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Alles zum Thema > Krankenversicherung

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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jun 2003 - 16:19

Alles zum Thema > Krankenversicherung
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Hi
ich habe offiziell Schülerstatus und habe mir zu Promotionzwecken einen Gewerbeschein besorgt. Meine Krankenversicherung stuft mich deshalb (obwohl ich noch keinen Job angenommen habe) als Selbständiger ein, was den Beitrag im Monat verdreifacht. Ist das normal? Oder war ich nur zu blöde ehrlich zu sein?
Ich habe bisher noch nie gehört, dass wegen Promotionjobs der Tarif steigt, da man ja Schüler bzw Student bleibt.
Kann mir da jemand Auskunft geben? Im Notfall melde ich das Gewerbe wieder ab. Besteht dann die Möglichkeit, nur über die Steuernummer zu arbeiten?
Danke.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jun 2003 - 19:50

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eigentlich solltest du in der gesetzlichen krankenversicherung über deine familienmitglieder versichert sein wenn du unter 25 bist und noch in der ersten ausbildung steckst
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jun 2003 - 20:40

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Ich bin über 25 und als Berufsfachschüler freiwillig versichert. Meine Ausbildung ist noch nicht ganz beendet, die Übernahme verzögert sich und so habe ich eine Wartezeit, die ich durch Arbeiten nutzen möchte. Eine Schulbescheinigung habe ich auch, trotzdem überwiegt laut KV der Gewerbeschein dem Schülerstatus. Eine andere KV hat das bestätigt.
Was nun?
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jun 2003 - 21:43

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sorry da kenne ich mich natürlich nicht mehr aus, aber ich meine familienversichert kann man nur bis 25 bleiben (jedenfalls als student), daher geht das wohl nicht mehr.

vielleicht kann dir arne oder sebastian helfen
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 30 Jun 2003 - 22:00

Antworten mit Zitat  

Da spielen mehrere Faktoren eine Rolle, das Alter, das Einkommen, und auch die Versicherung... genau kenne ich mich da leider auch nicht aus. Aber eine Bekannte Studiert auch, macht nebenbei Promo und ist irgendwie übers Studentenwerk mitversichert, da kommt sie recht preiswert!

Einfach mal informieren! Vielleicht weiss Arne noch mehr, aber der ist ja auch schon so lange ausser Schule raus mr green

Grüße
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von sebastianv
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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1787
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 30 Jun 2003 - 22:57

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zu lange - sorry Wink

keinen plan - wie schon gesagt -> alter wird sicher ein hauptgrund sein (ich glaube geht bis max. 27) ... no plan - sorry ...
_________________
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von promotionbasis
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Aug 2003 - 14:02

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Wie sieht es denn aus, wenn man, wie ich, arbeitslos ist, und promoten will?! Also, sobald ich arbeite, bin ich übers Arbeitsamt nicht mehr krankenversichert und die Argenturen versichern mich ja auch nicht. Wie macht ihr das?! Oder seit ihr alle SChüler/Studenten??
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AndyGER
Moderator


Anmeldungsdatum: 11.06.2003
Beiträge: 780
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2003 - 14:22

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Hallöchen,

@Trisa .. Smile

Wenn Du Dich von der Arbeitslosigkeit selbständig machen willst, und genau das passiert ja, wenn du Promotion machen willst, brauchst Du eine private Krankenversicherung.

Du solltest Dich beim Arbeitsamt über Möglichkeiten der Förderung informieren (Überbrückungsgeld, Ich-AG). Hierzu steht auch einiges in diesem Forum.

Aber alles halb so wild. Renne nur nicht gleich zu einer Versicherung hin, sondern informiere Dich erst einmal über Preise und Leistungen. Ein Versicherungsmakler ist immer ein guter Ansprechpartner - der hat nicht nur eine Company im Gepäck. Smile
_________________
Freundliche Grüße Smile

Andreas H. aus OL bei HB ....
===================
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von AndyGER
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Aug 2003 - 14:43

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@Andy
Danke für die schnelle Antwort.
Nur irgendwie passt mir das alles nicht so recht. Nur um jetzt eine Aktion zu machen, die ganze Rennerei und zusätzlich noch eine Krankenversicherung bezahlen?!
Habe irgendwie Angst, dass ich nachher mehr für die Krankenversichrung bezahle, als ich verdiene....

Gibt es noch andere die hauptberuflich promoten??
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real-sugar
Moderator


Anmeldungsdatum: 15.07.2003
Beiträge: 495
Wohnort: Seligenstadt

BeitragVerfasst am: 15 Aug 2003 - 18:50

Antworten mit Zitat  

also ich kenne mich da sogar sehr gut aus. In der Regel solltest du wirklich Familienversichert sein. Wenn du aber von vorne rein freiwillig versichert bist, dann sieht es ein wenig anders aus. Für so ne nebenbei ktion hätte ich nicht selbständig angegeben. Und es ist normal dass der Beitrag dann steigt, da es ja extra Schüler und Studi Tarife gibt. Kenne das von den privaten die liegen so bei 50 € bei männlich. zumindest in der Regel. Da ist das Alter nicht ganz so wichtig wie wenn es normale Tarife sind.

Wenn du raus aus der ersicherung willst musst du dich nun erstmal wieder AL melden Wink
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von real-sugar
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Aug 2003 - 15:49

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Hallo, ich bin auch noch Schüler aber bin nicht Familienversichert. So wie ich das gelesen haben geht das aber bis 25, muss ich meiner KV das melden das ich Gewerbe angemeldet habe? Und wenn ja, kann ich einfach so in die Familienversicherung über meine Mutter zurück? Meine Mutter ist bei einer anderen KV und ich hatte bis vor kurzem selbst gearbeitet und war/bin somit ja selbst versichert. Weiss da einer was?
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Dez 2003 - 16:10

* teure Krankenversicherung
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Hallo, ich habe gerade die Beitragsberechnung meiner Krankenversicherung bekommen : 253 €!!! Das finde ich bei einem Einkommen von ca. 1200 € doch ein wenig überzogen. Gibt es eine Möglichkeit sich am Ende des Jahres Geld zurück zu holen, wenn man sein tatsächliches Einkommen nachweist und damit unter dem veranschlagten Satz von 1785 € liegt?

MFG

Christian
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 12.04.2003
Beiträge: 551
Wohnort: Großostheim

BeitragVerfasst am: 08 Dez 2003 - 17:35

Antworten mit Zitat  

wow, ist ja ganz schön ... ist das die privatversicherung? denn bei der kannste nach einem jahr ohne arztbesuch beiträge zurückholen ... wenn du aber bei ner gesetzlichen ne und wirst wohl ne drum rum komme zu zahlen ... aber deftig der beitrag ... für nen kerl....eieiei Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Dez 2003 - 18:42

Antworten mit Zitat  

bei der privaten KV oder bei einer freiwilligen gesetzl. KV gibt es keine Möglichkeit den Beitrag zu senken, denn dieses sind Festbeträge.

Beiträge nach dem Einkommen gibt es nur bei der gesetzlichen Pflichtversicherung, diese gilt für Selbständige NICHT !

Andere Versicherung suchen hilft, mehr nicht Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Dez 2003 - 20:59

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Eigentlich ist der Betrag für ne Private noch relativ ok.
Wie Lilka schon gesagt hat, wenn Du deine Vers. nicht in anspruch genommen hast, dann kriegst Du was zurück!
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