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Gewerbeschein und Steuernummer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Jun 2003 - 14:29

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ok, mehr wollt ich nicht wissen Very Happy

thx
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jul 2003 - 19:21

datenangabe
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Hey Leute,

vielleicht solltet Ihr eure Daten auch erst angeben wenn es so weit ist. Eine seriöse Agentur versteht das. Vor allem wenn es um Kontodaten geht.



Sindy funny knuddel liebe liebe knuddel liebe knuddel
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jul 2003 - 22:00

Antworten mit Zitat  

Vielleicht solltest du dir auch im Klaren sein was du machen willst. Wenn ich die Liste sehe die auf deinem Gewerbeschein steht hoffe ich für dich, dass nicht jeder einzelne Einfall zu einer kostenpflichtigen Erweiterung führte. Denn dann versteht man deine Bedenken schon wieder Geld dafür zu bezahlen. Den "Alles" schreiben sie leider nicht drauf.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jul 2003 - 11:39

Frage bezuegl. UST
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Hallo bin auch neu hier und noch etwas unsicher apropos UST/MWST.
Woher weiss ich denn ob ich ueber die 16,000 euro Grenze jaehrlich komme? Falls ich UST berechne und dann nicht ueber die Grenze komme, ist das dann illegal? Kann man doch nicht wirklich abschaetzen, oder? Ich glaube nicht dass ich mehr als 16,00 verdienen werde, soll ich trotzdem alles mit UST berechnen? bin eben erst angemeldet, hab noch nix vom finanzamt unterschrieben,und muss jetzt meine erste Rechnung schreiben, wuerde mich freuen von den experienced Users hier ein feedback zu bekommen, 1000 Dank! Lieben Gruss
katja
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jul 2003 - 12:46

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du musst Umst ausweisen bei mehr als 16000 Umsatz, du KANNST es auch schon drunter tuhen.

Wenn du welche ausweisst, dann mußt du Sie auch abführen. Die Unternehmen können Sie als Vorsteuer gegenrechen und so fürht das ganz zu einem +-0 Spiel.

Du solltest dir halt jetzt überlegen. Wenn du die UmSt ausweisst, hast du Verwaltungsaufwand und kleinere Kosten, kannst aber über die Vorsteuer die UmSt erhalten die du schon bezahlt hast, oder du läßt das ausweisen entgültig, dann kannst du nichts als vorsteuer zurückkriegen, hast aber weniger Verwaltungsaufwand.

Du musst dich bald entscheiden. Du kriegst demnächst Post vom Finanzamt. Da wirst du dein Gewerbe beschreiben müßen. Unter anderem ist da eine Frage über die Umsatzsteuer. Entweder du kreutzt an dass du welche ausweisen willst, oder du lässt dich als Kleinunternehmer (16000 € Umsatzgrenze) behandeln und bist von der ausweisung der UmSt befreit.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jul 2003 - 13:21

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wähle die variante, das du ust ausweisen kannst!

der verwatungsaufwand hält sich auch in grenzen, du musst
halt nur monatlich ein formular (wird dir noch zu geschickt) ausfüllen.
auf diesem führst du nur deine umsätze und die daraus entstandenen
mwst`s und die ausgaben mit den entsprechenden mwst's (vorsteuer)
auf!

alles ehrlich ganz einfach hat nur vorteile Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jul 2003 - 14:52

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genau,

oder der Steuerberater macht das. Ist auf alle Fälle besser, nicht was die Kosten betrifft, nein wegen der Nachfragen die dann irgendwann vom Finanzamt kommen. Da kann man dann sicher zum Berater verweisen und erzählt selbst keinen Mist. Lohnt sich vielleicht doch Surprised)
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jul 2003 - 18:25

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Problem: Wer hat schon Geld einen Steuerberater zu beschäftigen der nicht so viel verdient??
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jul 2003 - 19:57

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du könntest das z.b. über deine eltern laufne lassen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2004 - 15:30

Gewerbeschein und Steuernummer - Fragen & Probleme
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Hallöchen, noch ein Neuling!
Werde Ende dieses Monats nen Hosteesenjob machen, und meine Chefin verlangt einen Gewerbeschein. Die Dame bei der Gewerbemeldestelle sagt nun, daß ich den eigentlich gar nicht brauche, da ich noch studiere, versichert bin etc. und rät sogar eher davon ab, da der Schein ja ständig mit Kosten verbunden ist, bei Ummeldungen, Abmeldungen etc.
Hiiiiiiiiiiiiiiiilfeeeeeeeeeeeeeee! Was tu ich denn nun???
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sebastianv
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Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 09 Nov 2004 - 20:09

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Hi,

wenn du den Job machen möchtest, hol dir einen Gewerbeschein. Wenn du weiterhin in der Branche tätig werden möchtest, hol dir einen Gewerbeschein. Wenn du die Arbeit scheust, die du dann hast, mit Steuererklärungen und und und und, dann hol dir keinen....
Gib doch mal in die Suchfunktion das Wort "Gewerbeschein" ein und lies dir die Beiträge dazu durch, damit bekommst du einen ganz guten Überblick über Vor- und Nachteile des Gewerbescheins. Wenn danach immer noch Fragen offen sind, melde dich smile

Grüße,
Sebastian
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2004 - 22:31

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Öhm, ich hab meinen Schein nach gut 4 Jahren mal für 20 Euro umgemeldet, weil ich noch ein paar Internetdienstleistungen draufgenommen habe ... aber ich behaupte mal, die Kosten für einen Gewerbeschein halten sich doch in äußerst überschaubaren Grenzen! funny

Es gibt ein paar Agenturen, da kannst Du auf Lohnsteuerkarte oder Gewerbeschein arbeiten, aber meist bekommst du bei Lohnsteuerkarte dann weniger Geld von denen (müsstest Dich halt beim Gewerbeschein vom mehr Verdienten ggf. selbst sozialversichern).
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Nov 2004 - 2:16

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Hey, das ist ja cool, so schnelle Antwort, vielen, lieben Dank!!!
Steuererklärungen muß ich ja eh früher oder später machen, was solls! Muß jetzt nur noch rausfinden, ob es sinnvoll ist, jetzt schonmal alles mögliche draufzupacken, was noch kommen könnte, und ob ich dabei ggf. noch über die IHK gehen muß... Aber die werden morgen auch noch von mir angerufen.
Aber vielen lieben Dank schonmal!!! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Nov 2004 - 10:55

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Also ich bin auch noch nicht all zu sicher, ob Gewerbeschein ja oder nein! Vorallem weil ich das hier nebenberuflich mache! Ich finde es zur Zeit noch einfacher ohne Gewerbeschein, weil ich doch bis 400€ so dazu verdienen kann ohne es in meine Steuererklärung schreiben zu müssen, oder? Sehe ich das richtig so? Und wenn man einen Gewerbeschein hat muss man dann doch alles angeben bei der Steuererklärung, oder? Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Nov 2004 - 11:20

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ANGEBEN musst Du den 400 €-Job schon in der Steuererklärung.
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