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ZAHLUNGSZIEL GUIDE

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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 23 Sep 2003 - 22:34

ZAHLUNGSZIEL GUIDE
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute,

wie sicher alle schon mitbekommen haben, gibt es im Forum jede Menge Threads zum Thema Zahlungsmoral usw. Nicht nur uns, sondern auch einige User stört das ein wenig, da diese Geschichten immer zwei Seiten haben. Aus der Erfahrung und aus Gesprächen mit Agenturen wissen wir, das dies nicht immer an den Agenturen liegt!
Wir glauben, das viele Probleme einfach durch formell korrekte Rechnungen, richtige Mahnungen oder ein Telefonat usw. geregelt werden können.
WladiP hat den Vorschlag gemacht, unseren Tips und Tricks Bereich durch Anleitungen zum korrekten schreiben von Rechnungen, dem Mahnlauf und alles was noch zu dem Thema gehört, anzureichern.
Wir haben uns entschieden, dieses "Projekt" public zu machen. Das heißt jeder, der dazu beitragen möchte, kann seine Tips hier in diesem Thread einbringen!

Wladi wird diesen Thread moderieren und die Info's sammeln, danach wird das ganze dann online gestellt!

Bitte überlegt euch genau, was ihr in diesem Thread postet, vermeidet doppelpostings und sinnlose Nachrichten, und Post's wie: ich stimme dir zu...

Wir würden uns riesig über eine rege Teilnahme an diesem Thread freuen, wir haben hier viele Pro's, die sich damit perfekt auskennen und hoffen damit euch zu helfen, schneller an euer Geld zu kommen!

Sollte es noch weitere Vorschläge eurer Seits geben, was ähnliche Sachen angeht, oder was Projekte angeht, dann meldet euch einfach bei mir, per PM, ICQ oder AIM. Wenn das ganze interessant ist und die User anspricht, ist es sogar denkbar, einen Part für solche Dinge zu eröffnen.

Nutzt diesen Thread -> http://forum.promotionbasis.de/viewtopic.php?t=413 für Kommentare hierzu, ebenso wie Kritik und auch Lob mr green. Hier in diesen bitte nur Beiträge die dienlich sind (s. oben)

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung! yo
_________________
Der Kabel Blog


Zuletzt bearbeitet von sebastianv am 19 Mai 2005 - 14:12, insgesamt 18-mal bearbeitet
Empfehlung

von sebastianv
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Sep 2003 - 13:17

Antworten mit Zitat  

Hier ein kleiner Guide, wie man eine Rechnung formell korrekt erstellen muß.

Nach § 14 UStG ist der selbstständig Gewerbetreibende verpflichtet, Rechnungen auszustellen.
Diese können nach dem äußeren Erscheinungsbild zwar frei gestaltet werden,
müssen aber folgende Angaben enthalten:

1) Es muss erkennbar sein, dass es sich um eine Rechnung handelt,
z. B. durch die Überschrift -RECHNUNG- gegebenenfalls mit RECHNUNGSNUMMER.

2) Die Rechnung sollte am PC erstellt werden oder Ihr kauft Euch einen Rechnungsvordruck im Schreibwarenhandel. Promotionbasis.de bietet ein wunderbares Rechnungserstellungs- und Verwaltungstool, was einem die Arbeit extrem erleichtert.

3) Bitte keine persönlichen Mitteilungen oder Anreden auf der Rechnung verwenden.
Sollten Anmerkungen oder persönliche Hinweise notwendig sein,
diese bitte auf einem gesonderten Blatt beifügen.

4) Der Aussteller der Rechnung (leistender Unternehmer bzw. Firma) muss klar erkennbar sein und neben dem Namen auch die Anschrift enthalten.

5) Ebenso müssen Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (Agentur XY) aufgeführt sein.

6) Die Rechnung muss ein aktuelles Rechnungsdatum aufweisen.

7) Seit dem 01.07.02 ist der leistende Unternehmer gesetzlich verpflichtet, in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben. Der Vollständigkeit halber empfiehlt es sich, auch das zuständige Finanzamt anzugeben. Bei Fehlen der erforderlichen Angaben zur steuerlichen Erfassung kann die Rechnung nicht bearbeitet werden und damit verzögert sich auch die Auszahlung eures Honorars.

