promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil   Start FlashChatpb-Shop   Start FlashChatFlashChat 
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Verkauf von Waren mit meinem vorhandenem Gewerbeschein ?

Seite 1 von 1

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Nebenberuflich - richtige Auskunft??     ::     Messestandbetreuung-was ist das genau? >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 07 Sep 2005 - 14:32

Verkauf von Waren mit meinem vorhandenem Gewerbeschein ?
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

ich weiss nicht ob jemand on Euch in dem Bereich vielleicht Erfahrung hat und mir da weiterhelfen kann. Es geht um folgendes. Ich habe ja einen Gewerbeschein um diverse Promtion und Messejobs ausüben zu können was ich auch tue. Jetzt meine Frage, ist es möglich das ich mit meinem vorhanden Gewerbeschein auch ganz normal (z.B über Ebay) handel betreibe und Produkte ein + verkaufen wenn ich auf meinen Einkommensgrenzen zwecks Bafög / Krankenversicherung etc. achte ? Oder gibt es da Probleme z.b mit der MwSt. die ich ja als Kleinunternehmer bisher nicht berechnet habe ? Muss ich auf noch andere Dinge achten ? Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und Anregungen.

Gruß Jan
Nach oben
ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 09 Sep 2005 - 6:58

Antworten mit Zitat  

Also Handel bei ebay... das ist bei der derzeitigen Gesetzeslage kein Zuckerschlecken. Sobald Du naemlich gewerblich taetig wirst (und da reicht schon alleine die Gewinnerzielungsabsicht!!!), gibt es sehr strenge Auflagen bei der Gestaltung der Auktionen selber (Informationspflicht, Widerrufsbelehrung) als auch sehr weitreichende Verbraucherrechte (Ruecksendung zu Deinen Lasten, Gewaehrleistung)... die Du widerum als einkaufender Gewerbetreibender selbst nicht in Anspruch nehmen kannst.

Kleines Beispiel: Du kaufst eine gebrauchte Waschmaschine und verkaufst sie weiter.... sollte sie innerhalb eines Jahres beim Endverbraucher nicht mehr funktionieren, musst Du nachweisen, dass der Fehler bei Lieferung noch nicht mal im Ansatz vorhanden war... ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen.

Auch bei Nichtgefallen... Du musst zuruecknehmen und den Verbraucher so stellen, als wenn es nie einen Deal gegeben haette (sprich: Hin- und Rueckversand zu Deinen Lasten).... und wenn was wegkommt, ist Ersatz faellig.

Ich empfehle Dir dringend, mal die Diskussionsforen bei ebay zu lesen... das sind Horrorgeschichten pur, und viele Haendler und Moechtegernhaendler sind schon heftig auf die Schnauze gefallen. Vertraue nicht der Propaganda von ebay selbst oder irgendwelchen Ratgebern (so a la "So verdienen Sie sich dumm und daemlich mit ebay")... die Realitaet ist heute eine andere.

LG,

*** Sabine ***
_________________
Like all good comments, this one might contain some crass stereotyping.
If you wish to take offence, please take it elsewhere...
Empfehlung

von ertl
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 09 Sep 2005 - 10:38

Antworten mit Zitat  

Ok danke für die Info. Da ich aber mit Produkten handeln möchte wo die Gewährleistungsansprüche keine so große Relevanz haben ist das nicht so wichtig. Wichtiger ist mir ob es da Probleme gibt mit meinem Gewerbeschein. Reicht dieser aus um das so zu betreiben oder muss ich auf noch andere Dinge achten ?

Vielen Dank

Gruß Jan
Nach oben
ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 09 Sep 2005 - 16:18

Antworten mit Zitat  

Also mit dem Gewerbeschein, da wuerde ich zur Sicherheit mal beim Amt anrufen... koennte dann aber auch bei der Muellabfuhr zu Aenderungen fuehren (gibt's hier Threads zu).

Und wegen der MwSt.... gut moeglich, dass jemand mal eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt haben will (gerade bei Neuwaren wuerde ich auch eine haben wollen)... was Du natuerlich nicht machen kannst.

Trotzdem... lese mal eine Zeitlang quer in den Foren... das Verhaeltnis Kaeufer-Verkaeufer scheint etwas "gestoert" zu sein. U.a. ist es wohl Usus, vermeintliche Gewerbliche bei der Wettbewerbszentrale anzuschwaerzen, auch bei nur kleinen Nachlaessigkeiten in den Auktionsbeschreibungen. Das ist nicht mehr das ebay, wie ich es von frueher her kenne Sad.

LG,

*** Sabine ***
_________________
Like all good comments, this one might contain some crass stereotyping.
If you wish to take offence, please take it elsewhere...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 22 Nov 2005 - 16:31

Antworten mit Zitat  

Ich meinte das mit Ebay jetzt garnicht so. Also es heisst ich hatte nie die Absicht handel über Ebay zu betreiben sondern im kleinen Maße quasi nur als Vermittler für ein Mittelständiges Unternehmen wo ich quasi eine Verkaufsprovision berechne. Sprich ich kaufe nicht eigene Waren ein oder von dem Unternehem wofür ich das tun möchte sonder verkaufe nur im Auftrag die Produkte und könnte dann quasi (wenn das mit meinem Gewebeschein möglich ist) ja eine gwisse Verkaufsprovision berechnen, jenachdem wieviel ich umgesetzt habe. Das dürfte doch eigentlich kein Problem sein wenn ich solche Rechnunge stelle, oder ? Im Prinzip ist es ja nichts anderes als wenn ich für eine Agentur arbeite. Ich muss halöt natürlich weiterhin meine Verdinestgrenzen etc. beachten.

Vielen Dank für die Tips.

Gruß Jan
Nach oben
ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 22 Nov 2005 - 22:03

Antworten mit Zitat  

Hallo Jan,

auch als Verkaufsagent bist Du bei ebay ein Gewerblicher... mit allen Konsequenzen hinsichtlich Anbieterkennzeichnung, Widerrufs-/Rückgaberecht usw., denn DU bist der für die Transaktion Verantwortliche.

Ich empfehle wirklich, mal durch die entsprechenden Foren zu lesen... und das FA liest da mit:

http://forums.ebay.de/forum.jspa?forumID=42
http://forums.ebay.de/forum.jspa?forumID=2001

Ist nur lieb gemeint Wink.

LG,

*** Sabine ***
_________________
Like all good comments, this one might contain some crass stereotyping.
If you wish to take offence, please take it elsewhere...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


EmpfehlungEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlung

von tindong

von tindong

von carstenth

von sebastianv

von plexique

von real-sugar

von sosunny




Impressum

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de



promotionbasis.de - Homepage promotionbasis.de - Jobarchiv Promotion Job Promotion Jobs Promoter-Suche Wohnungen, Mietwohnungen Mitfahrgelegenheiten, Mitfahrzentrale Fotografen, Fotograf Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Steuerberater, Steuer-Tipps Versicherungsberater, Versicherungen Downloads, Tools, Mp3, DivX T-Shirts, Taschen, Lanyards, Caps Music und Media, Tolle Streams Party und Eventtipps von Party.de Gewinnspiele und Gewinne