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1. Auftrag - könnt ihr mir helfen?

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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2004 - 18:38

1. Auftrag - könnt ihr mir helfen?
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Hallo.. habe meinen ersten Vertrag erhalten und wollte fragen ob mir jdm helfen kann...

ich selber habe noch nie Promotion gemacht ...
und habe heute meinen ersten Auftrag erhalten...

hier ein paar (Fragwürdige!) Auszüge:

1) Wenn Sie nicht wie hier beschrieben und vereinbart angezogen und gestylt bzw. geschminkt sind, dürfen Sie an der Aktion nicht teilnehmen. Selbst das Fehlen einer Cap oder die falsche Strumpfhosenfarbe gelten als Verstoß gegen diese Vereinbarung. Sollte ein solches Verhalten von Supervisern unseres Kunden festgestellt werden, können 50,00 € pro Fall Vertragsstrafe fällig werden, die wir von Ihrem Honorar abziehen müssen.
2) Sie sind als Auftragnehmer/in ein sehr wichtiger und unverzichtbarer Teil der Aktion. bla bla Daher ist dieser Vertrag verbindlich und eine Absage grundsätzlich nicht möglich, ansonsten wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 125,00 €/Tag fällig. In äußerst dringenden Fällen
(z.B. Krankheit) hat der/die Auftragnehmer/in für eine angemessene Vertretung Sorge zu tragen, wobei Entschuldigungen wegen Krankheit nur dann akzeptiert werden könne, wenn bis spätestens 24 Stunden nach der Absage ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

Würde mich echt freuen von Euch zu hören... ich kenn mich nämlich garnicht aus und weiß echt nicht ob das normal ist!!
3) Ich, der/die Auftragnehmer/in, bin von der Agentur X darauf hingewiesen worden, daß ich weder direkt noch indirekt (durch Dritte) 18 Monate nach dem letzten Einsatz bei einem Agentur X -Kunden Aufträge von diesem entgegennehmen darf.


Danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2004 - 20:06

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Also mal ehrlich, einen so krass formulierten Vetrag hab ich noch nie gelesen... die meisten Verträge sind zwar - wie ich finde - ähnlich vom Sinn und Zweck her, aber der Wortlaut ist nicht so heftig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2004 - 22:47

Antworten mit Zitat  

scheiße.. hab ichs mir doch gedacht...

hörte sich so verlockend an.... :=(
Mein 1. Auftrag.... :=(

Also meint ihr: ablehnen? Würde mich noch über mehr Meinungen freuen!

DAnkeschön!
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snoopy5983
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 16.04.2003
Beiträge: 593
Wohnort: Werne

BeitragVerfasst am: 13 Aug 2004 - 23:05

Antworten mit Zitat  

der vertrag ist isn ordnung klar du musst dich an die regeln halten so ist es aber überall und die konventionalstrafe ist noch relativ gering dort ich habe schon vertraege unterschrieben mit bis zu 5000€ strafe aber ich halte mich ja immer an das vorgegebene und daher komm ich auch nie in konflikt damit also das was du uns hier gepostet hast aus deinem vertrag ist okay unterschreib ihn ruhig
_________________
'Der Jammer mit den Weltverbesserern ist, daß sie nicht bei sich selber anfangen.'
Mark Twain
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Aug 2004 - 23:57

Antworten mit Zitat  

Ich müsste mal blättern in meinen Unterlagen, kommt mir irgendwie bekannt vor (gerade auch das mit der Strumpfhose) ... kann sein, dass ich für besagte Agentur auch schon gearbeitet habe. Und ich muss dazu sagen, dass alle Agenturen, die solche Klauseln drinhatten, für die ich bis jetzt was gemacht habe, aber vollkommen korrekt waren, schnell gezahlt haben ...

Gerade die letzte Klausel ist recht üblich, damit nicht der Kunde hergeht, dich nächstens ohne Agentur bucht und denen die Provision flöten geht - was auch nur fair ist!

Aber das mit der Krankheit ist schon recht krass, dass du sogar im Krankheitsfall selbst für Ersatz sorgen musst!
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Aug 2004 - 10:13

Antworten mit Zitat  

hi!

Danke für Eure Antworten....

zu Punkt 3) Ich habe Angst dass es nachher so ist, wenn ich diesen Vertrag unterscheide, keinen anderen Auftrag mehr von einer anderen Agentur annehmen darf! Versteht ihr was ich meine?

