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Ab wann ist ein mündl Vertrag bindend?

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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 11:03

Ab wann ist ein mündl Vertrag bindend?
Antworten mit Zitat  

Wollte fragen, ab wann ein tel. vereinbarter Termin bindend ist. Habe tel. zugesagt, mir wurde ein Vertrag zugeschickt, der innerhalb von 2 Tagen zurückgeschickt bzw bestätigt werden soll.

Bindet mich erst der Vertrag oder schon die mündl Zusage?
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 13:10

Antworten mit Zitat  

Ich bin jetzt zu faul, danach zu googeln.... denn die Frage sollte sich eigentlich nicht stellen, wenn Du als zuverlässig gelten und weiterhin gute Jobs haben möchtest.

D.h. ich persönlich halte mich schon in eigenem Interesse auch an telefonische Zusagen.... wobei ich mir sogar relativ sicher bin, daß diese verbindlich sind (lasse mich aber gerne eines Besseren belehren).

Ich würde Dir raten, schnellstmöglich die Agentur anzurufen und das Mißverständnis aufzuklären.... und in Zukunft vorsichtiger zu sein, was Zusagen angeht.

LG,

*** Sabine ***
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von ertl
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 13:12

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Dich bindet erst der Vertrag. Eine mündliche Verbinlichkeit gibt es meiner Meinung nach nicht -ich würde auch nie einen Job ohne Vertrag / Auftragsbestätigung annehmen. Wenn Du jedoch telefonisch einen Job annimmst, und Dir kommt dann doch etwas dazwischen, hast aber noch keinen Vertrag unterschrieben, dann hast Du keine Verpflichtungen (macht aber trotzdem nie einen besonders guten Eindruck bei den Agenturen wenn man erst zu- und dann doch wieder absagt...)

Aber dazu kommt mir gerade eine andere Frage in den Kopf: Ich habe mit einigen Agenturen einen Rahmenvertrag, wo ich dann zu einem Job nur noch eine kurze Auftragsbestätigung bekomme wenn ich einen Job annehme. Dann gilt das doch nicht mit der mündlichen Vereinbarung am Telefon? Dann habe ich ja einen Vertrag schon unterschrieben...
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AndyGER
Moderator


Anmeldungsdatum: 11.06.2003
Beiträge: 780
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 14:17

Antworten mit Zitat  

Hmm,

liebe Shini, ich weiß jetzt nicht ganz genau, aber die Sache könnte etwas komplizierter sein.

Bedenket dies, ihr seid selbständig. Also Kaufläute. Und unter Kaufläuten, so habe ich das mal in der Schule gelernt, sind auch mündliche Vereinbarungen absolut bindend. Schlimmer wird es noch, wenn man einen Rahmenvertrag unterschrieben hat. Entscheidend ist zwar die Beweisbarkeit des Ganzen, aber man möchte doch seriös auftreten, oder? Smile

Aber ihr müsst euch doch auch erst gar nicht in diese Situation begeben. Wenn ich nicht hundertprozentig weiß, ob ich an den gefragten Tagen Zeit habe, dann sage ich das der Agentur auch so und rufe zurück, sobald ich genau bescheid weiß (Blick in den Terminkalender).

Einfach erstmal alles zusagen und so das Auftragsbüchlein füllen, kann keine Lösung sein und ist äußerst unprofessionell - und auch unfair der Agentur gegenüber, die im Zweifelsfall ganz kurzfristig andere Promoter aktivieren müssen.

Übrigends haben die meisten Handys mittlerweile einen ordentlichen Terminkalender on board. Nutzt den doch einfach mal, dann hat man immer seine Termine dabei und kommt nicht in die Bredullie, nicht zu wissen, wann man wo Zeit hat Smile yo
_________________
Freundliche Grüße Smile

Andreas H. aus OL bei HB ....
===================
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von AndyGER
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 14:18

Antworten mit Zitat  

Mündliche Absprachen sind durchaus rechtskräftige Verträge! Einfach mal Mündlich in die Suchfunktion eingegeben und siehe da.
mr green
_________________
Der Kabel Blog
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von sebastianv
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 14:36

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Es geht mir ja nicht um die Absage. Mich hatte das allgemein mal interessiert, weil es kann ja mal was dazwischenkommen und ich wollte wissen woran ich da dann bin.
Hab mir den Vertrag sowieso durchgelesen und in diesem Fall steht eh drinnen, dass alles der schriftlichen Form bedarf, also gibt es in diesem Fall ja keinen mündlichen.

