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Gast
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Verfasst am: 06 Jul 2005 - 23:09
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Ja, das geht, nur sind Steuern fällig, sofern Du über den Freibetrag kommst. Außerdem musst Du aufpassen, dass Du nicht über die Kindergeld-Grenze kommst bzw. ggf. Dein Bafög gefährdest.
Es kann auch sein, dass die Krankenkasse mal nachfragt, bezüglich Beitrag. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jul 2005 - 23:20
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erstmal vielen dank,
bafög bekomme ich nicht
hätte noch eine frage:
und was ist wenn ich nur auf gewerbeschein arbeite, wie viel darf ich dann im jahr verdienen ohne steuern bezahlen zu müssen? |
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Flexibel Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 27.06.2005 Beiträge: 57 Wohnort: Beerfelden
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Verfasst am: 07 Jul 2005 - 22:49
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Hallo Ic76,
generell kann man ohne weiteres parallel Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit erzielen. Du mußt das dann aber in der Steuererklärung entsprechend deklarieren.
Die Einküfte aus dem Gewerbebetrieb unterliegenen dann natürlich der Einkommenssteuerpflicht - entsprechende Tabellen findest du im Internet. Kann Dir leider nicht sagen ob Du noch zusätzliche Freibeträge als Student geltend machen kannst.
Frank |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jul 2005 - 0:14
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| danke, frank! |
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Flexibel Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 27.06.2005 Beiträge: 57 Wohnort: Beerfelden
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Verfasst am: 09 Jul 2005 - 0:24
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Keine Ursache, gerne geschehen! Wenn Du noch weitere Infos brauchst lasse es mich wissen, dann kann ich mal meinen Steuerberater fragen.
Frank |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 6:53
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Ich hätte da gerade nochmal eine Frage zu (weil es bei wohl ab Oktober so sein wird mit Nebenjob und Promotion).
Fällt die Kleinunternehmer-Regelung dann weg, wenn man noch einen Nebenjob hat?! Oder kann ich alles beim alten lassen?! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 9:17
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Na, ich vermute mal, Du wirst dann auch nicht mehr Promo auf Gewerbeschein machen als vorher, eher weniger, oder?
Von daher sollte bezüglich Kleinunternehmer-Regelung alles beim Alten bleiben. |
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Flexibel Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 27.06.2005 Beiträge: 57 Wohnort: Beerfelden
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Verfasst am: 20 Jul 2005 - 20:50
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Hallo IC 76,
habe die Frage anders verstanden als Sunny76. Meinst Du ob Deine Kleinunternehmer-Regelung weiter bestehen bleibt, obwohl Du parallel einen 400 Euro Job hast ? In diesem Fall bleibt alles beim Alten - also die Kleinunternehmer Regelung bleibt bestehen - Du mußt die beiden Sachen getrennt sehen - das eine ist eine nichtselbstständige Tätigkeit, die anderen Tätigkeiten fallen unter das Gewerbe.
Frank |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jul 2005 - 21:46
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Nein, ich habe das schon auch so verstanden.
Logik: mehr anderer Job = weniger Gewerbe = im Normalfall weniger Umsatz - und nicht mehr! |
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Flexibel Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 27.06.2005 Beiträge: 57 Wohnort: Beerfelden
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Verfasst am: 20 Jul 2005 - 23:52
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@sunny76
...*g*, dann habe ich Dich falsch verstanden - somit sind wir auf einer Linie. |
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