6 Jahre hin oder her, HIER ist die 6 jahrelang gesuchte Jura-Studentin und gibt jetzt trotzdem ihren senf dazu
Es ist natürlich eine Ruhestörung, bzw. Ordnungswidrigkeit, und da das LS-Ding euch gehört, darf es auch eingezogen werden nach § 22 OWiG Abs. 1,2
Die Geldbuße kommt dann zustande durch die §§ 117,118 OWiG jeweils Abs. 1,2
Dh. die Geldbuße(Bußgeld ist rechtl. und jur. inkorreter Wortlaut!) ist gerechtfertigt, was du vor 6 Jahren wahrscheinlich auch schon rausgefunden hast
Da war leider nicht viel zu machen, ich mein, ihr wusstet ja das man das nicht einfach ma so aus Spaß machen kann
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Der Jura-Student hat übersehen,dass es um Schweizer Recht geht!
Hoffentlich passiert dir das nicht im Examen..... _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen......
Ja in der Tat das habe ich übersehen aber in der Klasur kann das garnicht vorkommen, da ich das Deutsche Recht studiere
In meiner Examensklausur im Ö-Recht kam Land "XY" (dass der EG bzw Eu beitreten wollte) vor.......... _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen......
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