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Bitte korrigiere Deine Rechnung

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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jun 2005 - 16:31

Bitte korrigiere Deine Rechnung
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das ist der Satz, den ich am liebsten höre!
am besten 3 Wochen nach Rechnungsstellung!


Ist das in der Branche Gang und Gebe, sich so um die Zahlung der Rechnung zu drücken?

Noch besser ist "korrigiere das Rechnungsdatum", weil die Agentur intern nix gebacken bekommt und die Rechnung erst 7 Tage nach Ausstellungsdatum/Versand einen Eingangsstempel erhält!?!

Aber am aller besten ist der Satz(in fast jedem Rahmenvertrag):
Wenn Rechnungsdatum und Einsatz länger als 14 Tage auseinander liegen verfällt der Anspruch auf Honorar/Vergütung!

Sieht für mich so aus, als würde man das beabsichtigt und wohlwissentlich veranstalten.

Würde jetzt am liebsten den Namen der Agentur fett schreiben, um zu erfahren, mit wem die das noch so abziehen.

Muss ich denn tatsächlich das Rechnungsdatum korrigieren, wenn die Rechnung, dank der Post, oder wem auch immer eine Woche nach Versand erst der Agentur vorliegt?

Ich fühl mich mächtig verarscht.
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snoopy5983
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 16.04.2003
Beiträge: 593
Wohnort: Werne

BeitragVerfasst am: 10 Jun 2005 - 20:51

Re: Bitte korrigiere Deine Rechnung
Antworten mit Zitat  

gazellchen hat Folgendes geschrieben:


[b]Muss ich denn tatsächlich das Rechnungsdatum korrigieren, wenn die Rechnung, dank der Post, oder wem auch immer eine Woche nach Versand erst der Agentur vorliegt?


Ich fühl mich mächtig verarscht.




SO EIN QUATSCH. NEIN musst du nicht!
Liegt dein Rechnungsdatum nach der Aktion musst du nichts korrigieren auch wenn du selbst die Rechnung erst 3 Tage später abschicken würdest.
_________________
'Der Jammer mit den Weltverbesserern ist, daß sie nicht bei sich selber anfangen.'
Mark Twain
________________________


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AndyGER
Moderator


Anmeldungsdatum: 11.06.2003
Beiträge: 780
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 10 Jun 2005 - 20:59

Antworten mit Zitat  

Hallöle,

Aber am aller besten ist der Satz(in fast jedem Rahmenvertrag):
Wenn Rechnungsdatum und Einsatz länger als 14 Tage auseinander liegen verfällt der Anspruch auf Honorar/Vergütung!
....

Wer schreibt denn so einen Blödsinn? Ist doch überhaupt nicht haltbar und jegliche AGB, in der das steht ist null und nichtig.

Steht sowas allerdings in einem Vertrag, ist vorsicht geboten..!!!

Rechnungen haben eine bestimmte Form zu erfüllen. Ist dies der Fall, gibt es keinen Grund, diese nicht anzuerkennen. Würde das eine Agentur auf Dauer und ohne plausible Erklärnung machen, würde ich mahnen und danach sofort härtere Maßnahmen ergreifen. Lasst euch nicht verarschen ... Smile *sing*
_________________
Freundliche Grüße Smile

Andreas H. aus OL bei HB ....
===================
Empfehlung

von AndyGER
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StefanieB
Moderator


Anmeldungsdatum: 25.04.2003
Beiträge: 223
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 10 Jun 2005 - 22:35

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@gazellchen

also ich muss sagen, ich hatte das Problem einer unkorrekt gestellten Rechnung noch nie. (Das der rechtzeitigen bezahlung schon, aber das ist ja ein anderes Thema kopfschüttel ) Mal ganz davon abgesehen, dass es doch nicht rechtens ist im Nachhinein das Rechnungsdatum zu ändern. Es sei denn man hat sich mit dem Jahr oder Monat versehen... Oder sehe ich das falsch?
Und ich habe auch noch in keinem Vertrag gelesen, dass Rechnungsdatum und Einsatz nicht länger als 14 Tage auseinander liegen dürfen. Du scheinst ja echt Pech zu haben mit deinen Agenturen Sad
_________________
MfG Steffi

"Jeder ist ein Mond und hat eine dunkle Seite, die er niemandem zeigt!"
Mark Twain
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jun 2005 - 11:14

Antworten mit Zitat  

hatte eigentlich zuvor noch nie die Aufforderung, meine Rechnung zu korrigieren, und schon gar nicht das Rechnungsdatum....

Mir kam es ja selbst spanisch vor.

Wie gehe ich dann vor, wenn die Agentur sagt, dass sie die Rechnung nicht überweist, so lange diese nicht korrigiert ist.

Habe schon mit dem Gedanken gespielt einfach einen Mahnbescheid zu erlassen, da auch das Zahlungszielüberschritten ist.
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melligirl
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 26
Wohnort: Minden

BeitragVerfasst am: 24 Jul 2005 - 14:26

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Hallo erstmal!

