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Gewerbeschein und Steuernummer - Fragen & Probleme

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Autor Nachricht
Skillpure



Anmeldungsdatum: 20.09.2010
Beiträge: 6
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23 Sep 2010 - 21:36

Antworten mit Zitat  

Ich melde morgen auch mein kleines Gewerbe an.
Stimmt es das ich bis 17500Euro nur die Einkommenssteuer von 13.51% abdrücken muss?


Gruß Holger
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 23 Sep 2010 - 22:13

Antworten mit Zitat  

Skillpure hat Folgendes geschrieben:
Ich melde morgen auch mein kleines Gewerbe an.
Stimmt es das ich bis 17500Euro nur die Einkommenssteuer von 13.51% abdrücken muss?


Gruß Holger


http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/home/rechnerUndTools/

Bitteschön: Einkommensteuerrechner steht gleich oben als erstes...

LG,

*** Sabine ***
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shini



Anmeldungsdatum: 18.02.2010
Beiträge: 1
Wohnort: Syke

BeitragVerfasst am: 13 Okt 2010 - 10:57

Gewerbeschein nach Umzug nicht umgemeldet...
Antworten mit Zitat  

Hallo!

Meine Schwester ist letztes Jahr innerhalb der Stadt (Oldenburg) umgezogen und hat vergessen, den Gewerbeschein umzumelden.
Heute hat sie ein Schreiben bekommen, ihr werden 1000 € Bußgeld deswegen angedroht wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Kennt sich jemand von euch damit aus? Was kann sie am besten machen?!

Es hat sich halt ihre Adresse (und damit Betriebsstätte) geändert, Finanzamt und Meldestelle für den Gewerbeschein sind dieselben geblieben.
Sie ist Kleinunternehmer, verdient keine 4000 € im Jahr da sie Bafög bekommt. Sie wollte ja auch keine Vorteile daraus ziehen, sie hat es einfach vergessen...

1000 € Strafe wären schon arg viel für ihre Verhältnisse...
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 07.09.2004
Beiträge: 2682
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 13 Okt 2010 - 18:03

Re: Gewerbeschein nach Umzug nicht umgemeldet...
Antworten mit Zitat  

shini hat Folgendes geschrieben:

Heute hat sie ein Schreiben bekommen, ihr werden 1000 € Bußgeld deswegen angedroht wegen einer Ordnungswidrigkeit.


1)Werden sie ihr bloß "angedroht" oder sind sie tatsächlich schon als Bußgeld vermerkt?

2)Wohnt in der alten Wohnung jemand völlig anderes,oder vielleicht ein Bekannter/Freunde oder die Familie?
_________________
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Foerstina
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 05.07.2010
Beiträge: 442
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 13 Okt 2010 - 20:33

Antworten mit Zitat  

Bei uns an der Uni gibt es eine kostenlose Rechtsberatung, führt die Uni deiner Schwester vielleicht auch sowas? Das wäre so mein erster Gedanke wenn ich Probleme hätte die teuer sind oder eine Strafe mit sich bringen...
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 14 Okt 2010 - 13:20

Antworten mit Zitat  

Also wenn es nur eine Androhung ist, klingt das auch irgendwie nach einer Aufforderung mal persönlich vorbei zu kommen und den Sachverhalt zu schildern. Ohne großes Tamtam, Fakten auf den Tisch und auf kulante Mitarbeiter hoffen.
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Philipp_PR
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 25.11.2004
Beiträge: 1915
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 15 Okt 2010 - 6:53

Antworten mit Zitat  

Ja, das ist ein bisschen nervig. Der Gewerbeschein muss immer am hauptwohnsitz angemeldet sein und die Steuererklärung muss auch dort eingereicht werden. Aber wenn Sie es noch ummeldet und sich erklärt, wird der Sachbearbeiter ein Auge zudrücken.
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Madelhaus1
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 1463
Wohnort: Rüdersdorf b.Berlin

BeitragVerfasst am: 25 Okt 2010 - 7:03

Antworten mit Zitat  

Habe mich dieses Jahr auch umgemeldet wegen Umzug....Finanzämter haben sich bei mir gemeldet (alt und Neu) habe allen Schriftkram erledigt aber eine neue Steuernummer vom neuem Finanzamt noch nicht erhalten ...bleibt meine alte Steuernummer???? Wer weiß was????
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 25 Okt 2010 - 18:39

Antworten mit Zitat  

Du wirst auf jeden Fall eine neue bekommen, da ja auch ein Orts-Kürzel in dem Nummernschlüssel enthalten. Bis dahin kannst du weiterhin die alte verwenden.
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von DanMat
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Madelhaus1
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 1463
Wohnort: Rüdersdorf b.Berlin

