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Fahrkostenpauschale und Kilometer/Fahrtenbuch

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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 13:22

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Vielen Dank für den Link. Ich werde auch noch einen Termin beim Finanzamt bei Gelegenheit machen, damit ich alles klären.
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Airboss
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 12.11.2010
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 18:25

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Ich gebe meine gesamten Unterlagen schon seit 20 Jahren zum Steuerberater. Der kennt sich glaube ich besser damit aus wie ich. Da sich ja ständig die Steuergesetze ändern, ist ein bezahlbarer StB sicher eine gute Investition.

Gruß
Airboss
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1108
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 20:35

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Bei einem Firmenwagen setzt Du keine pauschalen Ausgaben an, sondern die tatsächlichen Kosten (enstprechend Tankquittungen, Werkstattrechnungen, Versicherungsbescheid etc.).
Die Bezeichnungen der Pauschalen der Agentur sind völlig egal- es sind so oder so Einnahmen.

In den Quittungen vom Tanken ist der Verschleiss des Autos selbstverständlich nicht drin, wieso auch- Du setzt ja schließlich den Kaufpreis des Autos per Abschreibung ab- das FA zahlt Dir Dein Auto nicht doppelt, irgendwo sind dann doch Grenzen Wink.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 22:41

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Verstehe ich das richtig, bspw:

10000km x 0,30 cent= 3000 euro

Also von der agentur bekomme ich 3000 euro im jahr als kilometer pauschale. Das sind natürlich meine Einnahmen. Diese kann ich als Ausgaben nicht geltend machen wegen dem Firmenwagen. Dafür aber die Abschreibung, Versicherung usw.

Habe ich das richtig verstanden?
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 23:45

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ertl
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Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 23:48

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Bei einem Firmenwagen kannst Du keine Pauschale von 30 Cent/pro km ansetzen, sondern entweder 1%-Pauschalierung oder eben Fahrtenbuch. Und Deine privaten Fahrten sind zu versteuern.

Les diesen Thread und Du bist schlauer, ich habe da auch bereits einiges zu dem Thema geschrieben, was ich hier nicht wiederholen möchte.

LG,

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Airboss
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 12.11.2010
Beiträge: 1072
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2011 - 16:15

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Hallo,

ich handhabe seit das so, dass ich die 1%-Regel für mein Kfz einsetze. Habe somit null Ärger mit dem FA wegen des Fahrtenbuches z.B. - Hatte ganz am Anfang ein Fahrtenbuch geführt. War zeitaufwändige Arbeit; jeden Tag aufschreiben wo ich war etc. Es gab sogar dann kleinen Ärger dem zuständigen FA-Sachbearbeiter. Er rechnete doch promt alle km pingelig nach (Erbsenzähler!) und ermahnte mich wegen versehentlich 5 km Differenz. War Rechenfehler. Das ist aber Gott sei Dank vorbei. Fahre wohin mich meine Einsätze so treiben. Bin allerdings nicht mehr "gläsern" fürs FA.

Gruß
Airboss
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2011 - 19:41

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Allerdings zählen die 1 % vom Brutto-Listenpreis, und zwar unabhängig davon, ob neu oder gebraucht gekauft und was der Wagen tatsächlich gekostet hat, was bei großen Autos, die eventuell auch noch gebraucht gekauft wurden, extrem teuer werden kann.

Ich habe einen BMW mit einem Neuwert von deutlich über 60.000 Euro, müßte also mehr als 600 Euro pro Monat versteuern. Bin aber nur 1251 km bzw. 5,75 % privat damit gefahren, habe also insgesamt nur 666,56 Euro zu versteuern. Es wäre der helle Wahnsinn, würde ich kein Fahrtenbuch führen!

Dabei hatte ich noch relativ hohe Kosten durch Abschreibung und Reparaturen, der Unterschied wird noch größer, wenn die laufenden Kosten niedriger sind.

Das sagt mein Steuerprogramm:

Zitat:
Das Führen eines Fahrtenbuches kann günstig sein
 bei geringer privater Nutzung des Betriebs-Pkw´s
 beim Kauf eines älteren Gebrauchtwagens
 bei älteren bereits abgeschriebenen Pkw´s
 bei niedrigen laufenden Kosten und hohem Listenpreis
 wenn bei der 1%-Methode der Privatanteil so hoch ist wie die gesamten Kosten (Kostendeckelung).


LG,

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