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Promo Noob Hilfe

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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jun 2004 - 14:52

Promo Noob Hilfe
Antworten mit Zitat  

Hey ihr,

ich 23 möchte gerade ins Promotiongeschäft einsteigen und da werfen sich noch einige Fragen auf.

1. Ich weiß ich brauch einen Gewerbeschein. ( ist auch kein Problem )
Aber es gibt die Möglichkeit sich von der UST zubefreien zu lassen.
Ist das Sinnvoll, bezüglich auf gewisse Auslagen die ich vielleicht machen muss ? ( bsp. Übernachtung etc. )

2. Ich bin Familienversichert und möchte das eigentlich auch bleiben. Muss ich mich selber versichern ?

Wäre cool, wenn ihr mir eure Erfahrungen mittteilen könntet.

Grüsse Christian Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jun 2004 - 17:27

Antworten mit Zitat  

He,
wenn du nicht mehr als 7000 und ein paar zerqeutschte verdienst,kannst du dich von der UST befreien lassen. Willst du es nebenberuflich (Student,o.ä.) oder hauptberuflich machen?? Lese gerade, du bist familienversichert, also Student...Steuerlich was absetzen kannst du natürlich nur, wenn du auch Steúern bezahlst!! Selber versichern musst du dich nicht...In hannover reicht auch die Selbstständigensteuernr., dann sparst du noch die Knete für den Gewerbeschein, ist aber abhängig von der Kommune, in der du lebst. Bekommst du Bafög? Dann gibts weitere Richtwerte.
Peace
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jun 2004 - 11:55

Antworten mit Zitat  

hey,

ich komme aus Berlin. Der Gewerbeschein kann aber nicht viel kosten.
Bafög bekommen ich nicht und ich möchte es auch nur nebenberuflich, voraussichtlich für 3-4 Monate machen.

Aber wäre wenn ich es hauptberuflich machen würde.

Grüsse Koopi
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Jul 2004 - 16:35

Ja, musst Dich ans Finanzamt wenden
Antworten mit Zitat  

Ja, man kann sich von der UST befreien lassen.
D.h.,

-> Du kannst dann keine MwSt. mehr in Rechnung stellen
-> Du darfst keine Vorsteuer mehr abziehen (MwSt. die Du an andere zahlst)

Eine Befreiung ist immer dann schlecht, wenn Du mal mehr Ausgaben als Einnahmen hast, was die Umsatzsteuer betrifft.

Angenommen, Du kaufst einen "Dienstwagen" für 7.000 EUR, dann kannst Du Dir normalerweise die im Kaufpreis enthaltene MwSt. vom FA zurück holen, immerhin 965 EUR. hast aber auch weniger Arbeit wegen der Formulare!

Die Befreiung musst Du bei Deinem FA-Amt beantragen.
Hat auch mit Student sein oder etc NICHTS zu tun. Steuerlich sind alle gleich.

Würd ich aber nicht machen mr green
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