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Autor Nachricht
edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2884
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 25 Okt 2010 - 15:14

Re: Inkassokosten bei Zahlungsverzug mit Frist
Antworten mit Zitat  

Kerstin_85 hat Folgendes geschrieben:


Jetzt hab ich grad von ihr "Fairerweise" noch den Hinweis per Mail bekommen, dass ich die Inkassogebühren in dem Fall immer selbst zu tragen hätte, da sie ihren Zahlungswillen ja per Mail angezeigt und darin auch eine Fristsetzung (Zahlung in 3 - 4 Wochen) vorgenommen habe.


Ob sie zahlen "wollen" ist nicht wichtig - wenn sich die Agentur im Zahlungsverzug befindet entsteht dir ein Verzugsschaden nach §§ 286,288 BGB,der vom Schuldner zu tragen ist.

Zitat:
Wie ist das denn, hat jemand von euch mit sowas Erfahrung? Meiner Meinung nach kann sie ja nicht "einfach so" die vereinbarte Zahlungsfrist mit dem Hinweis "mein Konto sich auch grad nicht so rosig aus" um gute 1 1/2 Monate nach hinten verschieben, oder?


Natürlich nicht!
Sage deinem Vermieter,dass du die Miete vom November und Dezember im Januar zahlst.Dagegen kann (und wird er vorgehen),da nuneinmal der "Zahlungswille" nicht zählt.

Alle Gesetze des BGB,die Zahlungen betreffen haben einen Leitsatz:

"Geld hat man zu haben" (wenn man etwas kauft oder eine Dienstleistung etc . in Anspruch nihmt).
_________________
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Kerstin_85
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 25.05.2009
Beiträge: 14
Wohnort: Leverkusen

BeitragVerfasst am: 26 Okt 2010 - 8:14

Antworten mit Zitat  

Danke dir!!
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hilli



Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 28 Okt 2010 - 18:33

Agentur weigert sich zu zahlen
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

- ich hoffe, dies ist die richtige Stelle. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung, es ist mein erster Eintrag.

Es geht um foglenden Sachverhalt:

Im September arbeitete ich für eine Agentur, der ich die relevanten Unterlagen wie Gerwerbeschein, Auftragsbestätigung/Vertrag, Tätigkeitsnachweis sowie schließlich die Rechnung zugeschickt habe. Nach 30 Tagen - das sind die Zahlungsmodalitäten der Agentur - hatte ich noch immer kein Geld überwiesen bekommen. Ich habe daraufhin nachgefragt und als Antwort bekommen, dass weitere Unterlagen fehlen, nämlich ein Bewerbungsformular, das ich hätte ausfüllen und abschicken sollen. Da die Agentur aber bereits meine Setcard hatte sowie alle für eine Abrechnung relevanten Daten, hatte ich dieses Formular nicht abgeschickt. Abgesehen davon steht im Vetrag nicht explizit "Bewerbungsformular", sondern lediglich "für die Abrechnung relevanten Unterlagen".

Die Agentur weigert sich, das Geld zu bezahlen; weigert sich auch, das Formular erneut zuzuschicken, droht stattdessen mit einer Bearbeitungsgebühr. Die Agentur begründet dies, dass das Formular Bestandteil ihrer Personalakten wäre und sie erst dann abbrechnen könnten.

Ich wiederum sehe nicht, warum die (erneute) Angaben meiner Konfektionsgröße und Schuhgröße für eine Abrechnung erforderlich sind?!

Hättet Ihr vielleicht einen Rat für mich? Ich hatte bisher nur "nette" Agenturen, die freundlich waren und mir rechtzeitig Bescheid gaben, wenn etwas gefehlt hat. Diese Agentur aber hat erst auf eigene Nachfrage reagiert, statt sich sofort zu melden. Was natürlich irrelevant für mein Anliegen ist. Ich allerdings kenne mich nicht so gut mit meinen Rechten aus.

Vielen Dank!

Hilli
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2230
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 28 Okt 2010 - 19:00

Antworten mit Zitat  

Das ist doch eine dreiste Art die Zahlung zu verweigern, da würde ich mich nicht drauf einlassen. Ich würde eine Zahlungsaufforderung schicken: "nach Beauftragung am ... habe ich für Sie am ... fristgerecht den Autrag ... für ... in ... ausgeführt. Mit Schreiben vom ... habe ich meine Leistungen korrekt abgerechnet und Ihnen die für die Abrechnung notwendigen Unterlagen zukommen lassen. Leider habe konnte ich bis heute keinen Zahlungseingang verbuchen. Bitte überweisen Sie den Betrag von ... bis zum ... (ca. 5 Tage + 2 Tage Postweg) auf das Konto ... bei der Bank ... Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der Frist umgehend rechtliche Schritte eingeleitet werden, was ggf. zu erheblichen Mehrkosten für Sie führen kann. Ersparen Sie sich und mir diese Unannehmlichkeiten und überweisen Sie fristgerecht!". Irgendwelche Ausreden mit Bewerbungsformularen etc. kannst du meiner Meinung nach getrost links liegen lassen. Gewerbeschein etc. ist klar, aber du bist freier Mitarbeiter, kein Angestellter, über den man eine Personalakte führen muss oder sonstwas. Und agenturinterne Karteien sind ja wohl kaum relevant für die Bezahlung von Rechnungen. Weitere Jobangebote der Agentur sind damit sicher ausgeschlossen, aber man muss sich ja nicht jeden Quatsch gefallen lassen. Wir sind schließlich auch Unternehmer yo
Empfehlung