Cool Darüber hinaus muss die Rechnung neben der von der Projektleitung zugeteilten
Job-Nummer, die Aktion (Art und Umfang der Leistung), den Kunden,
sowie Aktionsort und -zeit (Tag/Datum/Zeit) beinhalten.

9) Ein selbstständiger Unternehmer erhält ein Honorar oder eine Vergütung, niemals Stundenlohn, Verdienst, Gehalt oder Arbeit (Arbeitszeit etc.). Also bitte nur Honorar oder Vergütung in der Rechnung ausweisen.

10) Unterliegt ein Unternehmer der Mehrwertsteuerpflicht, hat er alle Nettobeträge mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer (gegenwärtig 19%) zu berechnen und diese dann auch separat auszuweisen. Wird einmal Mehrwertsteuer erhoben, ist diese weiterhin immer und auf allen Rechnungen zu berechnen.
Ist ein Unternehmer auf Antrag beim Finanzamt von der Mehrwertsteuer befreit, bitte absprechen ob eine Kopie des Antrages gewünscht ist, und diese Befreiung ist auf jeder Rechnung zu vermerken.

11) Auslagenerstattungen bitten wir als KOSTENERSATZ zu bezeichnen. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer stellen die NETTO-BETRÄGE in Rechnung (fügen Kopien der Belege bei) und berechnen auf alle Kosten (Netto-Rechnungsbetrag) 19 % MwSt.
Unternehmer die von der MwSt. befreit sind, müssen zur Weiterberechnung die Originalbelege einreichen, können dafür aber den BRUTTO- oder ENDBETRAG in Rechnung stellen. Ganz wichtiger Hinweis: "Wer das Tool von Promotionbasis.de benutzt, nimmt bei den Leistungen den Nettobetrag und bei den Auslagen bitte den Bruttobetrag."
Näheres ist direkt bei der erstellung der Rechnung geschrieben.

12) Des Weiteren ist auf allen Rechnungen die Kontoverbindung (Kreditinstitut, BLZ, Kontonummer) anzugeben.

13) Auch bedarf es der schriftlichen Bestätigung, dass der Rechnungsaussteller als selbstständiger Unternehmer sein Einkommen selbst versteuert.

14) Last but not least, muss die Rechnung selbstverständlich Unterschrieben und per POST und NICHT per Fax oder E-Mail zugestellt werden. Sicherlich bieten einige Agenturen auch so ein Service, allerdings wenn ich rechtlich auf Nummer sicher gehen wollte, schickts per Post.


15 Jede Rechnung muss fortlaufen nummeriert sein.

Es hört sich sicherlich umfangreicher an als es ist. Daher empfehle ich noch einmal, das Rechnungstool von Promotionbasis.de
Man muß nur die wichtigsten Daten eingeben und das formelle erstellt das Tool selber. Bitte beachtet zusätzlich, dass ihr euer Honorar als Nettobetrag (ohne Ust) angiebt, während die Auslagen bei dem Tool als Bruttobetrag eingegeben werden müssen.

Ihr findet dieses Tool unter Promotionbasis.de --> einloggen --> Deine Rechnungen.

Wenn ihr eure Rechnungen damit erstellt, habt ihr eine formall Richtige Rechnung und der erste Schritt zum Honorar ist getan.

An dieser Stelle nochmal nen Dank an Zächel-Ag für die Tipps


Zuletzt bearbeitet von Gast am 15 März 2009 - 13:56, insgesamt 7-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Sep 2003 - 13:34

Antworten mit Zitat  

Gründe warum nicht bezahlt wird.

Es generell 4 Gründe, warum eure Rechnung noch nicht bezahlt worden ist.

1) Keine oder formell inkorrekte Rechnung gestellt.
Es soll tatsächlich Promoter gegeben haben, die sich beschwert haben, dass das Geld nach 3 Monaten immer noch nicht auf dem Konto ist, ohne je eine Rechnung erstellt zu haben.
Eine korrekt arbeitende Buchhalterin wird eine formell falsche Rechnung nicht annehmen und das Verzögert ausserdem den Geldeingang.
Wie man eine korrekte Rechnung verfasst, steht weiter oben.

