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Hilfe - verzwickte Lage...es geht um Geld!

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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jun 2003 - 18:54

Hilfe - verzwickte Lage...es geht um Geld!
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Hi, ich hab da ein Problem und das ist nicht ganz so einfach. Ich fange mal ganz vorne an:

Ich merchandise im 4er-Team Preselection-Verträge von Tele2 für die Agentur XXL Promotion. Es gibt nur mündliche Verträge unter Zeugen(10€/Antrag) und wegen der Storno- und Prüfungszeiten eine Zahlungsfrist von 8 Wochen. Soweit so gut.

XXL Promotion arbeitet für die Network United GmbH und die arbeiten wiederum im Auftrag der Tele2 GmbH.

Nun hat Network United irgendwelche Differenzen mit Tele2 (angeblich storniert Tele2 wissentlich und zu Unrecht die Provisionen von tatsächlich zustande gekommenen Verträgen, ich würde das Betrug nennen) und hat sich an deren Anwalt gewandt.

Folge: Tele2 zahlt vorerst nicht mehr an Network United, diese zahlen deshalb nicht weiter an XXL Promotion.

Beim Gespräch mit XXL Promotion heute morgen folgende Antwort: "...wir können erst dann zahlen, wenn wir das Geld von Network United haben. Die werden die Provisionen von Tele2 aber erst dann erhalten und an uns weiterleiten, wenn die Sachlage geklärt ist. Im Idealfall gibt es eine aussergerichtliche Einigung wobei es dann nur um Monate geht, im schlimmsten Fall einen Rechtsstreit...und der kann sich über Jahre hinziehen. Aber kommende Woche starten wir für einen neuen Auftraggeber und da wird es sicher besser laufen...".

Das ist der Stand der Dinge. Ich arbeite seit April bei XXL Promotion, habe wegen der langen Zahlunsfrist noch nie einen Cent gesehen und bekomme mittlerweile knapp 1000 € von der Agentur. Keine Minute werde ich mehr für die arbeiten, solange nicht gezahlt wurde.

Frage:Was kann ich tun, um möglichst schnell an mein Geld zu kommen? Ich kann nicht einfach warten und Däumchen drehen..
Stimmt es, dass ich eine Rechnung mit Zahlungsziel 10 Tage stellen und danach zum Amtgericht gehen und einen Mahnbescheid erwirken kann? Wie geht es dann weiter? Oder ist es sinnvoller, wenn wir uns gemeinsam (mind. 6 Kollegen geht es genauso) an einen Anwalt wenden?

Für schnellen Rat wäre ich Euch sehr dankbar.
MfG

Benny
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 17 Jun 2003 - 20:08

Antworten mit Zitat  

Im Prinzip kannst du schon eine Rechnung stellen, aber vors Amtsgericht erst nach 30 Tagen gehen!
Euer Problem wird sein, das ihr nix schriftlich habt, obwohl auf der anderen Seite auch mündliche Abmachungen bindend sind, zumal es ja Zeugen gab...
Ich würde euch raten, alle zusammen zu einem Anwalt zu gehen! Euch kann es egal sein, aus welchem grund xxl nicht zahlen kann/will... Ihr habt euren Job gemacht und die schulden euch deshalb Geld. Genaueres erfahrt ihr aber beim Anwalt, da ich auch kein Jurist bin Smile

Gruß
Sebastian
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von sebastianv
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Imperio
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 29.04.2003
Beiträge: 11
Wohnort: Stelzenberg

BeitragVerfasst am: 17 Jun 2003 - 20:15

Antwort an BeMaDa
Antworten mit Zitat  

Hallo ich bin Stephan und kann dich in dieser beschissenen Situation sehr gut verstehen hatte früher auch schon öfters differenzen mit einem hiesigen Unternehmen. Guter rat ist da meist sehr Teuer.
Und diesen solltest du dir am besten von einem Anwalt holen.
Hoffe du bist Rechtschutzversichert.
Wenn nicht, frage deine Eltern ob du über Ihre noch abgesichert bist, oder ob Sie einen vertrauensvollen Versicherungsagent kennen.
Wenn du ein Vollblut Promoter, und sehr gerne und viel unterwegs, bist gebe ich dir den Ratschlag dies einmal zu überdenken.
Habe die Advo-card und bin eigendlich zufrieden. Jedoch paß auf diese RechtsKarten kann man auch Jahresweise verlängern. Verkehrsrechtschutz und Arbeitsrechtschutz wären da für dich garantiert ratsam. Hatte letztes Jahr im Außendienst einen Unfall, habe offenstehende Rechnungen über meinen Anwalt eintreiben lassen. und habe bis heute noch keinen Pfennig oh sorry Cent bezahlen müssen.
So danke für deinen Hinweis div. Agenturen zu meiden.
und laß dich auf keinen fall unter kriegen.
Motto: Beiss dich fest wie ein Terrier Kopf hoch !!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jun 2003 - 20:39

Antworten mit Zitat  

Hi nochmal...und danke schonmal für Eure Hilfe.