Blöd beim mündl. Vertrag ist es natürlich, wenn man was nachweisen muss...
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Anna_Promo
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 14.06.2003
Beiträge: 682
Wohnort: Germering

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 17:04

Antworten mit Zitat  

Mündliche Verträge sind genauso bindend wie schriftliche, nur ist es halt das Problem des Nachweises. Deswegen sollte man sich alles immer schriftlich geben lassen.

Aber sag mal: Wenn du nen Job angenommen hast, wie kann dir denn dann was "dazwischenkommen"?Dann planst du den doch ein oder?
_________________
Rain is liquid sunshine! Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 17:06

Antworten mit Zitat  

Nein, aber ich wollte das wissen. Auch um sicher zu sein, dass die Agentur auch verpflichtet ist
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 17:52

Antworten mit Zitat  

mündliche zusagen sind definitiv bindend, ich denke aber kaum, dass es eine agentur darauf ankommen lässt und dich verklagt, wenn du nicht gerade einen atg vorher absagst!
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Frechliebe
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 220
Wohnort: Schwäbisch Gmünd

BeitragVerfasst am: 22 Feb 2005 - 19:15

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Mündliche Zusagen sind bindend. Allerdings stimmt es schon, daß Dich wohl die Agentur nicht unbedingt verklagen wird, wenn Du eine verbindliche mündliche Zusage einfach zurückziehst. Allerdings glaube ich, brauchst Du Dich bei dieser Agentur dann nicht mehr melden. Sad

LG
Bine
_________________
Leben ist Zeichnen ohne Radiergummi.....


www.promo-bine.de
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Feb 2005 - 11:44

Antworten mit Zitat  

Ich hab ja nicht vor abzusagen. Aber ich kläre halt gerne meine Fragen, weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt! Besser, ich weiß genau über meine Pflichten (und auch Rechte) Bescheid, bevor ich übel auf die Schnauze falle oder mir was denke, was dann nicht stimmt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2005 - 12:48

Antworten mit Zitat  

@ Anna -meintest Du mich mit der Frage (mit dem was dazwischen kommen)?!
Also ich habe bisher noch keinen Job angenommen, wo ich nicht 100 %ig wusste, ob ich da auch wirklich kann. Ich mache das auch immer so -ich lasse mir die Telefonnummer oder email geben und melde mich dann, sobald ich definitiv sagen kann, ob ich Zeit habe oder nicht...
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2005 - 13:38

Antworten mit Zitat  

Ich hab eigentlich nur allgemein mal diese Frage gestellt und keine Absichten oder sonst etwas dabei gehabt...
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Anna_Promo
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 14.06.2003
Beiträge: 682
Wohnort: Germering

BeitragVerfasst am: 24 Feb 2005 - 13:39

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Also, shini, falls du jetzte mich meintest, nein ich meinte die andere Anna damit! Very Happy
_________________
Rain is liquid sunshine! Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Feb 2005 - 14:58

Antworten mit Zitat  

AndyGER hat Folgendes geschrieben:

Übrigends haben die meisten Handys mittlerweile einen ordentlichen Terminkalender on board. Nutzt den doch einfach mal, dann hat man immer seine Termine dabei und kommt nicht in die Bredullie, nicht zu wissen, wann man wo Zeit hat Smile yo


Naja ist schon ein bisschen blöd, wenn der Terminkalender einem am Ohr klebt während des Telefonates hehe


anna83 hat Folgendes geschrieben:
Mich hatte das allgemein mal interessiert, weil es kann ja mal was dazwischenkommen und ich wollte wissen woran ich da dann bin.


Naja wenn etwas dazwischenkommt, kann man das den Agenturen erklären. Ich denke mal für wichtige Gründe hat jeder Verständnis. Und es kommt besser die Gründe zu erklären, als zu sagen "nanana, ich hab nur ne mündliche Zusage gegeben, die ist nicht bindet, verklagt mich doch...." kopfschüttel
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