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Freiberufler

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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2005 - 13:27

Freiberufler
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Hey Leute,

also, bevor jetzt der große Protest kommt, ich hab die Boardsuche ausgiebig genutzt und auch schon einige Antworten zu dem Thema gefunden, aber einiges ist mir noch unklar. Daher nochmal n neuer Thread.

promotionbasis-hilfe hat Folgendes geschrieben:
Wenn Dein Studienfachabschluss zu einem der so genannten freien Berufe führt, kannst Du jederzeit ohne Anträge oder behördliche Formulare auszufüllen freiberuflich tätig werden. Dies gilt z.B. für alle Naturwissenschaftler und Ingenieure. Du erbringst eine Leistung, z.B. im Rahmen eines Werkvertrages, stellst dafür eine Rechnung aus und erhältst das vereinbarte Honorar. Insbesondere benötigst Du für eine freiberufliche Tätigkeit auch keinen Gewerbeschein.


So nun zu den Haken an der Sache,

- ich darf dann keine USt in meinen Rechnungen berücksichtigen, oder?
- Nichts destotrotz brauch ich zusätzlich eine Steuernr, weil ich ja ohne keine Rechnungen ausstellen kann, oder?
- Akzeptieren die Agenturen Freiberufler, schließlich hab ich dann keinen Gewerbeschein
- In wie fern bin ich als Freiberufler dem Finanzamt gg.über verprflichtet? Schließlich muss ich mich (wenn ich des richtig verstanden hab) nicht behördlich registrieren
- auf welche fallen muss man sonst noch aufpassen?


Vielen Dank!
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 23 Feb 2005 - 14:29

Antworten mit Zitat  

Doch, Freiberufler müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit trotzdem beim Finanzamt anmelden. Auch die sonstigen Regeln greifen (MWSt).

Aber Vorsicht ! Nicht jede Tätigkeit gilt als freiberuflich, auch wenn man eigentlich aufgrund seiner Ausbildung dazu berechtigt wäre.

Ein Beispiel: Ich bin Maschinenbau-Ing., solange ich fachspezifisch berate (als Ing.-Büro), bin ich Freiberufler.... Webseiten erstellen selbst mit ausschließlich technischen Inhalten ist grenzwertig, wird oft schon nicht mehr anerkannt. Um technische Geräte zu promoten, brauche ich unbedingt einen Gewerbeschein.... drücke ich mich verständlich aus ?

Außerdem... ich persönlich sehe keinen großen Vorteil als Freiberufler versus Gewerbetreibenden. Solange "Dienstleistungen" auf Deinem Gewerbeschein steht, fallen einige Nachteile (Stichwort: Müllabfuhr) weg. Männe z.B. hat auch einen Gewerbeschein, obwohl er ausschließlich freiberuflich tätig ist. So spart man sich regelmäßige Diskussionen mit dem FA.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2005 - 14:39

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Ok, vielen Dank! Dann fällt des schon mal weg. Is n langer Weg bis man sich in unserem Rechtsdschungel mal ans Licht durchgearbeitet hat.

Dann werd ich mich jetzt mal weiter über die Tücken und Pflichten bei der Gewerbeanmeldung informieren Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2005 - 4:01

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Ich kann dir nur bestätigen, daß du nur Probleme mit deinem Lokalen Finanzamt haben wirst, wenn du hier allgemeingültige Angaben für die Handhabung des FA von freiberuflicher Tätigkeit suchst. Das wird überall unterschiedlich gehandhabt.
Sogar soweit das unterschiedliche Umsatzsteuersätze gelten... was auch immer das soll.
Viel Glück beim Gewerbeanmelden. Formulierungen findest du hier im forum ja genug.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Feb 2005 - 14:36

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ja, des Forum hat mir wirklich weitergeholfen. Ganz im Gegensatz zum FA, deren Öffnungszeiten sind echt der Witz...