Zu Stephan:

Denke auch Anwalt ist die beste Idee, muss nur noch vier Wochen warten, bis ich wieder bei meiner Muter lebe (dann bin ich doch mit in Ihrer Rechtsschutz?).

Zu Sebastian:

Abgesehen von Zeugen hab ich ja auch knapp 100 Kundenanträge hier liegen, mit denen ich wohl (abgesehen von den Zeugen / Kollegen) belegen kann für Tele2 gearbeitet zu haben.
Werde jetzt erstmal die tolle Rechnungsfunktion (Hut ab!) auf promotionbasis.de testen und dann kann ich immernoch entscheiden, was ich tue.
Verstehe ich richtig, dass 30 Tage NACH Ablauf der Frist vergehen müssen? 30 Werktage oder Kalendertage?`

greetz

Benny
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Imperio
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 29.04.2003
Beiträge: 11
Wohnort: Stelzenberg

BeitragVerfasst am: 17 Jun 2003 - 21:02

4 Wochen
Antworten mit Zitat  

Meines wissens sind es vier wochen also sprich 30 Tage inkl. der Wochenenden. Neutral
Zu Rechtschutz: Wenn dies im Rahmen einer Familienmitversicherung geregelt ist dann ja, jedoch solltest du keine Advo-Card haben bzw. abgelaufen sein, so mußt du nach neu abschluß 3 Monate abwarten bis du erstmalig einen Anwalt zu Rate ziehen kannst.
Oder der Anwalt hilft dir direkt weil er dich in diesen Situation nicht alleine lassen will und erst später abrechnet natürlich mit der Rechtschutzversicherung. Dann informier dich bitte ausführlich bei deiner Mutter darüber bis bald Imperio
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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1787
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 17 Jun 2003 - 21:12

Antworten mit Zitat  

meines wissens nach ist natürlich auch wichtig für die rechtsschutzversicherungen, wann der fall zeitlich 'entstanden' ist.

sonst könnte ja jeder abwarten, bis er einen anwalt braucht, und dann zum versicherer gehen. ein rechtsschutzverhältnis muss also zum zeitpunkt des entstehens bestanden haben.

liebe geetz.
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Zuletzt bearbeitet von promotionbasis am 17 Jun 2003 - 23:18, insgesamt einmal bearbeitet
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Imperio
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 29.04.2003
Beiträge: 11
Wohnort: Stelzenberg

BeitragVerfasst am: 17 Jun 2003 - 21:58

Re: Admin
Antworten mit Zitat  

Danke für deine weitere Ergänzung meines Ratschlages.
Jedoch ist klar das es eigendlich nur zum eigenen vorteil dienlich sein kann.
Und dies kann man hoffentlich nicht streitig machen.
Bis später muß mal was für meinen Job tun.
Imperio
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Jun 2003 - 22:10

hmmmm
Antworten mit Zitat  

ich bin rechtschutzversichert. bei einer anderen versicherung ohne benannte karte. arbeitsrechtschutz(unternehmen) ist aber mit drin. hatte mal ein ähnliches problem: kein geld bekommen. hab bei der versicherung angerufen und die sagten, dass ich in diesem fall den anwalt selber zahlen muss. der fall ist ganz klar unternehmerisches risiko und die versicherung kommt in gar keinem fall dafür auf. auch nicht mit einer zusatzversicherung. Fazit: Pech gehabt. Sad

Das ist mein Wissensstand

vivi
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2003 - 16:14

Antworten mit Zitat  

Tja ... so ist es leider wirklich
Die Versicherungsunternehmen haben vor ca. 4 Jahren den "Beruf"
aus den Rechtsschutz-Versicherungen rausgeschmissen.
Zumindest für Unternehmer,wie z.B. Propagandisten.
Hat daran gelegen,daß zu viele Termine anfielen,welche sich für die
Versicherungen nicht gerechnet haben.

FAZIT :
Man kann zwar einen Anwalt einschalten,muß ihn aber selbst
bezahlen.
Und die Erfolgsausichten gegenüber Agenturen sind auch be-
scheiden.

Habe es einmal versucht und daraus gelernt.
Ging immerhin um 2700 €.
Nun für diese Agentur werde ich auch nicht mehr arbeiten,obwohl sie tatsächlich so dreist waren,mir einen Job anzubieten.

Also :
Augen zu und durch und viel Glück !
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Sep 2003 - 16:43

Antworten mit Zitat  

Bei sowas können Gewerkschaften auch oft weiterhelfen. Bei einigen gibt es sogar extra Sachbearbeiter für Selbstständige. Ausserdem wird bei Bedarf ein Anwalt gestellt.
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