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Was muss ich zahlen und wann Steuererklärung?

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SunFunBaby
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 30.04.2004
Beiträge: 17
Wohnort: Bottrop

BeitragVerfasst am: 29 Jul 2004 - 13:05

Was muss ich zahlen und wann Steuererklärung?
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Hallöchen Ihr!

Es gibt zwar tausend Einträge zu diesem Thema, aber irgendwe ist meine Frage noch nicht wirklich beantwortet worden. Es geht darum, dass ich Studentin bin und ja einen Freibetrag von 7180 € im Jahr habe. Auf meine rechnungen schreibe ich auch die Mehrwertsteuer, die ich allerdings zurücklege, da diese ja am Ende des Jahres zurückbezahlt werden muss. Am Ende des Jahres wollte ich dann auch eine Steuererklärung machen. Nun meine Fragen:

Einkommensteuer fällt also automatisch weg?

Handhabe ich das richtig mit der Mehrwertsteuer?

Ist eine Steuererklärung am Ende des Jahrs okay? ich meine, das Finanzamt wollte bis jetzt nix von mir.

Danke schon mal für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jul 2004 - 13:48

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Nun ja, das kommt drauf an, seit wann du Promotion auf Gewerbeschein machst.

Wenn du Ust ausweist musst du das deinem Finanzamt mitteilen, falls du das nicht von vorneherein (beim Ausfüllen des Formulars für die Steuer-Nr.) gemacht hast.
Dann kriegst du einen Wisch auf dem steht, dass du unter deiner Steuernr. xyz für folgende Steuern geführt wirst zur Bestätigung... (vermutlich Einkommenssteuer, Ust). Ferner habe ich dann die Formulare zur Ust-Voranmeldung fürs gesamte Jahr geschickt gekriegt. Ich muss das ganze (Ust-Voranmeldung) z.B. monatlich machen UND die Steuern monatlich abführen.

TIPP: Ruf am Besten bei deinem zuständigen FA an und frag! Die Mitarbeiter sind erstens zur Auskunft verpflichtet und wissen es zweitens vermutlich am Besten (sollten sie zumindest Wink )

LG
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SunFunBaby
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 30.04.2004
Beiträge: 17
Wohnort: Bottrop

BeitragVerfasst am: 31 Jul 2004 - 18:28

Antworten mit Zitat  

Hallo,

danke erst mal. Also, ner Freundin habe sie vor zwei Tagen beim Finanzamt gesagt, dass man bis zum Freibetrag von 7180 Euro nur die Umsatzsteuer abgeben muss. Kommt man darüber, muss man Einkommenssteuer zahlen+ KIndergeld wird irgendwann gestrichen usw. Nur es erzählen so viele Promoter verschiedenes, das verwirrt.

Liebe Grüße
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SunFunBaby
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 30.04.2004
Beiträge: 17
Wohnort: Bottrop

BeitragVerfasst am: 31 Jul 2004 - 18:29

Antworten mit Zitat  

Und übrigens: ich habe gar keinen Wisch von denen mehr bekommen Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Jul 2004 - 19:13

Antworten mit Zitat  

Aaaaalso: Versuche im Folgenden mal alles Wesentliche zusammen zufassen.

Nachdem du deinen Gewerbeschein angemeldet hast, hätte sich eigentlich einige Zeit später das Finanzamt mit einem Schrieb bei dir melden müssen. Darin wirst du aufgefordert ein Formular (gibts auch bei promotionbasis als Download!) auszufüllen in dem u.a. angegeben wird, welchen Umsatz du für dein Unternehmen erwartest.

Bleibst du unter 17500 € im aktuellen Geschäftsjahr und voraussichtlich 50.000 € im folgenden Jahr bleibst, kannst du zwar Umsatzsteuer erheben, musst aber nicht! (vgl. § 19 Abs. 1 UstG)
In dem "Wisch" den ich dann daraufhin gekriegt habe, steht drin, für welche Steuerarten deine Steuernummer gilt.

Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer liegt für Ledige fürs Jahr 2003 7.235 €, fürs Jahr 2004 bei 7.664 €.

Die Grenze fürs Kindergeld lag 2003 bei 7.188 €. Diese Grenze ist ab 2004 auf 7.680 € erhöht worden!!! (vgl. arbeitsagentur.de)

LG
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SunFunBaby
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 30.04.2004
Beiträge: 17
Wohnort: Bottrop

BeitragVerfasst am: 01 Aug 2004 - 20:42

Antworten mit Zitat  

So, wurde es mir auch erklärt! Nur bin ich direkt, nachdem ich meinen Gewerbeschein besorgt hatte zum Finanzamz gegangen, hab eben das ausgefüllt und danach nix mehr von denen gehört.

Danke dir trotzdem,

liebe Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2004 - 21:31

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Gern geschehen.

Schönen Rest-Sonntag wünsch ich noch...
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sosunny
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 01.07.2004
Beiträge: 104
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 15 Aug 2004 - 13:43

Antworten mit Zitat  

Ist denn ein Gewerbeschein bei einem Studenten unablässig?
Empfehlung

von sosunny
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Aug 2004 - 10:37

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Der Gewerbeschein hat nichts mit Student sein oder nicht zu tun.

Es gibt vereinzelt Agenturen, bei denen du auch oder nur auf Lohnsteuerkarte arbeiten kannst.
Die meisten Agenturen bevorzugen es aber, wenn du ihnen einfach eine Rechnung schreibst und sie mit den Sozialabgaben nichts am Hut haben. Es ist auch für dich wesentlich angenehmer, weil viele Aktionen ja nur über 1 oder 2 Tage gehen oder du über einen gewissen Zeitraum für mehrere Auftraggeber abwechselnd arbeitest ... wenn du da immer die Lohnsteuerkarte hin und her schicken müsstest, mit einer zweiten auch schon nicht mehr hin und her kämst ...

Aber ein Gewerbeschein ist ja nicht sonderlich teuer, zahlt sich dann schon beim ersten Einsatz aus, den du ohne nicht hättest machen können!
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sosunny
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 01.07.2004
Beiträge: 104
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 16 Aug 2004 - 12:51

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Danke, Sunny, für Deine Antwort.
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