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Gewerbeschein und Steuernummer - Fragen & Probleme

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Autor Nachricht
tkuhlensch



Anmeldungsdatum: 03.11.2010
Beiträge: 7
Wohnort: Trier

BeitragVerfasst am: 21 Nov 2010 - 17:15

Antworten mit Zitat  

ist es denn ok wenn ich die Rechnung erst nach 4-8 Wochen der Agentur zukommen lasse oder soll ich die Rechnung erst mal ohne Steuernummer abschicken?
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tkuhlensch



Anmeldungsdatum: 03.11.2010
Beiträge: 7
Wohnort: Trier

BeitragVerfasst am: 21 Nov 2010 - 18:16

Antworten mit Zitat  

ach so, und es laeuft tatsaechlich ueber Gewerbeschein. Wir haben den Sektempfang gemacht. Ist im Arbeitsvertrag auch nicht als Hostesse bezeichnet sondern Promoter... falsche Info meinerseits.
Danke fuer die schnelle Antwort!
Ich hatte bereits ein wenig im Thread rumgelesen, naechstes mal werde ich vorher noch intensiver suchen... wobei der ja inzwischen auch eine beachtliche Seitenzahl hat Wink
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 21 Nov 2010 - 23:27

Antworten mit Zitat  

tkuhlensch hat Folgendes geschrieben:
ist es denn ok wenn ich die Rechnung erst nach 4-8 Wochen der Agentur zukommen lasse oder soll ich die Rechnung erst mal ohne Steuernummer abschicken?

Ich würde da zumindest mal bei der Agentru anfragen und dein Problem (noch keine Stuernummer) schildern. Ich kenne Vetrräge, da wird "verlangt", dass Rechnungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorliegen müssen, da sonst der Anspruch auf Vergütung entfällt.
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Carnell



Anmeldungsdatum: 21.10.2010
Beiträge: 9
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 29 Nov 2010 - 11:35

Antworten mit Zitat  

Wie lange musstet ihr auf eure Steuernummer warten?
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 29 Nov 2010 - 12:14

Antworten mit Zitat  

Die Spanne liegt sicher bei 1 bis 6 Wochen.
Empfehlung

von DanMat
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Carnell



Anmeldungsdatum: 21.10.2010
Beiträge: 9
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 29 Nov 2010 - 13:08

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Die Spanne liegt sicher bei 1 bis 6 Wochen.


Danke.
Warte schon knapp vier Wochen
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amy92



Anmeldungsdatum: 17.07.2010
Beiträge: 1
Wohnort: Idstein

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2010 - 13:24

Allgemeine Fragen Gewerbeschein Hessen
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute,
ich habe nun meinen ersten Job und habe fragen bei dem Gewerbeschein (für Hessen).
Was muss ich bei "Angaben zum Betrieb" hinschreiben?Bin ich sozusagen der Betrieb?
Bekomme ich direkt meine Steuernummer?
Was für eine Rechtsform muss ich angeben?

Danke für eure Hilfe, LG
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2010 - 13:33

Antworten mit Zitat  

Gerwerbeschein = selbstständig sein, vorher ein wenig nachlesen schadet daher nicht: http://www.promotionforum.de/ftopic4795-0.html yo
Dennoch ein kurzer Abriss: Ja, du bist der Betrieb, dein Wohnsitz deine Betriebsstätte. Rechtsform ist Einzelunternehmer, die Steuernummer kommt nach Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt (Fragebogen kommt automatisch). Der ganze Prozess kann hier und da bis 8 Wochen dauern. Generell empfehlenswert ist auch dieser Thread: http://www.promotionforum.de/ftopic6271.html
Empfehlung

von DanMat
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2010 - 21:23

Antworten mit Zitat  

Danke, Daniel.

Habe den Thread mal hier dran gehängt, da ist er besser aufgehoben.