BeitragVerfasst am: 26 Okt 2010 - 6:12

Antworten mit Zitat  

Danke dir.....aber die lassen sich wirklich Zeit damit ... bald sind es ja 3 Monate ...das kann doch nicht so schwer sein ...ich glaube die malen die Zahlen und die Buchstaben für diesen Brief lol lol lol
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Madelhaus1
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 1463
Wohnort: Rüdersdorf b.Berlin

BeitragVerfasst am: 26 Okt 2010 - 6:14

Antworten mit Zitat  

Aber DanMat ....noch eine Frage wo sende ich das 3. Quartal hin zum alten oder neuem Finanzamt????
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Nov 2010 - 18:56

Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

ich Student (kein Bafög, kein Kindergeld und nicht mehr Familien versichert)
will mir ein Gewerbeschein holen wegen Promotion Jobs.
Nun meine Frage, ich arbeite in meinen Semesterferien einmal im Jahr für 2 Monate auf Lohnsteuerkarte bei der Firma Bosch (verdienst ca. 6000 €).
Nun möchte ich nebenher noch als Promoter auf Gewerbeschein arbeiten.
Wie sieht der Freibetrag für mich in diesem Fall aus?
werden die Einnahmen von der Lohnsteuerkarte (6000€) mit dem Verdienst des Gewerbescheins zusammenaddiert???
Bei Lohnsteuerkarte liegt der FB bei 8004€ und Gewerbeschein bei 17500€, aber wieviel darf ich verdienen wenn ich beides nutze 8004€ oder 17500€???

wäre echt nett wenn mir einer weiterhelfen würde Smile
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2115
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 14 Nov 2010 - 23:54

Antworten mit Zitat  

Vielleicht einfach erstmal hier http://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_ zu den Grundlagen zum Gewerbeschein, Einkommensgrenzen etc. vertraut machen. 8004 € ist der Steuerfreibetrag für die Summe aller Einkünfte. Ab 17.500 € Umsatz (brutto) wird du Umsatzsteuerpflichtig!
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von DanMat
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tkuhlensch



Anmeldungsdatum: 03.11.2010
Beiträge: 7
Wohnort: Trier

BeitragVerfasst am: 21 Nov 2010 - 16:28

Steuernummer...
Antworten mit Zitat  

Hallo ihr Lieben,

Bin noch ein Neuling...
Ich habe gerade erst meinen Gewerbeschein beantragt und hier liegen, den ganzen Kram vom Finanzamt hab ich auch schon hier liegen und muss ihn noch ausfuellen... kommt spaeter.
Aber erst mal zu meinem Anliegen:
Ich habe letzte Woche bereits meinen ersten Hostessenjob gemacht, der natuerlich ueber den Gewerbeschein abgerechnet wird. Allerdings habe ich ja soweit noch keine Seuernummer. Und die sollte man ja, wenn ich richtig informiert bin, mit auf die Rechnung schreiben, oder? Bekomme ich die Steuernummer erst, wenn ich den ganzen Kram zum Finanzamt geschickt habe? Und ist das dann ueberhaupt noch zeitlich nach genug zu dem Job, den ich gerade gemacht habe? Das Geld haette ich ja schon gerne Wink
Wuerde mich sehr ueber eure Antworten freuen...
Liebe Gruesse,

Tanja
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.08.2004
Beiträge: 2579
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 21 Nov 2010 - 17:10

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Möglichkeit 1 (die schnelle Variante): Du gehst direkt mit deinem Gewerbeschein zum Finanzamt und füllst dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, der Notwendig ist, damit dir eine Steuernummer zugeteikt werden kann (die persönliche ID geht auf keinen Fall).
Variante 2 (dauert etwas länger): Du wartest, bis dir das FA den Fragebogen zuschickt. Das geht automatisch, da das Gewerbeamt dem Finanzamt Neuanmeldungen übermittelt.
Insgesamt können dafür schon mal 2 bis 6 Wochen vergehen, bis du eine Steuernummer hast.


Ein bißchen Lesen in diesem Thread hätte die Frage fast schon überflüssig gemacht Wink Wenn Du den Fragebogen also noch nicht ausgefüllt hast, kann das dauern, manche berichten hier sogar von locker 2 Monaten und mehr, je nach Stadt.

Ist das übrigens mit der Agentur abgesprochen, daß der Hostessenjob tatsächlich über GS abgerechnet wird ? Denn normalerweise ist das nicht möglich, sondern nur noch über Lohnsteuerkarte.

LG,

*** Sabine ***
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