Außerdem stand im Vertrag, dass sie meine Fotos (die von Promotionbasis) verwenden dürfen und zwar für alles...
Ist das auch normal?

Ich weiß jetzt echt nicht was ich machen soll... ich würde es so gerne machen,... aber wenn der Vertrag so krass ist ... Sad

Man kriegt nämlich 10 Euro die Stunde (Messe) und die Aktion hört sich super gut an!


Zuletzt bearbeitet von Gast am 14 Aug 2004 - 11:38, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Aug 2004 - 14:17

Antworten mit Zitat  

yo, diesen vertrag kenne ich, denk ich mal Wink
aber ohne gewähr. kann mich auch irren.
jedenfalls ging der bei mir sofort in den reißwolf!

ich bin damals mit der anfänglich noch am telefon zuckersüß säuselnden SB aneinandergeraten, nachdem ich ein paar klauseln geklärt haben wollte. da wurde nicht nur eine tägliche hochglanz-maniküre auf meine kosten vorgeschrieben. bei einem tagessatz von 72EUR für 8 stunden mit mindestkontaktvorgabe plus pause, plus antanzen beim regionalleiter ausserhalb der vorgabezeiten und die anfahrten mit lächerlichem kilometergeld, der bei weitem nicht mal den sprit, geschweige verschleiß ersetzt (und ich sollte kreuz und quer durch den großraum fahren!). keinerlei überstundenvergütung. schafft man die tagesvorgabe an kontakten zeitlich nicht, muss man solange weiterfahren, bis man genug leute erreicht hat. auch hiess es, ich könne stündlich von kunden- oder agenturseiten gekündigt werden ohne begründung. man selber kommt aber nicht mehr aus dem vertrag raus und ist 3 monate zeitlich gebunden, man könne sich nur aus dem zeitvertrag "rauskaufen". auch bei unzulänglichkeiten an der (selbstzustellenden) kleidung würde man pro vorfall in sofortigen regressanspruch genommen, der das honorar ums vielfache übersteigt.

es gab hier mal eine hostess, der wegen einem fehlenden cap der halbe tagessatz gesrichen wurde, OBWOHL sie es noch zeitlich hätte beibringen können, den teamleiter vorort anfragte bei der agentur nachfragte und diese das als "unnötig" abgewiegelten. im nachhinein bekam sie dann das reingewürgt, sie hätte eine regresspflichtige verfehlung begangen. das sind für mich babystrich-zustände!

das wars für mich mit der agentur. habe ich ihnen auch gesagt, dass meinerseits keine vertrauensbasis für ein vertragsverhältnis bestünde. die hat noch einmal angerufen wegen einem anderen job, da habe ich nur gesagt, dass ich es nicht nötig habe, mit solchen leuten zusammenzuarbeiten. kann mir gar nicht vorstellen, welcher selbständige sich diese lächerlichen konditionen antut, bzw sich überhaupt leisten kann!?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Aug 2004 - 17:52

Antworten mit Zitat  

Ich finde den Vertrag auch eindeutig zu krass Konfus

Auf sowas würde ich mich persönlich nicht einlassen!
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miss66
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 06.05.2003
Beiträge: 140
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 14 Aug 2004 - 20:04

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@cd1979:

Der letzte Punkt beinhaltet nur den Aspekt, dass du nicht direkt für den Auftraggeber (Firma bla, bla) arbeiten darfst. Damit will die Agentur sich auf gewisse Art und Weise "absichern"-aber für andere Agenturen arbeiten solltest du schon (wg. Scheinselbständigkeit) und kannst du auch!
Ansonsten schließe ich mich snoopy5983 einfach mal an. Das ist so typisches Vertragsgewäsch. Punkt zwei ist z.Bsp. meiner Meinung nach völlig ok.
Mir wäre auch noch der Punkt mit Zahlungsziel/Rechnungsstellung wichtig. Ist das klar definiert in deinem Vertrag?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Aug 2004 - 21:24

Antworten mit Zitat  

miss66 hat Folgendes geschrieben:

Mir wäre auch noch der Punkt mit Zahlungsziel/Rechnungsstellung wichtig. Ist das klar definiert in deinem Vertrag?


wenn das der gleiche vertrag ist, an den ich dabei denken muss, ist zahlungsziel 30 werktage nach rechnungsschrift (oder war es -eingang?).
hier sehr gerne überlesen: das "werk"tage! sind also 6 wochen gemeint...
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Aug 2004 - 19:13

