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BITTE UM EURE HILFE!!!!!

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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 15:01

BITTE UM EURE HILFE!!!!!
Antworten mit Zitat  

Hallo ! Ich weiss, sicher werden einige denken- nicht schon wieder. Trotzdem möchte ich diese Fragen euch stellen, da ich ganz dringend eure Hilfe benötige. Bitte beantwortet sie noch möglichst heute.

Es geht um meine Einkommenssteuererklärung.
Ich bin kein Kleinunternehmer.

In der Einnahmen-Überschußrechnung muss ich ja meinen Umsatz und meine Ausgaben einfach gegenüberstellen.
Muss ich dort den Brutto- und Nettobetrag aufführen oder nur den Brttobetrag?

Ich bin in der gesetzlichen Krankenverischerung- wie kann ich denn Betrag, den ich an die Kranken- und Pflegeversicherung zahle, in meiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen??
Kann ich als Sonderausgaben berücksichtigen? Da steht aber nur was von freiwilliger Krankenversicherung. Oder muss ich diesen Betrag in der Einnahmen- Überschußrechung als Ausgabe berücksichtigen?

Einige von euch sind ja auch Studenten-
Wie sieht es mit den Auwendungen für die eigene Berufsausbildung wie Studiengebühren und Lernmaterials aus- muss ich denn auch seperat als Ausgabe berücksichtigen?


Und meine letzte Frage ist eigentlich ziemlich einfach- in welcher Zeile der Anlage GSE trage ich meinen Gewinn genau ein?

Bitte keine Belehrungen oder dergleichen- ich brauche dringend eure Antworten- kurz und knapp.

Ich danke euch vielmals!!
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real-sugar
Moderator


Anmeldungsdatum: 15.07.2003
Beiträge: 495
Wohnort: Seligenstadt

BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 16:05

Antworten mit Zitat  

Krankenversicherung ist nicht anzurechnen.

Kann man nicht absetzen. Krankheitskosten wie Verbandsmittel oder Zuzahlungen zu Arzneimitteln sowas kann man absetzen.

Soweit ich weiß bei Kleinunternehmer Bruttoverrechnen, da die Mehrwertsteuer nicht gesondert geführt wird.

Der Betrag der bei GuV heruaskommt unter dem Punkt Einkünfte aus selbständiger Arbeit eintragen. Die Pauschalen (sonderausgaben etc.) die sonst noch anfallen werden in der Erklärung selbst abgezogen.

kann dir Wiso empfehlen da wirst du alles gefragt und Pauschalen werden automatisch eingetragen. hilft unheiml8ch nur GuV musst du selbst errechnen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 18:03

Antworten mit Zitat  

Danke schon mal1
Wiss das mit der Krankenversicherung jemand genauer?? Kann ich die wirklich nicht als Ausgabe berücksichtigen?
Ich bin umsatzsteuerpflichtig.
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real-sugar
Moderator


Anmeldungsdatum: 15.07.2003
Beiträge: 495
Wohnort: Seligenstadt

BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 18:40

Antworten mit Zitat  

Keine Versicherung kann von der Umsatzsteuer abgesetzt werden!!!

Die Krankenversicherung kann ein normaler Arbeitnehmer auch nicht absetzen vom Einkommen.

Lebensversciherungen kannman bis zu einem gewissen betrag geltend machen genau wie diverse Sachversicherungen unter bestimmten umständen.

Wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, dann gilst du ncht als Kleinunternehmer und dann rechnest du mit Nettobeträgen.

Die Mwst geht dann extra
Empfehlung

von real-sugar
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 19:43

Antworten mit Zitat  

Es geht ja auch nicht um die Umsatzsteuer.
Ich möchte die Krankenversicherung nicht von der Umsatzsteuer absetzen.
Ich möchte damit meinen Gewinn schmälern- also sprich von meinem Gesamtumsatz meine Krankenversicherung abziehen.
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real-sugar
Moderator


Anmeldungsdatum: 15.07.2003
Beiträge: 495
Wohnort: Seligenstadt

BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 22:56

Antworten mit Zitat  

Also ich habe eben gerade meine Steuererklärung mit Wiso gemacht. er fragt mich anch meinem Beitrag der freiwilligen Krankenvers. und ich habe ihm den Beitrag angegeben. er hat es dann am ende auch abgezogen also scheint es wirklich absetzbar zu sein. Die mUtter meines Freundes hat mir das ebenfalls bestätigt (auch selbständig).
Das Programm hat mir das eingetragen bei Versicherungsbeiträge(Vorsorge).

Wieso sagt bis um die 5000 kann man als Vorsorgebeiträge angeben
Empfehlung

von real-sugar
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2005 - 0:05

Antworten mit Zitat  

Danke ! Weisst du zufällig ob auch die gesetzliche Krankenversicherung dazu gehört?

Ist dieses Wiso Programm die Doppel-CD-Rom auf der Sparbuch 2005 steht und oben klein Steuererklärung für 2004?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2005 - 0:50

Antworten mit Zitat  

Natürlich mindert Deine Krankenversicherung Dein Einkommen!!!
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real-sugar
Moderator


Anmeldungsdatum: 15.07.2003
Beiträge: 495
Wohnort: Seligenstadt

BeitragVerfasst am: 29 Nov 2005 - 10:09

Antworten mit Zitat  

Ja genau das ist das Programm kann ich nur empfehlen!

Habe gestern die Erklärung gemacht. Habe mich da irgendwie vertan Wink
mit der Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. Hatte die Woche nämlich eine hitzige Diskussion über Kv und Umsatzsteuer.

Also wie der Vorredner sagt kannst du die KV geltend machen bis zu einem Vorsorgehöchstbetrag der um die 5000€ liegt. Dazu gehören auch die Haftpflicht und die Lebens und Rentenversicherungen.

Teilweise werden die nur bis zu einem gewissen Satz akzeptiert (88%).

Bei komplizierteren Dingen würde ich den Steuerberater nehmen, aber so hilft das Wiso Programm echt sehr weiter!
Empfehlung

von real-sugar
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2005 - 15:03

Hallo nochmal
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Hallo nochmal!

Kann mir jemand noch weiterhelfen bezüglich meinere Studiengebu
ühren etc. also alles was zur Berufsausbildung kommt- kann ich das auch von meinem Umsatz abziehen??

Letzes Jahr stand in meinem Steuerbescheid drin, das es als Sonderausgabe abgezogen wurde.

Warte schon auf eure Antworten!!!


Danke !!!!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Dez 2005 - 13:15

Antworten mit Zitat  

Wenn es dein Erststudium ist kann man es glaub von keiner Steuer abziehen, (Steuervorlesung) Smile

Oder??
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Dez 2005 - 0:33

Antworten mit Zitat  

Oder frag mal nen Steuerberater!

LG Jana
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