LG,

*** Sabine ***
_________________
Like all good comments, this one might contain some crass stereotyping.
If you wish to take offence, please take it elsewhere...
Empfehlung

von ertl
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Sushii



Anmeldungsdatum: 14.03.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Ratingen

BeitragVerfasst am: 15 März 2011 - 12:19

Antworten mit Zitat  

hilfe
ich wollte mir heute einen Gewerbe Schein besorgen im Bürgerbüro für einen nebenjob. die meinte ich bekomme erst einen gewerbeschein, wenn ich ein Gewerbe anmelde.
das kann doch nicht sein^^
was soll ich machen^^
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 07.09.2004
Beiträge: 2682
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 15 März 2011 - 12:26

Antworten mit Zitat  

Sushii hat Folgendes geschrieben:

ich wollte mir heute einen Gewerbe Schein besorgen im Bürgerbüro für einen nebenjob. die meinte ich bekomme erst einen gewerbeschein, wenn ich ein Gewerbe anmelde.


Das ist formal und logisch auch folgerichtig!
Du meldest ein Gewerbe beim Gewerbeamt an.

Bestimmt warst du im "Bürgerbüro" nur in der falschen Abteilung! Wink

Bei einer deutschen Behörde kannst du es nicht erwarten,dass du mal einfach so ohne Vorbereitung vorbeikommst und dir "irgendeiner" dort hilft! lol
_________________
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Mieze86



Anmeldungsdatum: 25.01.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 28 März 2011 - 19:17

Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Ein Gewerbeschein ist für Studenten immer zu empfeheln. Du kannst sowohl auf Gewerbeschein, als auch auf Lohnsteuerkarte arbeiten.

Der Gewerbeschein bietet den Vorteil, dass du keine Abzüge hast, aber einmal im Jahr eine Steuererklärung machen musst (muss man aber eh irgendwann machen).

Bei einer Abrechnung auf Lohnsteuerkarte werden dir 10 % deines Bruttogehalts abgezogen. In der Regel bevorzugen Arbeitgeber den Gewerbeschein, denn so haben sie keine Kosten.
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Foerstina
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 05.07.2010
Beiträge: 442
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2011 - 20:37

Antworten mit Zitat  

Um das Thema nochmal aufzugreifen.

Ich bin vor einem Monat umgezogen, habe mich aber weder privat noch mein Gewerbe bisher umgemeldet, weil mir wegen meiner Vollzeitbeschäftigung die Zeit dafür fehlt. Im moment arbeite ich auch nicht auf den Gewerbeschein, möchte ihn aber trotzdem ummelden, da abmelden das gleiche kostet (Schweinerei, dann kann ich ihn auch behalten und die nächste Zeit nicht nutzen).

Nun zu meiner Frage:
Bis wann muss ich mich und den Gewerbeschein umgemeldet haben? Wann wird es kritisch?

Will mir nämlich nicht extra Urlaub nehmen, zudem ich den in nächster Zeit nicht bekomme. Leider wohne ich in einer Kleinstadt, in der das "Bürgerbüro" blöde Öffnungszeiten hat und mir weder vor noch nach der Arbeit ermöglicht vorbei zu schauen...
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 27 Apr 2011 - 21:25

Antworten mit Zitat  

Also Ummelden kannst du eh erst, wenn du selbst umgemeldet bist. Ich würde das maximal 6 Wochen hinaus zögern, wobei die Einwohnermeldeämter da sicher etwas "gereizter" drauf reagieren als die Gewerbeämter. Wenn du erstmal den Ausweis mit neuer Anschrift hast, kannst du den GS auch schriftlich ummelden. Formulare findest du im Netz, Ausweiskopie beilegen fertig. Ummeldung und Gebührenbescheid kommen dann per Post.
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Foerstina
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 05.07.2010
Beiträge: 442
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 29 Apr 2011 - 8:01

Antworten mit Zitat  

Zum Glück wohne ich aufm Dorf, da ist meist alles in einem haus smile

Danke für deine Antwort.
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