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Hallo, davon steht in dem Vertrag nichts drin (Zahlungziel) Bei mir wird Kleidung extra angefertigt und dafür werde ich stündlich bezahlt ... 10 Euro die Stunde. Fahrtkosten brauche ich keine, da die Messe in Köln stattfindet und ich in Köln wohne.....

achja: In wiefern ist man 3 Monate gebunden????? Das ist wichtig, bitte antwortet bis morgen!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Aug 2004 - 21:03

Antworten mit Zitat  

CD1979 hat Folgendes geschrieben:

achja: In wiefern ist man 3 Monate gebunden????? Das ist wichtig, bitte antwortet bis morgen!!!


hängt daran, ob sowas in einem nebensatz erwähnt wird?!

falls ja, würde das bedeuten, dass du dich verpflichtest, den gesamten aktionszeitraum (bspw 3 monate/bis november/o.ä.) zur verfügung zu stehen, ohne "kündigen" zu können. nur eben "rauskaufen" oder einen von der agentur angenommenen und "adäquaten" ersatz beizubringen, der deinen vertrag übernimmt (ähnlich nachmieter für mietvertrag bei wohnungen).

steht da kein fixer zeitrahmen mit kündigungsklausel (manchmal in paragraphen- oder juristendeutsch verschleiert) mit einer verfügbarkeitsklausel drin, bist du aus dem schneider und kannst *jederzeit* mit einer 14tägigen kündigungsfrist aussteigen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Aug 2004 - 7:35

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Danke f[r die schnelle Antwort! Muss ja heute den Vertrag unterschreiben....

meinte3st Du vielleicht diese Klausel?

"Ich, der/die Auftragnehmer/in, bin von AGENTUR X darauf hingewiesen worden, daß ich weder direkt noch indirekt (durch Dritte) 18 Monate nach dem letzten Einsatz bei einem AGENTUR X-Kunden Aufträge von diesem entgegennehmen darf. Mit dieser Regelung bin ich einverstanden."

vielen lieben Dank! Ich hoffe Ihr antwortet!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Aug 2004 - 14:09

Antworten mit Zitat  

CD1979 hat Folgendes geschrieben:

meinte3st Du vielleicht diese Klausel?

"Ich, der/die Auftragnehmer/in, bin von AGENTUR X darauf hingewiesen worden, daß ich weder direkt noch indirekt (durch Dritte) 18 Monate nach dem letzten Einsatz bei einem AGENTUR X-Kunden Aufträge von diesem entgegennehmen darf. Mit dieser Regelung bin ich einverstanden."


versteh mich bitte nicht falsch, aber:

*erst lesen - nachdenken - nochmal lesen - posten* ostern

dieser passus hat nun aber auch GARNICHTS mit einer verfügbarkeitsregel zu tun, oder siehst du dort etwa sowas? auch der menschenverstand unterbindet die annahme, da ja da nicht von 18 monate arbeiten sondern eben NICHT arbeiten steht. alleine dieses detail lässt den schluß zu, dass dies etwas anderes zu sein scheint! außerdem hast du die frage schonmal beantwortet bekommen. und eigentlich ist dieser passus sogar selbsterklärend!

*erst lesen - nachdenken - nochmal lesen - posten* ostern

aber nochmal, was du zitierst bedeutet dieses:

-agentur Y bekommt einen auftrag der firma X für einen messeeeinsatz
-agentur Y schließt dann eine arbeitsvereinbarung als hostess mit dir
-du gehst auf rechnung der agentur Y für firma X auf die messe
-du läufst als X-girl auf der messe rum, wirst aber von agentur Y bezahlt

->
damit du und firma X jetzt nicht agentur Y umgeht, gibt es diese vereinbarung, die mE auch ok ist. das heisst, du darfst binnen 18monaten nicht DIREKT für firma X arbeiten, oder für agentur Z die wiederrum für für firma X (aufgrund einer begebenheit, die auf direkten kontakt zwischen dir und firma X beruht) weil sonst der eindruck entstünde, du und firma X wollt agentur Y umgehen. dabei hat agentur Y die verbindung hergestellt und will natürlich weiter daran verdienen!

soll bedeuten, du darfst nicht agentur Y "verlassen" und den kunden firma X mit zur anderen agentur Z mitnehmen oder aber direkt ohne agentur mit firma X verträge schließen.

sonst könnte ja firma X dich direkt engagieren und spart die kosten für die agentur, und du bekämst mehr lohn, weil eben die agentur nichts mehr als "vermittler" abzweigen kann.
darum geht es.
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