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NataschaSt
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 27.01.2004
Beiträge: 98
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08 Nov 2005 - 0:16

Antworten mit Zitat  

stimmt Smile
habe ich nochmal nachgelesen.yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2005 - 0:53

Antworten mit Zitat  

@Natascha: das hätte ich ja auch nur unter Rechnungseingang verstehen ... dasandere wäre für mich Geldeingang!

Ich halte es ja nicht für wichtig, wann die Rechnung auf dem Schreibtisch der Agentur landet (doch, halte ich auch, weil irgendwann muss die Kohle ja mal fließen, und die meisten berechnen ihr Zahlungsziel ab da).
Ich wollte lediglich eine *leichte* Ungenauigkeit in der Terminologie klarstellen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jan 2006 - 22:56

Antworten mit Zitat  

sechszehn antworten auf meine frage:)

nun denn, wissen tu ich jetzt das der tag an dem die kohle auf meinem konto ist der wesentliche zeitpunkt für die besteuerung ist.
aber es gibt gemäß $ 11 estg eine ausnahme.
wenn innerhalb von zehn tagen nach ablauf des jahres 2005 geld von der agentur auf mein konto kommt, dann zählt das geld für 2005, erst wenn es 11 Tage danach kommt zählt es zu 2006, so habs ich jedenfalls gelernt in meinem studium.
bitte verbessert imich wenn ich da falsch liege.
danke
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 03 Jan 2006 - 23:11

Antworten mit Zitat  

jonny99 hat Folgendes geschrieben:
sechszehn antworten auf meine frage:)

nun denn, wissen tu ich jetzt das der tag an dem die kohle auf meinem konto ist der wesentliche zeitpunkt für die besteuerung ist.
aber es gibt gemäß $ 11 estg eine ausnahme.
wenn innerhalb von zehn tagen nach ablauf des jahres 2005 geld von der agentur auf mein konto kommt, dann zählt das geld für 2005, erst wenn es 11 Tage danach kommt zählt es zu 2006, so habs ich jedenfalls gelernt in meinem studium.
bitte verbessert imich wenn ich da falsch liege.
danke


Das gilt aber nur für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (wie z.B. ein normales Gehalt, Mieteinnahmen etc.)... das sehe ich bei uns nicht als gegeben:

Zitat:
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.


aus http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p11.html

LG,

*** Sabine ***
_________________
Like all good comments, this one might contain some crass stereotyping.
If you wish to take offence, please take it elsewhere...
Empfehlung

von ertl
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Jan 2006 - 0:00

Antworten mit Zitat  

Hallo, also ich habe schon immer meine Rechnungen verbucht wenn das Geld auf dem Konto war. Damit hatte ich noch nie Probleme. Und wenn, dann hätte es mir der Steuerberater schon gesagt. Und da ist es egal, ob das Geld am 6.1. kommt oder erst am 11.1. Es hat ja schließlich ein neues Wirtschaftsjahr begonnen.

LG Jana
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