligten ordnungsgemäß versteuert wird.

Ich habe aus terminlichen Gründen auch schon Männe für mich arbeiten lassen (was durch die Agentur erlaubt war)... Rechnung bekommen und Geld überwiesen und gut ist. War steuerlich natürlich nur ein Verschiebebahnhof (Einnahme und Ausgabe für mich, Einnahme für Männe), aber rechtlich einwandfrei.

Aber trotzdem würde ich mir persönlich das nicht antuen wollen, selbst wenn es um Kumpels ginge... schließlich habe ich einen Vertrag mit der Agentur und bin für die ordentliche Durchführung der Aktion verantwortlich. Habe schon zu viel mitbekommen, als daß ich für andere die Hand ins Feuer legen würde.

LG,

*** Sabine ***
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2885
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 08 Nov 2006 - 21:54

Antworten mit Zitat  

ertl hat Folgendes geschrieben:
Dem FA ist das egal... solange alles von allen Beteiligten ordnungsgemäß versteuert wird.

LG,

*** Sabine ***


Stimmt so nicht, da die meisten (um nicht zu sagen fast alle) von uns keine Rechtsnorm haben bzw. haben können(e.K.,GmbH,OHG usw).Somit ist die Annahme und Weiterleitung z.B. von Dienstverträgen ohne den eigentlichen Auftragnehmer (Agentur) nicht möglich.
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 08 Nov 2006 - 22:40

Antworten mit Zitat  

Genaugenommen habe ich das auf mich bezogen... da gab es jedenfalls keine Probleme (bleibt ja auch in der family).

Okay, dann sollte man also doch auf alle Fälle einen Rechtskundigen einschalten... wäre sowieso das Vernünftigste.

Mein Dozent hat sich zwar redliche Mühe gegeben, aber dieser Dschungel aus Werk- und Dienstleistungsverträgen oder wie auch immer ist nicht unbedingt mein Thema Wink.

LG,

*** Sabine ***
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derdegrijb
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.07.2003
Beiträge: 661
Wohnort: Cremlingen

BeitragVerfasst am: 29 Jan 2007 - 13:31

Antworten mit Zitat  

Zitat:
edmerel schrieb:
Stimmt so nicht, da die meisten (um nicht zu sagen fast alle) von uns keine Rechtsnorm haben bzw. haben können(e.K.,GmbH,OHG usw).Somit ist die Annahme und Weiterleitung z.B. von Dienstverträgen ohne den eigentlichen Auftragnehmer (Agentur) nicht möglich.



Hallo,

es gibt nur einen Grund, warum ein Promoter keinen Auftrag als Leistung weitergeben kann: der Vertrag verbietet es.
Ansonsten ist es, abgesehen von eventuellen Schwierigkeiten in der Qualität, rechtlich völlig legal.

derde
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Wallich
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 142
Wohnort: Greven

BeitragVerfasst am: 21 Feb 2007 - 13:43

Re: Aufträge weiterleiten?
Antworten mit Zitat  

Gründe doch einfach eine eigene Agentur, ich glaub nicht das es so wie du es vor hast funktioniert.
Gruß Angela
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derdegrijb
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.07.2003
Beiträge: 661
Wohnort: Cremlingen

BeitragVerfasst am: 21 Feb 2007 - 14:27

Re: Aufträge weiterleiten?
Antworten mit Zitat  

Wallich hat Folgendes geschrieben:
Gründe doch einfach eine eigene Agentur, ich glaub nicht das es so wie du es vor hast funktioniert.
Gruß Angela


Was heisst für Dich eine Agentur gründen ?

Wenn Du in der Tätigkeitsbeschreibung Deiner Gewerbeanmeldung z.B. aufgeführt hast: "... Dienstleistungen bzw. Vermittlung von Dienstleistungen..." ,
kannst Du jederzeit auch als Agentur auftreten - dies bedarf keiner extra Gründung.
Entscheidend hier ist doch zum Einen steuer- und verfahrensrechtliche Grundsätze einzuhalten und zum Anderen der Erfüllung von Aufträgen gerecht zu werden.

ciao derde
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