2) Das Zahlungsziel ist noch nicht vorbei.
Als Promoter mit Gewerbeschein, seid ihr ein Unternehmen. In der Kaufmannswelt sind Zahlungsziele von bis zu 30 Tagen nicht selten.
Es ist wichtig, dass man bei der Rechnugn ein Zahlungsziel angiebt.
Meistens ist auch ein Zahlungsziel in dem Vertrag angegeben, dass man bei Auktionsstart mit der Agentur unterschreibt. Mittlerweile sind 4 Wochen Zahlungsziel bei den meisten Agenturen üblich, daher kann das schon 5 Wochen dauern bis das Geld auf dem Konto angekommen ist.

Dies hat den Grund, dass man bei Geldverbindlichkeit laut §286 (3) BGB erst nach 30 Tagen automatisch im Verzug ist, mit weiteren Rechtlichen Konsequenzen worauf ich hier nicht eingehen möchte.

Ihr müßt dass so sehen. 2 Tage bis die Rechnung angekommen ist, 4 Wochen Zahlungsziel, 2-3 Bankgeschäftstage bis das Geld auf euren Konto angekommen ist. Daher bitte nicht verzweifeln, falls es mal wirklich 5 Wochen dauert.

Wer das Geld dringend benötigt, könnte auch folgendes als Zahlungsziel in der Rechnung schreiben.

"Bitte um Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto, ansonsten 30 Tage Netto Kasse"

Damit könnt ihr erreichen, dass ihr euer Geld realtiv schnell bekommt, im Gegensatz die Agentur um 2% mindern kann. Für die Agentur hat dies den Vorteil, dass aufs Jahr gesehen sie über 30% Zinsen sparrt Wink

3) Ihr habt schlecht gearbeitet.

Wer hat noch keine Promoter gesehen, die zu früh nach Hause gehen, zu lange Pausen machen, Zeiten falsch aufschreiben, Waren mitgehen lassen....

Leider gibt es auch schwarze Schaafe unter Promotern.

Ihr müßt bedenken, dass ihr als Unternehmen handelt. Solltet ihr schlechte Arbeit geleistet haben, Nebenpflichten verletzt haben, oder sonsitger mangelhaft gemacht haben, hat die Agentur nach §280 ff. BGB mindern, oder gleich euer Honorar streichen.

Daher informiert euch und lasst euch schriftlich Bescheinigen, dass ihr euch korrekt verhaltne habt und euch nix zu schulden gemacht habt.

4) Die Agentur ist Insolvent

Leider passiert es, dass Unternehmen Pleite gehen. Falls euer Auftraggeber die Insolvenz beantragt hat, siet es schon schlecht aus.
Dann kommt euere Rechnung in einem Topf mit der Rechnung für Radiergummis .... und wird aus der Insolvenzmasse bedient.

Dazu gibt es noch sicherlich viel zu sagen, ist aber etwas umfangreicher, bin mir sicher AndyGer wird sich noch dazu äußern.
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AndyGER
Moderator


Anmeldungsdatum: 11.06.2003
Beiträge: 780
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 03 Okt 2003 - 22:47

Antworten mit Zitat  

Aber sicher doch Smile

Trift nun einmal tatsächlich der Fall zu, dass ein Unternehmen eure Rechnungen nicht mehr bezahlen kann oder will (obwohl ihr ordentlich gearbeitet habt), könnt ihr den Mahnweg einschlagen und anschließend den Klageweg beschreiten (welcher überaus mühselig und langatmit ist - dazu ausgesprochen kostspielig).

Wie gehe ich vor, möchte ich meinen legitimen Anspruch geltend machen?

1. Eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung (mind. 8 Werktage, besser sind 14, das ganze mit absoluter Datumsangabe) per Einschreiben mit Rückschein senden.

2. Eine Mahnung versenden. Habt ihr durch Nichtzahlung der Rechnung zu erstattende Kosten (wie z. B. Telefonkosten) und könnt diese auch genau nachweisen, könnt ihr diese Kosten bei der Mahnung geltend machen. Pauschale Mahnkosten sind meines Erachtens nach nicht mehr zulässig. Man mag mich da aber auch gerne berichtigen.