Zumindest hab ich jetzt schon mal den Gewerbeschein daheim liegen, versuch nun grad, die vorläufige Steuernr. zu bekommen, dass ich evtl. ab 1. März anfangen kann. Und die ganzen Unterlagen zur USt Berechtigung etc brauch ich auch noch. Aber heut werd ich da wohl keinen Erfolg mehr haben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2005 - 2:51

Antworten mit Zitat  

Da Du schon den Gerbeschein hast, kannst Du sofort Aufträge annehmen. Das Ordnungsamt informiert alle Stellen automatisch wie das FA, die VBG und die IHK.

Zunächst wirst Du vom FA einen Fragebogen samt Anleitung zur steuerlichen Erfassung bekommen, darauf dann die Steuernummer. Das ganze läßt sich beschleunigen, indem Du dich selbst beim FA meldest.

In der zwischenzeit würde ich Dir raten bei Fragen nach der Steuernummer die Angabe "in Gründung" zu machen und mit Rechnungen zu warten bis Dir diese vorliegt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jul 2005 - 15:33

Antworten mit Zitat  

Hallo, ich bin Freiberufler und will mir im Sommer aufgrund der schlechten Auftragslage was nebenbei mit Promotion verdienen. Jetzt wird bei vielen Promotion-Jobs ein Gewerbeschein verlangt.

Zitat:
Ein Beispiel: Ich bin Maschinenbau-Ing., solange ich fachspezifisch berate (als Ing.-Büro), bin ich Freiberufler.... Webseiten erstellen selbst mit ausschließlich technischen Inhalten ist grenzwertig, wird oft schon nicht mehr anerkannt. Um technische Geräte zu promoten, brauche ich unbedingt einen Gewerbeschein....

Das leuchtet mir ja ein, a-Bär: Brauche ich wirklich einen Gewerbeschein, wenn ich Gewinnspielkarten-Aktionen mache oder Flyer verteile? Wozu, ich verkaufe dann doch nix, bin doch nur Dienstleister und Rechnungen schreiben kann ich als Freiberufler mit Steuernummer doch auch. Habe ehrlich gesagt keine Lust für einen einmaligen Job, der ohnehin nicht so toll bezahlt wird, ein Gewerbe anzumelden.

Kann mir das mal jemand näher erläutern? Dankeschön prost
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Flexibel
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 57
Wohnort: Beerfelden

BeitragVerfasst am: 05 Jul 2005 - 22:39

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Hallo Kookaburra,

selbst wenn uns Deine Argumentation als schlüssig erscheint, glaub mir die Behörden sehen das bestimmt anders Sad . Ich würde an Deiner Stelle dem Ärger aus dem Weg gehen - so ein großer Hit ist die Anmeldung auch wieder nicht.

Gruß Frank
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 05 Jul 2005 - 23:08

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Ähem... ob Du Freiberufler bist oder nicht, interessiert nicht die Bohne (sorry, aber genau so ist es)... Gewinnspielkarten oder Flyer verteilen und praktisch alles andere, was unter Promotion läuft (außer vielleicht Fachberatung in GENAU Deinem erlernten Beruf) ist gewerblich und verlangt nach einem Gewerbeschein.

Nun macht es eh nix aus... es ist steuerlich gesehen Jacke wie Hose. Gewerbesteuer zahlst Du nicht, solange der Gewerbeertrag unter dem Freibetrag von €24.500 liegt, die Anlagen zur Steuererklärung sind auch dieselben, nur der Gewerbeschein kostet einen Obulus (den Du wieder steuerlich geltend machen kannst).

LG,

*** Sabine ***
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von ertl
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jul 2005 - 23:23

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Im Moment sehe ich das Problem weniger bei den Behörden, sondern vielmehr bei den Auftraggebern, die ja den Gewerbeschein verlangen. Ich habe aber noch nirgends eine juristisch glaubhafte Quelle gefunden, aus der eindeutig hervorgeht, welche Promotion-Jobs wirklich gewerbepflichtig sind. Habe da zwar eine Liste gefunden (im Buch "Steuer 2005 für Unternehmer"), in der zahlreiche Berufe aufgeführt sind (sogar Telefonsex), aber nix zum Thema Promotion. Würde mich wirklich mal interessieren, ob es da irgendwelche Urteile o.ä. gibt.

