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Rechnungsdatum=Ausstellungsdatum

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Philipp_PR
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 1914
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 12 Okt 2006 - 19:49

Antworten mit Zitat  

Rechnungsdatum ist ganz einfach das Datum an dem du deine Rechnung schreibst! Die Daten der Aktionszeitraums schreibst du bei Erfüllungszeitraum rein. Kinderleicht!
Im Zweifelsfall [color=red]Suchen[/color]-Funktion nutzen.
Oder eben nochmal fragen, aber erstmal lesen! Wink
_________________
Die Kunst des Ausruhens ist ein Teil der Kunst des Arbeitens.
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von Philipp_PR
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Sarit79
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 419
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12 Okt 2006 - 22:49

Antworten mit Zitat  

Das beantwortet aber nicht ganz Jennifers Frage... Wenn das Rechnungsdatum das Datum ist, an dem Mann die Rechnung schreibt... Was ist denn dann das Ausstellungsdatum...?
_________________
Grüße aus Berlin

Gibt dir das Leben Zitronen, mach Limonade draus!
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von Sarit79
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 13 Okt 2006 - 0:34

Antworten mit Zitat  

Also selbst nach dem Studium der Rechnungsrichtlinie bin ich nicht schlauer... dazu muß man wohl Jura studiert haben oder lange Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet haben, um das zu verstehen (sollte mal meinen Männe fragen mr green ).

Ich denke, im Normalfall bei uns Promotern sollten die gleich sein. Das hat wohl eher eine buchungstechnische Bedeutung für Handelsunternehmen und Firmen, die bilanzieren müssen, vielleicht auch bei Soll-Besteuerung... also nicht für uns.

Setze es gleich und gut ist Wink

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Okt 2006 - 11:40

Antworten mit Zitat  

Super! Das erscheint mir auch am sinnvollsten!
Vielen Dank für eure Antworten!

Grüße,
Jennifer
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jan 2007 - 17:05

Antworten mit Zitat  

Auch ich möchte mich für die Antworten bedanken. Ich sitze gerade an meiner ersten Rechnung, und die beiden Termini haben mir wirklich Kopfzerbrechen bereitet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Feb 2007 - 21:57

Antworten mit Zitat  

Ich hab mittlerweile selbst herausgefunden weshalb das so ist. Mein Tip: Einfach mal Rechnung erstellen und ausdrucken! Dann kapiert man weshalb das so ist! lol
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Sarit79
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 419
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02 Feb 2007 - 21:39

Antworten mit Zitat  

Ja, klar, das Ausstellungsdatum erscheint dann bei mir z.B. so "Berlin, den 01.02.2007", das ist mir schon klar... aber dann frag ich mich trotzdem, warum dann nochmal extra das Rechnungsdatum aufgeführt ist, denn das Datum, das hinter "Berlin, den..." steht, würde ich jetzt als Rechnungsdatum auffassen... Aber ist ja auch egal. Ich habe von Anfang an bei beiden das selbe reingeschrieben, denn es würde komisch wirken, wenn da unterschiedliche Daten stehen würden... Wink
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Grüße aus Berlin

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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1787
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2007 - 13:05

Antworten mit Zitat  

moin,

der gesetzgeber verlangt die nennung eines ausstell- und eines rechnungs-datums, sowie eines leistungszeitraumes.

wir haben versucht, möglichst geschickt alle drei daten in die re einzubinden Smile

lg, arne
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von promotionbasis
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 21 Feb 2007 - 0:30

Antworten mit Zitat  

JenWe hat Folgendes geschrieben:
Ich hab mittlerweile selbst herausgefunden weshalb das so ist. Mein Tip: Einfach mal Rechnung erstellen und ausdrucken! Dann kapiert man weshalb das so ist! lol


Nun ja, wenn ich die mit Word schreibe und das Datum automatisch einblenden lasse, habe ich natürlich ein Problem: wenn ich irgendwann nochmal ein Doppel brauchen sollte, steht dann immer das (falsche) aktuelle Datum drin Sad

Aber daran hat der Gesetzgeber bestimmt nicht gedacht... moderne Software ist denen eher ein Greuel mr green

Ich habe in einigen wenigen ganz speziellen Fällen mal ein unterschiedliches Datum eingetragen... bei Rechnungskorrekturen, die ursächlich vom FA verursacht wurden... da wollte ich neben der Kenntlichmachung als Korrektur auch das zeitlich geänderte Ausstellungsdatum dokumentiert haben.

Übrigens sehen manche Vordrucke von Agenturen nur ein Rechnungsdatum vor. Falls ich mal einen solchen Vordruck unbedingt benutzen muß (sowieso eher ungern), dann schreibe ich unten neben meine Unterschrift meinen Wohnort und das Datum extra nochmal dazu.

LG,

*** Sabine ***
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bobsiknobs



Anmeldungsdatum: 18.02.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 29 Jul 2008 - 18:10

Rechnungsnummer
Antworten mit Zitat  

Hallo!
Nur eine kurze Frage: auf dem Rechnungsvordruck steht man soll die Rechnungsnummer angeben. Bekommt man die von der Agentur oder ist das die Nummer vom Gewerbeschein oder sowas?
Und was ist der Unterschied zwischen Auststellungsdatum und Rechnungsdatum?
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2230
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 29 Jul 2008 - 19:18

Antworten mit Zitat  

Rechnungsnummer kannst du dir selbst ausdenken. Wichtig ist nur, dass sie für das laufende Jahr fortlaufend ist, z. B. 01/2008, 02/2008 oder nur 1, 2, 3... Was für ein System du dabei anwendest spielt keine Rolle.
Zweite Frage würde ich so herleiten: Rechnungsdatum = Tag der Leistungserstellung und Ausstellungsdatum = Tag an dem du die Rechnung schreibst. Ich mach das zwar auch immer anders aber ich nutze ja auch nicht den PB-Vorduck hehe
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von DanMat
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 März 2009 - 16:15

Antworten mit Zitat  

Hallo Leute,

ich habe mal einige Threads zum Thema Rechnungsdatum zusammengeführt. So habt ihr einen besseren Überblick.

Liebe Grüße,
Annika
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