Erfolgt keinerlei Reaktion nach Ablauf der Frist könnt ihr zwei Dinge tun:

a) Einen Rechtsanwalt beauftragen, eure Rechte für euch wahr zu nehmen. Das kostet aber wieder extra Geld, das ihr erst einmal bezahlen müßt. Die Anwaltskosten könnt ihr aber wiederum steuerlich geltend machen oder aber dem säumigen Zahler aufbrummen.

b) Zum Amtsgericht gehen und selbst einen Mahnbescheid erlassen. Das kostet nichts und hat letztendlich den selben Effekt: Der säumige Zahler wird zur Zahlung aufgefordert. Achtung: Generell kann der säumige Zahler dem Mahnbescheid wiedersprechen (und somit noch mehr Zeit schinden).

Haben sich die Fronten allerdings derart erhärtet, ist ein Rechtsanwalt sicher eine gute Wahl. Zuvor sollte man noch den Kosten/Nutzen-Faktor abschätzen. Laßt euch über die zu entstehenden Kosten vorher genau informieren. Auch hierfür bietet das Amtsgericht eine kostenlose Beratung an.

Gehen wir nun einmal vom schlimmsten anznehmenden Fall aus: Die Firma, für die ihr gearbeitet habt, geht pleite. Sprich: Die Firma ist insolvent = Zahlungs- und Handlungsunfähig.

Diese Insolwenz muß per Gericht erst einmal beschlossen werden. Das ist nicht ganz so einfach, wie es sich manche vielleicht denken. Denn ein Richter muß dabei viele Dinge beachten.

Was also könnt ihr tun?

1. Die Rechnung(en) als unwiederbringliche Forderungen abschreiben. D. h., ihr macht eine steuerliche Abschreibung und die Nettosumme der Forderung wird steuerlich geltend gemacht. Hierzu müßte vielleicht nochmal jemand, der im Steuergesetz etwas sattelfester ist, etwas sagen.

2. Ihr reicht eine Klage ein. Dann muß geprüft werden, ob das Unternehmen u. U. einen Konkurs in betrügerischer Absicht herbeigeführt hat. Spätestens hier ist auf jeden Fall rechtlicher Beistand obligatorisch. Ist es erst einmal so weit gekommen, wird mit härteren Bandagen gekämpft.

Stichwort Sammelklage: Man hört es recht häufig und dieser Begriff schwappte aus Amerika herüber, denn dort wird diese Klageform sehr gerne angewandt. Nur: Unser Rechtssystem funktioniert anders. Vor allem, wenn es um solche netten "Nebenaspekte" wie Klagesumme und Klagewert angeht. Vergeßt Sammel- oder Gemeindschaftsklagen! Je mehr Kläger, desto höher die Klagesumme und der Klagewert. Desto höher die Gerichtskosten. Desto niedriger der "Ertrag" des einzelnen bei Erfolg der Klage!

Nachdem einer oder vielleicht zwei eine Klage erfolgreich eingereicht und auf den Weg gebracht haben, können weitere Kläger problemlos als Nebenkläger auftreten. Weiß jemand hierzu vielleicht noch mehr?

Wichtig bei Klagen: Achtet auf die Rechtsform der Firma, gegen die ihr antretet. Ist z. B. eine GmbH einmal rechtsgültig liquidiert, besteht auch gegenüber den ehemaligen Gesellschaftern keinerlei Rechtsanspruch mehr, auch wenn diese eine neue Firma gründen. Bei einer KG oder Einzelunternehmung sieht das wiederum anders aus. Hier kann man sich im Zweifelsfalle "einen Titel" holen.

Ein Titel bedeutet: Euer Anspruch ist Rechtskräftig und bleibt es gegenüber der Person (!) auch innerhalb der nächsten (ich glaube) 30 Jahre. Habt ihr also einen solchen Titel, könnt ihr bei der Person auch in 15 Jahren mal anklopfen und freundlich "Hallo, mal eben zahlen" sagen Smile

So, hab ich noch was vergessen? Meine "Vorredner" haben ja schon alles andere vortrefflich erzählt. Wer dies hier alles gelesen und verinnerlicht hat, wird festgestellt haben, dass "mal eben Promotion machen" doch nicht so ganz ohne ist. Ein solides kaufmännisches Basiswissen oder gar eine kaufmännische Ausbildung sind zwar nicht Pflicht, aber durchaus Kür - also immer zu empfehlen:)

In diesem Sinne ... Smile
_________________
Freundliche Grüße Smile

Andreas H. aus OL bei HB ....
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BeitragVerfasst am: 06 Okt 2003 - 10:54

Antworten mit Zitat  

Danke Andy, das war ein sehr guter Guide.