Habe heute ein Telefonat geführt, bei dem es um einen Promotion-Job ging, der angeblich keinen Gewerbeschein erfordert (trotzdem auf Provisionsbasis). Irgendwie scheint das alles etwas willkürlich zu sein...

Zitat:
so ein großer Hit ist die Anmeldung auch wieder nicht.


Für mich schon: Behördengang plus Gebühren für einen vermutlich erstmal vorübergehenden Nebenjob, von dem ich noch gar nicht weiß, ob ich ihn überhaupt kriege (da keine Referenzen/Erfahrungen etc., ich will ja auch erstmal nur checken, ob das überhaupt was für mich ist). Zusätzliche getrennte Buchführung für Einkünfte, die wahrscheinlich eh nur Peanuts sind. Nee, da kann ich auch kellnern gehen, weniger Bürokratie... prost prosit

Oder mache sowas: weihnachten (hat der Weihnachtsmann einen Gewerbeschein? hehe )
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jul 2005 - 23:29

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Hallo Sabine, hab dich jetzt erst gesehen.

Zitat:
Gewinnspielkarten oder Flyer verteilen und praktisch alles andere, was unter Promotion läuft (außer vielleicht Fachberatung in GENAU Deinem erlernten Beruf) ist gewerblich und verlangt nach einem Gewerbeschein.


Wenn du mir dazu eine rechtlich abgesicherte Quelle nennen könntest, dann verspreche ich dir, hier nicht mehr zu nerven Wink

Meines Wissens hat das nichts mit dem ERLERNTEN Beruf zu tun, sondern ob die ausgeübte Tätigkeit unter freiberuflich fällt oder nicht. Wenn ich Rechtsanwalt bin und Fußpflege betreibe, bin ich trotzdem noch Freiberufler.

Was Promotion betrifft, habe ich halt keine Ahnung, da wisst ihr sicherlich mehr. Aber warum hat der Typ heute am Telefon keinen Gewerbeschein verlangt? Hatte der keine Ahnung? Ging um Promotion für einen Zeitungsverlag.
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ertl
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Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
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BeitragVerfasst am: 05 Jul 2005 - 23:47

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Zur letzten Frage zuerst... weil er stillschweigend den Besitz eines Gewerbescheins voraussetzt.

Zu der abgesicherten Quelle: Hatte vor 2 Jahren eine sehr lange und ausführliche Diskussion mit meinem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt (nachdem ich alle sonstigen Quellen abgegrast hatte und trotzdem nicht 100%ig sicher war, alles richtig verstanden zu haben)... zudem steht hier ein halber Meter Steuerfachliteratur... wobei ich da sehr ungern nachschlage (hab zwar Abi und studiert, aber dieses Fachchinesisch geht mir zu sehr auf die Nerven). Und die klugen Hinweise meines Steuerprogramms lassen sich leider nicht herauskopieren und hier einstellen.

Das mit dem Fußpflege-treibenden RA, der trotzdem Freiberufler ist, möchte ich schwer bezweifeln... widerspricht genau dem, was mir bekannt ist. Denn dann könnte ich mir locker den Gewerbeschein sparen... als selbständiger Ing. bin ich immer Freiberufler, genau wie RA, Steuerberater, Apotheker und andere Berufsgruppen, die per Definition zu Freiberuflern erklärt wurden.... aber eben nur, wenn ich in meinem Beruf arbeite (was ich ja nun nicht mehr mache).