Ich habe auch so einen Auftrag gehabt. Da steht wörtlich drin:
"Liegen die Leistungsnachweise sowie die Abrechnungen nicht spätestens 10 Werktage nach der vereinbarten Laufzeit des Auftrages beim Auftraggeber vor, verfallen sämtliche Ansprüche des Auftragsnehmers hieraus unwiderruflich."

Nur zur Information; es handelt sich hierbei um eine Agentur, die ziemlich bekannt ist und für die auch schon viele von Euch gearbeitet háben. ( Ist auch gut bewertet.)

Das Geld aus dieser Aktion war dafür auch ziemlich schnell überwiesen.
prosit

Ich würde da also nicht zu sehr drauf gucken. Zudem schreibt man die Rechnung ja auch nicht ewig später.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Jul 2005 - 14:33

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Also in meinem Vertrag stand sowas gottseidank nicht, da ich aufgrund von mangelnder Steuernummer erst 2-3 Wochen später die Rechnung erstellen konnte....
Geld ist aber dennoch noch nicht da ^^ Aber die 14 Tage Zahlungsfrist sind ja noch nicht ganz um =)
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Jul 2005 - 17:22

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"Sollten durch eine fehlerhafte Rechnungsstellung die 7 Werktage für eine pünktliche Rechnungsstellung überschritten werden, sind wir gezwungen euch die 10 EUR / Tag, entsprechend unserer Konditionen im Einzelvertrag, abzuziehen."

Das stand in meiner email, die ich vor ein paar Tagen als Rundmail von einer Agentur bekommen habe (siehe schon den anderen Beitrag). Wie sieht es mit dem Satz oben aus -ist das überhaupt rechtens?
Kann mich doch keiner zwingen innerhalb von 7 Tagen eine Rechnung zu schreiben... Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jul 2005 - 8:52

Antworten mit Zitat  

shini hat Folgendes geschrieben:
"Sollten durch eine fehlerhafte Rechnungsstellung die 7 Werktage für eine pünktliche Rechnungsstellung überschritten werden, sind wir gezwungen euch die 10 EUR / Tag, entsprechend unserer Konditionen im Einzelvertrag, abzuziehen."

Das stand in meiner email, die ich vor ein paar Tagen als Rundmail von einer Agentur bekommen habe (siehe schon den anderen Beitrag). Wie sieht es mit dem Satz oben aus -ist das überhaupt rechtens?
Kann mich doch keiner zwingen innerhalb von 7 Tagen eine Rechnung zu schreiben... Konfus


die mail habe ich auch erhalten, obwohl ich noch nie mit der agentur zusammen gearbeitet habe. wahrsch. haben sie alle erhalten, die die agentur jemals als promoter erfasst haben.
totaler quatsch von denen und nicht rechtens!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jul 2005 - 13:33

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also manche denken echt die könntens mit einem machen, nur weil man auf rechnung arbeitet...wenn die in 7 tagen ne rechnung wollen, dann müssen die aber im gegenzug auch innerhalb von 7 tagen überwiesen haben, oder wie seht ihr das?
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Aviawest
Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2004
Beiträge: 611
Wohnort: Darscheid

BeitragVerfasst am: 26 Jul 2005 - 13:45

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ja, da ist was wares dran!! lol

ich habe für eine meiner letzten aktionen eine rechnung eingereicht die nicht ganz richtig war. habe dann eine kurze info über die änderung erhalten. (und das ganze nochmal als pdf für meine unterlagen!)

also gibt es auch positive erfahrungen zum thema "rechnung ändern"! Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jul 2005 - 13:53

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die ham einfach so deine rechnung geändert? is ja nett dass sie dir arbeit abgenommen haben, aber in ordnung ist das auch nicht....
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2005 - 10:01

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So was habe ich bisher noch nicht erlebt. Ich habe vor zwei Monaten aus Versehen einen kleinen Fehler in meiner Rechnung gehabt -und habe nichts von der Agentur gehört. Als dann nach 30 Tagen kein geld war, habe ich eine email geschickt und bekam dann einen Anruf, wo mir gesagt wurde, dass sie erst überweisen können wenn ich eine korrekte Rechnung schicke. Somir durfte ich noch länger auf mein Geld warten... kopfschüttel
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2005 - 10:04

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Ich hatte letztens mal 'nen kleinen Zahlendreher, die Agentur hat mich dann irgendwann angerufen und drauf hingewiesen und gebeten, dass ich die Rechnung noch mal neu schreibe.
Das Zahlungsziel wurde aber dennoch bezogen auf die erste Rechnung eingehalten. yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2005 - 14:36

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@shini: das is irgendwie dreist, ham die gehofft, du hast so viele aufträge, dasses dir nicht auffällt und du sie vergisst?
@Sunny76: das ist die richtige einstellung von agenture, wäre doch ein post im positiven erfahrungen wert ^^

ich finde, promoter haben es eh schon schwer, erst einmal nen job bekommen, dann hart arbeiten (zumindest bei den meissten jobs) und am ende muss man den agentueren so wies aussieht noch hinterher rennen.
promoter wehrt euch Wink
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