von DanMat
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hilli



Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 29 Okt 2010 - 11:04

Antworten mit Zitat  

Hi,

zum einen erst einmal vielen Dank für Deine Antwort und den Vorschlag der zahlungsaufforderung. Habe jetzt ein Schreiben formuliert, dass ich per E-Mail (...oder lieber per Postweg?) zuschicken würde.

Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass agenturinterne Systeme keine Grundlage der Zahluungsverweigerung darstellen. Das Bewerbungsformular ist - so wie es auch heißt - ein Formular zur weiteren Bewerbung. Für manche Agenturen reicht sie Setcard wohl nicht aus, trotzdem stellt das Ausfüllen eines solchen Formulars m.M. nach eine freiwillige Zusatzangabe dar und keine verpflichtende. Ich denke eher, dass die Agentur Zeit schinden möchte - von einer Kollegin, die auch für die Aktion gearbeitet hat, habe ich gehört, dass bei ihr ebenfalls kein Zahlungseingang verbucht werden konnte. Auf Nachfrage bei der Agentur hieß es plötzlich, ihr Gewerbeschein würde fehlen. Und natürlich argumentiert die Agentur jetzt, würde sich die Zahlung erneut um 30 Tage verschieben!

Nun ja, ich versuche es noch einmal per E-Mail. Auf eine erneute, freundliche Anfrage wurde bisher nicht reagiert.

Wie läuft es denn, wenn man ein Mahnungsbescheid beantragt? Muss ich dafür zum Amtsgericht? Ist das Amtsgericht dafür zuständig? Wie genau läuft so was?

Gruß,
Hilli
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Madelhaus1
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 1469
Wohnort: Rüdersdorf b.Berlin

BeitragVerfasst am: 29 Okt 2010 - 21:54

Antworten mit Zitat  

Das ist ja schon mehr als dreißt.
Man glaubt es kaum.
Du hast einen Vertrag!!!! Hallo.

Zahlungserinnerung ...dann erste Mahnung.....und dann glaube drei Mahnungen dann kannst du weiter gehen aber da können andere glaube hier mehr sagen und dir helfen.

Gruß
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 29 Okt 2010 - 23:42

Antworten mit Zitat  

Dafür gibt es den Zahlungszielguide:

http://www.promotionforum.de/ftopic412.html

Zum Thema Mahnbescheid:

http://www.promotionforum.de/viewtopic.php?t=9053

LG,

*** Sabine ***
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Like all good comments, this one might contain some crass stereotyping.
If you wish to take offence, please take it elsewhere...
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lulu1786



Anmeldungsdatum: 17.08.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Stralsund

BeitragVerfasst am: 25 Nov 2010 - 19:07

Antworten mit Zitat  

Danke für die Antworten. Meint ihr es würde was bringen einen Gerichtlichen Mahnbescheid an die Agentur zu schicken? Ich habe mein Geld noch nicht ganz abgeschrieben, da es ja auch eine Menge ist...
Der ANwalt hat auch nen schönen Schaden. Hab dem ne Mail geschickt das die ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin, da ich 140 € für zu hoch halte. Er hat nur einen Brief geschrieben und es ist GAR NICHTS bei rausgekommen. Das regt mich auf. Nun hat der doch echt nen Mahnbescheid an mich geschickt ohne vorherige Mahnschreiben...

Vielleicht hat ja noch einer ne Idee was ich machen kann.
Danke schonmal.

Grüße Luisa
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2884
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 25 Nov 2010 - 20:20

Antworten mit Zitat  

lulu1786 hat Folgendes geschrieben:
Danke für die Antworten. Meint ihr es würde was bringen einen Gerichtlichen Mahnbescheid an die Agentur zu schicken?


Was soll das bringen???
Wenn sie das "Nein" ankreuzen,mußt du sowieso klagen und bis es soweit ist vergeht eine Menge Zeit.

Zitat:
Der ANwalt hat auch nen schönen Schaden. Hab dem ne Mail geschickt das die ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin, da ich 140 € für zu hoch halte. Er hat nur einen Brief geschrieben und es ist GAR NICHTS bei rausgekommen. Das regt mich auf. Nun hat der doch echt nen Mahnbescheid an mich geschickt ohne vorherige Mahnschreiben...