Vorschlag: Google mal ein bißchen, habe ich vor 2 Jahren auch getan. Da gab's sooo viele seriöse Quellen (wie IHKs, Oberfinanzdirektionen etc.), die sich sehr um dieses Thema kümmern. Ich hatte es damals dann abgehakt (s.o.) Wink.

LG,

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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jul 2005 - 0:05

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Zitat:
Zur letzten Frage zuerst... weil er stillschweigend den Besitz eines Gewerbescheins voraussetzt.


Habe ihm aber erzählt, dass ich Freiberufler bin und keinen habe und er hat trotzdem keinen verlangt.

Zitat:
Das mit dem Fußpflege-treibenden RA, der trotzdem Freiberufler ist, möchte ich schwer bezweifeln... widerspricht genau dem, was mir bekannt ist. Denn dann könnte ich mir locker den Gewerbeschein sparen...


Wieso? Wenn Promotion zu den gewerbepflichtigen Tätigkeiten zählt, brauchst du natürlich einen Gewerbeschein. Wenn du Fußpflege betreibst, brauchste keinen, weil Fußpflege zu den freien Berufen zählt. Ist doch schnurzpiepe, was man GELERNT hat, es kommt doch darauf an, welchen Beruf man AUSÜBT.

Ich bin ebenfalls Ing., aber wenn ich Produkte herstellen würde und verkaufe, müsste ich natürlich ein Gewerbe anmelden.

Zitat:
Vorschlag: Google mal ein bißchen, habe ich vor 2 Jahren auch getan. Da gab's sooo viele seriöse Quellen (wie IHKs, Oberfinanzdirektionen etc.), die sich sehr um dieses Thema kümmern. Ich hatte es damals dann abgehakt (s.o.)


Hab im Moment eh schon viereckige Augen vom ganzen Herumgooglen und der Jobsuche. Die Jobsuche nimmt im Moment mehr Zeit in Anspruch als die paar Aufträge, die derzeit zu erledigen sind. Hach, das Leben ist schon schwer funny (Mist, falscher Smiley...)
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jul 2005 - 0:15

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Okay, um jetzt alle restlichen Klarheiten zu beseitigen (und endgültig vom Thema abzukommen). Der Beruf des Fußpflegers ist auf dieser Liste tatsächlich als gewerbepflichtig angegeben:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/gewerberecht/freie/berufe/index.html

in meinem schlauen Buch steht aber, dass er seit dem 1.8.2003 als freiberuflich anerkannt ist. kopfschüttel

Ich glaub, ich geh erstmal ins Bett und schlaf drüber. Das wird mir langsam zu viel! ostern
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ertl
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Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 06 Jul 2005 - 4:29

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Zitat:
Habe ihm aber erzählt, dass ich Freiberufler bin und keinen habe und er hat trotzdem keinen verlangt.


Oh... aber eigentlich kann es ihm ja egal sein, solange Du selbständig bist. Es schützt Dich aber auch nicht davor, später Ärger deswegen zu bekommen. Auch wenn es keinen Sinn macht, manchmal sind sie beim FA sehr eigensinnig Wink.

Wenn tatsächlich so viele verschiedene Infos herumgeistern, blickt da eigentlich noch jemand durch ? Ich jedenfalls weiß, warum ich einen Gewerbeschein habe... dann habe ich nämlich meine liebe Ruh Wink.

BTW natürlich ist es egal, welchen Beruf man ausübt. Ich halte mich absolut nicht für was Besseres... eigentlich wollten nur meine Eltern, das ich es besser habe als sie. Deshalb durfte ich (aus heutiger Sicht: leider) nicht ihren Laden übernehmen! Nun ja, ich hatte immer lieber mit Fischer-Technik und Dampfmaschinen statt mit Puppen gespielt, da war ein technisches Studium das kleinste Übel. Heute bin ich froh, das ich wenigstens jetzt endlich das machen kann, was ich wirklich wollte... und das mit Leidenschaft. An die vergangenen zwei Jahrzehnte mag ich nicht mehr denken Sad.

LG,

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