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Verpflegungsmehraufwand und Steuer?

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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2005 - 14:29

Verpflegungsmehraufwand und Steuer?
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Jetzt hab ich auch mal eine ganz dezente Frage an die Profis:

Kann man einen Verpflegungsmehraufwand als Promoter nur für z.B. Schulungen, zu denen man eine Reise hat, ansetzen, oder kann ich das prinzipiell für jeden Tag, den ich im Markt stehe? -> üblicherweise Abwesenheit von daheim von 8-14 Stunden -> dazu habe ich Angaben von 6 und von 8 € gefunden? Konfus
Macht es einen Unterschied, ob ich dabei in einem Markt häufiger bin oder ob dieser jeweils "Neuland" für mich ist?
Oder ob ich auf einer Messe arbeite?
Bei einer meiner Agenturen habe ich pro Tag 12 € Verpflegungspauschale bekommen, das wird dann gegeneinander aufgerechnet?

Hatte solche Aspekte in den letzten Jahren immer sträflich vernachlässigt, da ohnehin viel zu wenig verdient, um steuerpflichtig zu sein - aber jetzt täte ich damit ganz gern meinen Gewinn noch was drücken, wenn möglich. Wink
Auch Google hat mir keine wirklich verwertbare Info ausgespuckt.

Wie handhabt ihr das denn so bislang? Also, Frage geht vorrangig an die hauptamtlichen Promoter hier.
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 30 Mai 2005 - 14:46

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Hallo Sunny,

nun, habe kürzlich mit meinem Finanzbeamten diskutiert. Es ging um Toll Collect, da habe ich 2 Monate jeweils 8 Stunden an der Grenze Aachen-Lichtenbusch gestanden, und dann noch die Fahrzeit = immer über 8 Stunden. Bin zwar als Unterstützer 2 nicht selbst gefahren, aber das ist egal.

Zunächst meinte er, Aachen-Lichtenbusch sei mein regelmäßiger Arbeitsplatz gewesen. Jedoch ließ er meinen Einwand, daß ich doch mein Büro lt. Gewerbeschein zu Hause hätte und immer nur kurzfristige Vertragsverlängerungen bekommen hatte, gelten und will die € 6 pro Tag für Verpflegungsmehraufwand gelten lassen, auch für Einsätze mit täglicher Rückkehr nach Hause. Seither gebe ich diese Posten immer in meiner vorläufigen Gewinnermittlung unter "Reisekosten" mit an.

Wenn Du irgendwo übernachtest, ist es sowieso kein Thema, da stehen Dir die entsprechenden Tagessätze sowieso zu.

Ich führe nun ein Fahrtenbuch (da sind die Ab- und Ankunftszeiten angegeben) und für Einsätze, bei denen ich nicht selbst gefahren bin, gibt's eine Extra-Liste "Abwesenheit"... das sollte nach seinen Angaben reichen.

Allerdings bin ich im Regierungsbezirk Köln. Mein TC-Kollege in Grevenbroich wollte es aber auch so machen.

LG,

*** Sabine ***

PS: Wo hast Du die Angabe 8 € gefunden ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2005 - 15:01

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Danke, das ist schon mal eine halbwegs brauchbare Info ... hatte auch schon mit einer Antwort von Dir gerechnet. Smile
Scheint aber tatsächlich so 'ne Grauzone zu sein, genau wie das in unserer Branche manchmal mit Scheinselbständigkeit so Probleme macht.
In einem Markt war ich an insgesamt 15 Tagen, in den anderen maximal 2. Eine Messe hat 16 Tage gedauert.

Das mit den 8 € habe ich in 'nem Ratgeber-Buch zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung gefunden.

Fahrtenbuch hab ich ja nicht, da kein Auto. Aber so 'ne Auflistung ist 'ne gute Idee, das krieg ich auch noch hingebastelt.
Unter "Reisekosten" ist das laut meinem schlauen Büchlein auch ganz richtig.

Ich kann's ja mal probieren, schlimmstenfalls erkennen sie's nicht an.
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 30 Mai 2005 - 15:12

Antworten mit Zitat  

Sunny,

sollten sie aber anerkennen. Notfalls Kopien von den Reports (falls vorhanden) beifügen.

So ganz Grauzone ist das nicht, finde ich. Als ich noch in fester Anstellung war, habe ich auch private Besuche (irgendwelche Messen wie Cebit und Vorträge, wenn ich dafür Urlaub genommen hatte und die Abwesenheit > 8 Stunden war) immer steuerlich abgesetzt und die Tagessätze bezahlt bekommen.

Als Gewerbliche haben wir schließlich unsere Geschäftsräume zu Hause... das können wir sogar beweisen Wink.

8 € ist nicht korrekt... lt. meinem aktuellen Steuerprogramm:

- Tage mit genau 24 Stunden: 24 € (also komplette Reisetage)
- Tage mit 14-24 Stunden: 12 € (Tage z.B. mit Anreise)
- Tage mit 8 - 14 Stunden: 6 € (z.B. typische Arbeitstage)

LG,

*** Sabine ***
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Zuletzt bearbeitet von ertl am 01 Jun 2005 - 18:40, insgesamt einmal bearbeitet
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hhdo59
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 04.09.2004
Beiträge: 140
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01 Jun 2005 - 13:43

Antworten mit Zitat  

Also von 8-14 Stunden kann man 6,- € ansetzen soweit ich weiss.
Die anderen Sätze Stimmen.
Für Übernachtung kommen nochmal 20,- € dazu.
_________________
Immer schön lächeln Smile
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 01 Jun 2005 - 18:42

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Ups... Du hast Recht. War in Gedanken woanders (da vorher von 8 € die Rede war).

Ich hab's korrigiert Embarassed

LG,

*** Sabine ***
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