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UST-Berechtigung und noch einmal Gwerbeschein

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Lolle



Anmeldungsdatum: 17.06.2003
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02 Jul 2003 - 12:00

UST-Berechtigung und noch einmal Gwerbeschein
Antworten mit Zitat  

hey Ihr,

bin ein Newcomer und brauche Hilfe.

Was hat es eigentlich mit der UST-Berechtigung auf sich??
Wozu brauche ich die?

Und zum Gewerbeschein:
Bei der gewerbeanmeldung wurde mir gesagt das sie "Dienstleistungen" nicht hinein schreiben dürften.
Somit wurde letztlich nur folgendes eingetragen:

-Promotion ( Verteilung von kostenlosem Werbematerial kein verkauf)
-Messehostess

Damit bin ich doch sehr eingeschränkt..
Ist es wirklich so streng?
oder hab ich einfach nur die falsche person erwischt?
Kann man auf dem Gewerbeschein jederzeit etwas dazuschreiben lassen?
wenn ja muß man dann auch neu bezahlen?

wäre nett wenn ihr mir helfen könntet
danke im voraus

Lolle
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 02 Jul 2003 - 13:24

Antworten mit Zitat  

Hi

Umsatzsteuerberechtigung bedeutet, das man auf seinen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen darf!

Zitat:
-Promotion ( Verteilung von kostenlosem Werbematerial kein verkauf)


Hmm, als Promoter verkauft man aber auch Sachen! Da würde ich nochmal was machen. Schau dich mal ein wenig im Forum um, da gab es schon einige Tips, was so in den Gewerbeschein reinsollte! Dazu haben wir doch auch die Suchfunktion!
Eine Änderung im Gewerbeschein kostet imho auch Kohle, auf dem Amt gibts doch nix umsonst hehe

Hier der Link zum Gewerbeschein Thread: http://forum.promotion-basis.de/viewtopic.php?t=137&highlight=gewerbeschein

Viele Auträge und beste Erfolge im neuen Job yo
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von sebastianv
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Lolle



Anmeldungsdatum: 17.06.2003
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02 Jul 2003 - 14:48

Antworten mit Zitat  

Danke für die Auskunft, hat mir sehr geholfen.

Auf dem Amt sagte man mir, als Promoter dürfe man eigentlich garnicht nicht verkaufen.
Is da was dran?
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plexique
Moderator


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 325
Wohnort: Schwentinental

BeitragVerfasst am: 02 Jul 2003 - 15:02

Antworten mit Zitat  

dann müßte wohl sales promotion neu definiert werden, bzw. generell promotion, denn wozu dient es denn in erster linie, wenn nicht ein produkt früher oder später zu verkaufen.
vielleicht haben die sich auf dem amt bloß falsch ausgedrückt, das du selber nicht als händler auftreten darfst. Konfus
da würde ich auf jedenfall noch mal nachhaken.
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von plexique
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Lolle



Anmeldungsdatum: 17.06.2003
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02 Jul 2003 - 16:04

Antworten mit Zitat  

ok danke sehr
hätte mich auch gewundert.
also morgen nochmal zum Amt
so ein mißt dann gleich fürs ummelden nocheinmal zahlen, was solls

danke
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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1787
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 02 Jul 2003 - 16:53

Antworten mit Zitat  

wenn es nicht so bittertraurig wäre, könnte ich mich mal wieder einen halben tag lang bekringeln ->

lasst euch bitte lolle's satz *sinngemäß* auf der zunge/den augen zergehen ->

'die vom AMT sagten, sie dürften keine DIENSTLEISTUNG reinschreiben'

(bitte wirklich mal drüber nachdenken, bis ihr den witz entdeckt habt Wink und bitte nicht falsch verstehen, es geht gegen nieman danderen, als gegen das amt)


beste grüße
arne
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jul 2003 - 18:03

Antworten mit Zitat  

Soll heißen, nur das Amt darf Dienstleistung verkaufen?

Aber es gibt doch Serviceunternehemen?? Wo haben die sich denn eingetragen? Sehr merkwürdig lol Very Happy mr green

btw: bei mir steht service drin

//ergänzung promobasis: ne, georg, da lag noch nicht der witz Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Jul 2003 - 19:46

Antworten mit Zitat  

promotion = aktives Verkaufen = verboten funny
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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1787
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 02 Jul 2003 - 20:06

Antworten mit Zitat  

ich löse das mal auf ->

das es nicht geht, ist nur eine faule ausrede. die wollen nur nicht im duden nachschauen, was dienstleistung ist, und wie es geschrieben wird Wink

funny
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von promotionbasis
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jul 2003 - 16:42

Antworten mit Zitat  

Es gibt bestimmte Einschränkungen nach denen ein Gewerbeschein ausgeschrieben wird. Dienstleistungen ist nun mal ein Sammelbegriff. Sicher würden die Ämter von Arbeit entlastet sein, doch gehts um Arbeitsplätze mit viel Bürokratie und die würden sicher dann bald wegfallen. Ärgerlich finde ich. Wollen wir nicht nur fleißig arbeiten um Geld zu verdienen und nicht bei jeder neuen Idee dafür zum Amt latschen?
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AndyGER
Moderator


Anmeldungsdatum: 11.06.2003
Beiträge: 780
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 10 Jul 2003 - 15:13

Antworten mit Zitat  

Halöle,

also ich habe hier seit Jahren einen Gewerbeschein auf "Handel und Dienstleistung" laufen. Klappt prima. Ich weiß nun aber nicht, ob es diese Art des Scheins noch gibt. Außerdem MUSS ich den Leuten vom Amt doch nicht alles auf die Nase binden, oder ? Very Happy
_________________
Freundliche Grüße Smile

Andreas H. aus OL bei HB ....
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