Hier noch die Rechtlichen Grundlagen zum Mahnwesen. Ich beziehe mich hierbei immer auf die Zivile Prozeßordnung (ZPO)

§ 688 (1) Wegen eines Anspruchs, der die Zahlung eines bestimmten Geldsumme in Euro zum
Gegenstand hat, ist auf Antrag des Antragstellers ein Mahnbescheid zu erlassen.

§ 694 (1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem
Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der
Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist.

§ 696 (1) Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des
streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den
Rechtsstreit von Amts wegen an das Streitgericht ab.

§ 699 (1) Auf der Grundlage des Mahnbescheids erlässt das Gericht auf Antrag einen
Vollstreckungsbescheid, wenn der Antragsgegner nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben
hat.

§ 700 (3) Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid
erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Streitgericht ab.


Zuletzt bearbeitet von Gast am 01 Nov 2003 - 0:10, insgesamt einmal bearbeitet
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AndyGER
Moderator


Anmeldungsdatum: 11.06.2003
Beiträge: 780
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 13 Okt 2003 - 20:59

Antworten mit Zitat  

Also grundsätzlich ist eine Rechnung fällig, nachdem sie zugestellt wurde. Ein Zahlungsziel von 30 Tagen ist allerdings üblich, soweit ich weiß.

Bitte nicht Fälligkeit und Ziel verwechseln! Wird einer Rechnung nicht widersprochen, ist sie gültig und somit sofort fällig. Ausnahmen gibt es grundsätzlich nicht. Es sei denn, in einem Rahmenvertrag oder einem Arbeitsvertrag wird etwas anderes vereinbart.
_________________
Freundliche Grüße Smile

Andreas H. aus OL bei HB ....
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von AndyGER
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Dez 2003 - 9:08

Antworten mit Zitat  

es hatten alle zum Teil recht Wink

Eine Rechnung wird mit erreichen des aufgedruckten Zahlungsziel fällig, ist kein Ziel angegeben tritt die gesetzliche regelung in Kraft und das sind 30 Tage.

d.h.:
schreibt man auf die Rechnung zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug ist sie sofort nach Erhalt fällig (die übliche Zeit zur Bearbeitung incl. Banklaufzeit liegt bei ca 5 Werktagen) nach diesen 5 Tagen kann das Mahnverfahren beginnen.

Die Fälligkeit als solches sollte Bestandteil des Vertrages sein und dort auch schriftlich vereinbart werden, so kann es zu keinen Differenzen kommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Dez 2003 - 19:46

Antworten mit Zitat  

AndyGER hat Folgendes geschrieben:
Aber sicher doch Smile


Trift nun einmal tatsächlich der Fall zu, dass ein Unternehmen eure Rechnungen nicht mehr bezahlen kann oder will (obwohl ihr ordentlich gearbeitet habt), könnt ihr den Mahnweg einschlagen und anschließend den Klageweg beschreiten (welcher überaus mühselig und langatmit ist - dazu ausgesprochen kostspielig).

Wie gehe ich vor, möchte ich meinen legitimen Anspruch geltend machen?

1. Eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung (mind. 8 Werktage, besser sind 14, das ganze mit absoluter Datumsangabe) per Einschreiben mit Rückschein senden.

2. Eine Mahnung versenden. Habt ihr durch Nichtzahlung der Rechnung zu erstattende Kosten (wie z. B. Telefonkosten) und könnt diese auch genau nachweisen, könnt ihr diese Kosten bei der Mahnung geltend machen. Pauschale Mahnkosten sind meines Erachtens nach nicht mehr zulässig. Man mag mich da aber auch gerne berichtigen.

