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Die IHK - Fragen und Probleme

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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2884
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 11 Mai 2010 - 15:00

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Ja,doch:

Den Gewinn unter 5200€ halten!

Ansonsten mußt du blechen....
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pompom
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 11 Jun 2010 - 12:07

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Hi,
sag wo wird der Beitrag für die IHK bei der Einkommenssteuer angegeben und kann man wenn man rückwirkend zahlt den ganzen Betrag angeben.
gruss
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2230
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 11 Jun 2010 - 19:41

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Häh? Du bekommst einen Gebührenbescheid, daraus resultiert eine Betriebsausgabe, die anfällt, wenn sie vom Konto abgegangen ist. Das kommt in deine Einnahme/Überschussrechnung rein.
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 13 Jun 2010 - 16:34

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LG,

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yazzi
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 27.01.2010
Beiträge: 29
Wohnort: Seeheim-Jugenheim

BeitragVerfasst am: 27 Jul 2010 - 13:16

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ich bin derzeit nebenberuflich selbständig und arbeite auch auf lohnsteuerkarte!

Sind die 5200,- nur bezogen auf den Gewinn des Selbständigen pro jahr oder sind darin auch das Gehalt berücksichtigt, welches ich auf lohnsteuerkarte verdiene, also aus nichtselbständiger Arbeit?

bin etwas verwirrt und über jegliche infos dankbar!!
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 27 Jul 2010 - 13:23

Antworten mit Zitat  

Das FA meldet Deinen Gewinn an die IHK, daraus leite ich ab, es geht nur um den Anteil, der auf selbständige Tätigkeiten entfällt. Sicher kann ich Dir das nicht sagen, ich arbeite grundsätzlich nicht auf LSK.

Eventuell mal bei der IHK nachfragen ?

Wobei mir gerade einfällt, Männe bezahlt auch nur den Mindestbeitrag, obwohl er sehr viel (eben hauptsächlich) als Angestellter arbeitet. Wird also tatsächlich so sein, daß nur der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit herangezogen wird.

LG,

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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2884
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 27 Jul 2010 - 14:35

Antworten mit Zitat  

yazzi hat Folgendes geschrieben:


Sind die 5200,- nur bezogen auf den Gewinn des Selbständigen pro jahr oder sind darin auch das Gehalt berücksichtigt, welches ich auf lohnsteuerkarte verdiene, also aus nichtselbständiger Arbeit?


Gemäß der IHK Satzung zählt nur der Gewinn aus dem jeweilgen Unternehmen als Bemessunsgrundlage.
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Steinkraus
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 06.05.2010
Beiträge: 11
Wohnort: Norderstedt

BeitragVerfasst am: 16 Sep 2010 - 23:41

IHK, Bauaufsicht, demnächst noch Gewerbesteuer - HIilfe
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Hallo,

auf Empfehlung einer entfernten Bekannten bin ich bei Promotion richtiggehend reingestolpert. Ich versuche, die viele Freizeit zu überbrücken, etwas dazu zu verdienen.

Also schnell mal Gewerbe angemeldet und Gesundheitszeugnis gemacht.

Jetzt kriege ich die Muffe, dass das alles doch ein großer Fehler war.

1. Schreiben von der Bauaufsicht
Ich soll eine ausführliche Betriebsbeschreibung einreichen. Zwar habe ich schon mitgeteilt per E-Mail, dass ich unter meiner Hausadresse nur den Computer und das Telefon benutze, keine Angestellten habe und zur Ausübung des Gewerbes woanders bin (hauptsächlich Verkostungen) - aber entweder war das nicht genug, oder die haben es schlichtweg verschlampt. Nun droht eine Ordnungsverfügung mit Mindestgebühr von 100 Euro.

2. Schreiben von der IHK
Habe eben schon in einem Thema gelesen, dass man wohl Zwangsmitglied wird, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Wenn ich richtig sehe, kostet es 46 Euro im Jahr bis zu einem Einkommen von ca. 15.000 Euro.

3 Was kommt als nächstes? Gewerbesteuer? Sonstige Abgaben und Kosten?

Bis jetzt habe ich noch kein Geld bekommen, vielleicht sollte ich mich nicht um weitere Aufträge bemühen. Es ist nicht mein Ziel, dauerhaft selbständig zu sein oder zu werden. Zumal man mit Verkostungen meist 2 Tage die Woche arbeitet, von Krankenkassenbeiträgen mal ganz zu schweigen.

Sehe ich das alles zu schwarz oder doch besser schnell Gewerbe abmelden?
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2230
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 17 Sep 2010 - 0:09

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Hmm, Bauaufsicht und Betriebsbeschreibung habe ich auch noch nie gehört. Bei google findet man dazu ein paar Formulare, die sehen aber eher aus, als wären sie für Bauvorhaben. Vielleicht wollen aber sowas haben. Da wird dann eingetragen, was du machst, wie viele Angestellte du hast, ob es Sozialräume für die Mitarbeiter hast, wo der Müll entsorgt wird, wie groß alles ist, ob es Emissionsschutz gibt etc.
IHK-Beiträge können ggf. variieren. Einfach mal dort telefonisch nachfragen, ab welchen Jahresgewinn Beiträge fällig werden.
Gewerbesteuer zahlt man erst ab 24.500 € Gewinn im Jahr. Das hat also noch Zeit bei dir Wink
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Real-Mav
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 13.04.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Boppard

BeitragVerfasst am: 20 Jan 2011 - 8:49

welche Berufsgenossenschaft ist zuständig für uns ?
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Mahlzeit zusammen.

Weiß irgendjemand welche Berufsgenossenschaft für uns zuständig ist ?
Früher war es ja die Handel, Banken, Versicherung aber heute ?

Seit dem 1. Januar 2011 gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften:

* Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
* Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW):
* Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
* Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe, besonderen Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie Unternehmen der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (VBG)
* Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI)
* Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
* Berufgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
* Berufsgenossenschaft Holz und Metall
* Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW)

Gruß
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 23:55

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Die sind nur für uns zuständig, wenn wir Angestellte hätten. War bisher mein einziger Kontakt, die Abfrage, wieviele Angestellte. Bei Null entgeht man der Zwangsmitgliedschaft.

Da war es mir übrigens völlig egal, welche Berufsgenossenschaft mich angeschrieben hatte.

LG,

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Real-Mav
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 13.04.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Boppard

BeitragVerfasst am: 24 Jan 2011 - 8:22

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Hallo zurück.

Genau das ist mein Problem. Habe Angestellte bzw. Aushilfen. Werde im Laufe dieser Woche aber die Rückmeldung einer Genossenschaft bekommen.
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Real-Mav
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 13.04.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Boppard

BeitragVerfasst am: 01 Feb 2011 - 2:00

Antwort heute erhalten !!!
Antworten mit Zitat  

L ö s u n g :

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe, besonderen Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie Unternehmen der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen

(VBG)
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ertl
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Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 01 Feb 2011 - 2:11

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Danke für die Rückmeldung, auch wenn es die meisten von uns nur am Rande interessiert Wink.

LG,

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Real-Mav
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 13.04.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Boppard

BeitragVerfasst am: 06 Feb 2011 - 18:39

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kein Ding - wenn man aber bedenkt, daß wir Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein MÜSSEN wenn wir auch nur einen Mitarbeiter oder Aushilfe beschäftigen Wink

Desweiteren kann man sich dann auch der Mitgliedsbeitrag in der IHK sparen - und es ist günstiger Wink

Gruß
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