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Wie verrechne ich verauslagte Kosten ?

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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Mai 2005 - 18:20

Wie verrechne ich verauslagte Kosten ?
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Hallo,

ich habe eine Frage zur Rechnungsstellung. Und zwar folgendes: Ich habe in Kürze einen Job bei dem eine Verkostung im LEH gemacht wird. Laut der Agentur werden alle verauslagten Kosten übernommen. Wenn zum Bsp. morgens Butter aus dem Markt gekauft werden muss um die Brote zu schmieren oder Reinigungsmittel um die Theken kurz abzuwischen. Die Agentur sagte auch es könnte sein das das Brot, welches von den Kunden verkostet werden soll, bei der Marktbäckerei wo die Verkostung stattfindet herausgekauft werden muss. ?!?

Mein Problem bei der Sache ist nun. Wie verrechne ich die Sachen nach dem Einsatz. Ich bewahre natürlich die Belege auf. Und dann ? Führe ich die einzelnen Sachen in meiner Rechnung an die Agentur auf ? Wenn ja, nehme ich den Netto oder Brutto Betrag ? (Da ich ja keine MwSt. berechne wegen Kleinunternehmung) Oder reicht es wenn ich die Belege einfach mit zu meiner Rechnung lege ? Vielleicht könnt ihr mir da ja weiterhelfen und mir eure Erfahrungen mitteilen. Es ist mein erster Einsatz und ich möchte nicht direkt eine unkorrekte Rechnung stellen. Very Happy
Und wenn ich schon dabei bin noch eine Frage. Die Agentur zahlt eine KM Pauschale. Wie sind diese nachzuweisen und zu berechnen.

Vielen Dank

Gruß Jan
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 20 Mai 2005 - 19:36

Antworten mit Zitat  

Zu der Frage mit dem verrechnen der Artikel, da du keine MWsT Ausweisen kannst, stellst du den Brutto Betrag in Rechnung und behälst natürlich den original Kassenbeleg für deine Buchhaltung. Zum Nachweis schickst du der Agentur eine Kopier der Quittungen.

Zur Abrechnung der Kilometer fragst du am besten die Agentur, wie sie es belegt haben möchten, meist wird ein fahrtenblatt geführt...
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von sebastianv
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Mai 2005 - 21:54

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@ sebastianv

sorry, aber ich hatte genau mit dieser Vorgehensweise mit einigen Agenturen Probleme.
Jetzt stelle ich eine seperate "Kostenerstattung" mit Originalbelegen. Bei mir in der Buchhaltung wird dieser Vorgang als Durchlaufposten gebucht, denn es ist kein Umsatz und somit ein neutraler Posten.
Habe nun null Probleme mehr Wink

Gruss
R.
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2005 - 11:51

Antworten mit Zitat  

@feebabe ok, dann macht man das am besten so wie du Smile
_________________
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von sebastianv
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Mai 2005 - 12:33

Antworten mit Zitat  

@ feebabe

also machst du im Prinzip eine separate Aufstellung der verauslagten Kosten und reichst diese mit den originalen bei der Agentur ein. Eigentlich hast du recht weil wenn ich die verauslagten Kosten mit auf die Rechnung mit aufführen würde, würden diese ja in meinen Umsatz fließen und ich gerate schneller an meine Einkommensgrenzen. Aber wie genau verbuche ich diese "Kostenerstattung" dann. Gilt diese dann auch als Rechung. Muss ich sie bei der Einkommenssteuererklärung mit aufführen ???

Vielen Dank

Gruß Jan
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 23 Mai 2005 - 12:51

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Ich gehe etwas anders vor, bin aber auch Kleinunternehmer.

Hatte letzte Woche ein Telefonat mit meinem zuständigen Finanzbeamten und erwähnte nebenbei, daß ich die Sachen, die ich von den Agenturen erstattet bekomme, in die Rechnung schreibe (Posten lt. Belegen). Dann habe ich in meinem Steuerprogramm unter Betriebsausgaben einen Punkt "Aktionsgebundene Ausgaben" aufgemacht und gebe dort diese Ausgaben an... mit Bezug auf die betreffende Rechnungsnummer und füge Kopien der Belege bei (Originale gehen an die Agenturen).

Ähnliches für die Fahrtkosten... man bekommt ja sehr unterschiedliche Sätze erstattet, wenn überhaupt. Auch in die Rechnung, und unter "Fahrzeugkosten" den üblichen Satz von 30 Cent gegenrechnen.

Er hat nicht gemeckert... genaueres weiß ich dann aber erst Mitte nächsten Jahres.

Im Prinzip entstehen dadurch ja auch Durchlaufposten... Einnahmen einerseits, die unter Ausgaben dann wieder abgezogen werden.

Wie gesagt, ich führe keine Märchensteuer ab, will ich erst ab Januar 2006. Dazu sagte der Beamte übrigens, ich sollte mir dann lieber einen Steuerberater suchen Sad.

LG,

*** Sabine ***
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von ertl
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Mai 2005 - 15:05

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Sabine da machste ja fast das selbe.

Bei mir in der Buchhaltung habe ich ein Interrimskonto. Dies ist ein neutrales Buchungskonto und hat somit keinen Einfluss auf mein Einkommen.
Allerdings die Fahrtkosten verbuche ich als Reisekosten für Unternehmer. diese Einnahmen habe ich ja wenn ich Fahrtosten von der Agentur bekomme.


Gruss
R.
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