Erfolgt keinerlei Reaktion nach Ablauf der Frist könnt ihr zwei Dinge tun:

a) Einen Rechtsanwalt beauftragen, eure Rechte für euch wahr zu nehmen. Das kostet aber wieder extra Geld, das ihr erst einmal bezahlen müßt. Die Anwaltskosten könnt ihr aber wiederum steuerlich geltend machen oder aber dem säumigen Zahler aufbrummen.

Der ist super nett und kostet nicht unmengen.
Gerade bei solchen Dingen macht er gerne mal ein Auge zu und verlangt mal nicht's.


Viel Glück

TatjanaS

/edit by WladiP. Sorry Tatjana, aber bitte keine Telefonnummern hier posten, wer einen guten Tip von Tatjana haben möchte, bitte Ihr eine PM schreiben. Danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jan 2004 - 2:35

echt super
Antworten mit Zitat  

Hallöle,


es gut immer solche sachen zu wissen und es ist auch gut zu wissen wo mann es nach lesen kann also für alle es ist immer gut Bücher zu hause haben oder einfacher wer geld sparen will guckt ins forum.
Zwei bücher der jeder zu hause haben sollte ist das BBG und das Steuerrechtbuch.

Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts. Konfus

solange man weiß wo es steht!!! hehe
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jan 2004 - 13:31

Wichtig, bitte lesen! "Zahlungsziel Guide"
Antworten mit Zitat  

ich wollte nur noch hinzufügen: ab xx.01.2004 muß man seine rechnungen fortlaufent nummerieren, z.b. 001/04, 002/04, 125/04 usw. yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 März 2004 - 17:16

Antworten mit Zitat  

Bitte benutzt den begleitthread zum Zahlungsziel Guide,

ich werde alle Kommentare demnächst löschen.

aber um deine Frage zu beantworten, ja du solltest intern alle deien Rechnungen jetzt nummerieren und am besten in einer excel tabelle abspeichern (rechnungsempfänger, summe, ust und nummer)

falls deine rechnungen nicht bezahlt werden, weisst du ja jetzt woran dass gelegen hat, denn eine nicht nummerierte rechnung ist formall falsch gestellt und muß nicht bezahlt werden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Apr 2004 - 12:39

Antworten mit Zitat  

und wenn ihr wissen wollt, ob in den letzten zwei wochen ein insolvenzverfahren gegen eine betreffende agentur eröffnet wurde, dann geht auf

www.insolvenzbekanntmachungen.de

diese seite ist amtlich
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mstbegu
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 10.07.2004
Beiträge: 47
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 12 Jul 2004 - 12:39

Boni- Prüfung
Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, Konfus ob hier im richtigen Bereich poste, aber ich denke irgendwie passt es hier her.

Wer bedenken hat ob eine Argentur oder auch eine Privatperson das nötige Kleingeld zum bezahlen der Rechnungen hat, kann über folgenden Link ein Boni- Prüfung für wenig Geld machen:

//edit By Sebastian

http://www.bonitaetfinder.de/
Leider startet die Seite erst in den nächsten Tagen kopfschüttel


Smile Ich will es nicht verbergen, dass ich dann auch etwas davon habe, wenn ihr über diesen Link die Abfrage startet. Smile

//edit by Sebastian und genau das wollen wir hier nicht! Aber danke das du den anderen helfen wolltest! Ich habe mal den "sauberen" Link eingefügt!
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grimmiAc



Anmeldungsdatum: 26.07.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 02 Aug 2004 - 19:04

Antworten mit Zitat  

Hallo
Tja ich bin Neuling und wenn ich das so lese muß ich ja Angst haben mein Geld zu bekommen?????

Klar ich denke das es einige schwarze Schafe gibt aber der Großteil der Agenturen zahlen doch relativ pünktlich oder????

???? Gibt es hier im Forum eine Art schwarze Liste !!!! Agenturen vor denen man sich in Acht nehmen sollte ??

Günter
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promotionbasis
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Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1787
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2004 - 0:40

Antworten mit Zitat  

hi günter,

im normalfall brauchst du keine angst zu haben.

zum thema qualität der agenturen ->
http://www.promotionbasis.de/tipps.php?n=97&rub=hilfe&id=97

zum thema schwarze liste ->
http://www.forum.promotionbasis.de/viewtopic.php?t=1371

lg
arne
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