Das sind die normalen Beratungsgebühren je nach Forderung plus Mahnschreiben nach BRAO.Das wirst du zahlen müssen!

Oder du klagst und holst es dir nach dem gewonnen Prozess zurück.Das ist immer das Problem,wenn man Anwälte beauftragt und dann es nicht bis zum Ende "durchziehen" will.

Wieso hast du keinen PKH-Antrag eingereicht - wurde dir schon oben von einem anderen User und mir angeraten.

P.S:

Zuerst ein anwaltliches Mahnschreiben losschicken und dann einen "zivilen" Mahnbescheid hinterher reißt wirklich keinen vom Hocker! Wink
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2230
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 26 Nov 2010 - 1:27

Antworten mit Zitat  

Im Zweifelsfall einen fitten Anwalt suchen, der sich reinkniet und nicht gleich aufgibt. Der könnte z. B. deren Konten ausfindig machen und sperren lassen etc.
Empfehlung

von DanMat
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2884
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 26 Nov 2010 - 3:00

Antworten mit Zitat  

Eine Kontopfändung geht erst nach erfolgreicher Klage (bzw. den dazugehörigen Titel).Das macht auch nicht der Anwalt,sondern der Gerichtsvollzieher.

Eine Kontosperrung kann nur ein Staatsanwalt bzw. ein Richer im Zuge eines Ermittlungsverfahrens bzw. einer Verurteilung verhängen.

Der TE sollte eine PKH Antrag stellen,da er sonst nicht weiter kommt.Nicht alle Anwälte akzeptieren PKH-ler.......
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2230
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 26 Nov 2010 - 8:56

Antworten mit Zitat  

edmerel hat Folgendes geschrieben:
Eine Kontopfändung geht erst nach erfolgreicher Klage (bzw. den dazugehörigen Titel).Das macht auch nicht der Anwalt,sondern der Gerichtsvollzieher.

Eine Kontosperrung kann nur ein Staatsanwalt bzw. ein Richer im Zuge eines Ermittlungsverfahrens bzw. einer Verurteilung verhängen.


Dann verbreitet die IHK Lügen lol Der Anwalt, den ich nicht verlinken durfte, hat ebendieses laut Bericht meiner regionalen IHK-Zeitschrift bei einem Schuldner gemacht (nach erfolglosen Mahnungen - aber noch vor einer Klage) und damit das Geld des Gläubigers eingetrieben. Meines Wissens wenden auch die Krankenkassen (wenn man die Beiträge für seine Angestellten mal nicht bezahlt hat z. B.) direkt nach 2 - 3 erfolglosen Mahnungen dieses Verfahren an.
Empfehlung

von DanMat
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2884
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 27 Nov 2010 - 1:15

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
edmerel hat Folgendes geschrieben:
Eine Kontopfändung geht erst nach erfolgreicher Klage (bzw. den dazugehörigen Titel).Das macht auch nicht der Anwalt,sondern der Gerichtsvollzieher.

Eine Kontosperrung kann nur ein Staatsanwalt bzw. ein Richer im Zuge eines Ermittlungsverfahrens bzw. einer Verurteilung verhängen.


Dann verbreitet die IHK Lügen lol Der Anwalt, den ich nicht verlinken durfte, hat ebendieses laut Bericht meiner regionalen IHK-Zeitschrift bei einem Schuldner gemacht (nach erfolglosen Mahnungen - aber noch vor einer Klage) und damit das Geld des Gläubigers eingetrieben.


Entweder so,oder du hast es falsch verstanden! Wink

Zitat:
Meines Wissens wenden auch die Krankenkassen (wenn man die Beiträge für seine Angestellten mal nicht bezahlt hat z. B.) direkt nach 2 - 3 erfolglosen Mahnungen dieses Verfahren an


Das Verfahren ist ein bißchen anders (da muß ich selber nochmal nachschauen),aber bei dem Beispiel mit der Krankenkasse geht es um Sozialversicherungsbetrug.

Egal,wie du versicherst bist,zu Beiträgen einer KK ist jeder gesetzlich verpflichtet.Da würde auch eine Klage wenig Sinn machen,da der Spielraum "Null" ist.Genauso ist es mit der GEZ und der IHK. Very Happy

Sei doch so lieb und schicke mir den Link von dem Anwalt und der IHK Geschichte per PN zu. yo
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2230
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 27 Nov 2010 - 1:57

Antworten mit Zitat  

Mit der Geschichte muss ich passen, die liegt schon ein paar Ausgaben zurück, den Artikel hab ich leider nicht aufgehoben, da speziell dieser anwalt jedes Mal mit einer "Story" vertreten ist. Name siehe PN hehe
Empfehlung

von DanMat
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2884
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 28 Nov 2010 - 18:40

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
da speziell dieser anwalt jedes Mal mit einer "Story" vertreten ist. Name siehe PN hehe


Das allein ist schon seltsam......
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