ich wollte zum thema nur erwähnen, dass man eine sache niemals außer
acht lassen darf: rechtlich darf in deutschland von einer rechnung nur
ein einziges original im umlauf sein!!
das heißt: sollte ein fehler auffallen, muss die agentur die originalrgn
zurückschicken und erst dann kannst du eine geänderte rausgeben! das
macht jedes unternehmen so, auch wenn es sehr kompliziert ist, aber
alles andere ist schlicht und einfach strafbar!
zur sicherheit ist es zudem empfehlenswert, die rechnungsnummer
eindeutig zu verändern, also beispielsweise "_1" anzuhängen, damit
du sofort den durchblick hast, dass die rechnung einmal verändert wurde.
zum thema "nach 14 tagen verfällt der honoraranspruch":
erstmal kommt das bei mir sowieso nie vor, weil ich das geld doch immer
so dringend brauche... ansonsten habe ich das aber auch schon in
rahmenverträgen gelesen und glaube nicht, dass das rechtlich haltbar
ist.
man sollte aber vielleicht nicht gleich böses unterstellen: gerade für
kleinere agenturen kann es problematisch werden, wenn jemand einen
großen betrag verdient hat und dann ein halbes jahr mit der rechnung
wartet. das verkompliziert wahrscheinlich deren buchhaltung enorm...
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Ich hab da auch noch mal eine Frage zu: Ich bekam heute den Anruf einer Agentur, ich solle meine Rechnung bitte nochmal schicken (die Rechnung ist 8 Tage her), weil ich "Arbeitszeit" statt "Einsatzzeit" geschrieben habe. Nun gut, das kann ich ja auch verstehen, aber man sagte mir ich solle nochmal ein neues Rechungsdatum versehen?! Dann muss ich ja wieder 30 Tage auf mein Geld warten?! Ich brauche das Geld jedoch dringend, und das wissen die auch...
Und noch eine andere Frage, auch wenn es hier nicht reingehört (ich mag keinen neuen Thread aufmachen): Ich habe den Tankbeleg im Original hingeschickt (eine Kopie für mich gemacht) und hatte die Hoffnung, das Original für meine Buchführung wieder zu bekommen. Die wollen das aber bei sich behalten, ist das denn so okay?!
zu Deinem ersten Absatz kann ich nur sagen, lies Dir mal das Posting von Deinem Vorposter durch, damit dürfte daoch alles erklärt sein, oder
Unseriöse Firmen verlangen teilweise eine zweite Rechnung, um so ihre Steuerlast zu drücken. Im Prinzip würden die Dich dann ja zweimal bezahlen. Hier auf jeden Fall das Orginal zurückverlangen!!!!
Zu Deinem zweiten Absatz kann ich Dir auch nicht viel sagen.Tippe mal das Du die Orginale selbst behalten musst.
die originale solltest du immer für deine buchführung behalten.
die agenturen bekommen alle belege dann als kopie.
ausgeschlossen davon ist natürlich die rechnung an sich, da geht das original dann an die agentur und die kopie ist für dich.
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