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Arbeitslos gemeldet + Gewerbeschein???

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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Mai 2004 - 19:17

Arbeitslos gemeldet + Gewerbeschein???
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Hallo,
eine Freundin von mir, die zur Zeit Arbeitslos gemeldet ist, aber kein Arbeitslosengeld bekommt, möchte sich einen Gewerbeschein holen um ein bissel als Promoterin zu arbeiten.
Sie ist über das Arbeitsamt krankenversichert und möchte daher Arbeitslos gemeldet bleiben.

Meine Frage, ist das möglich? Ich meine man darf bis zu einem bestimmten Betrag im Monat noch arbeiten gehen..... aber keine ahnung ob das stimmt.

Danke für eure Hilfe Very Happy
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Party
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 26.08.2003
Beiträge: 146
Wohnort: Straubing

BeitragVerfasst am: 30 Mai 2004 - 19:56

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möglich ist das schon, aber man darf nicht mehr wie 15 stunden arbeiten. und der verdienst darf 165 € nicht überschreiten. so ist zumindest mein wissensstand vom AA.
ich bin aber auch auf andere meinungen gespannt.
schöne pfingsten rené
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Aviawest
Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2004
Beiträge: 611
Wohnort: Darscheid

BeitragVerfasst am: 01 Jun 2004 - 22:32

Antworten mit Zitat  

jep. kann mich eigentlich da nur anschließen. die 165 euronen sind jedoch nur der mindestbetrag der anrechnungsfrei auf das a-geld bleibt. wenn du vorher richtig dickes geld verdient hast, kann der betrag auch höher sein!
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Sunny9681
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 04.06.2003
Beiträge: 297
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: 02 Jun 2004 - 12:51

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also meine letzte Anfrage diesbezüglich wurde vom AA wie folgt beantwortet:

"nein!! sie sind ja lustig....entweder arbeitslos oder selbständig,aber beides???"

Nun ja...irgendwie bekommt man doch immer wieder unterschiedliche Antworten... kopfschüttel
_________________
wer denkt etwas zu sein,hat aufgehört etwas zu werden
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Aviawest
Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2004
Beiträge: 611
Wohnort: Darscheid

BeitragVerfasst am: 02 Jun 2004 - 13:18

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... mmmh? Konfus Konfus
Habe sogar von der netten dame direkt ein entsprechendes formular erhalten, auf dem die einnahmen den aa mitzuteilen sind!!
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Sunny9681
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 04.06.2003
Beiträge: 297
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: 02 Jun 2004 - 13:23

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ooooh dann hätt ich damals vielleicht besser noch 3 andere gefragt,vielleicht wär ich dann auch so weit gekommen... Wink
_________________
wer denkt etwas zu sein,hat aufgehört etwas zu werden
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Aviawest
Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2004
Beiträge: 611
Wohnort: Darscheid

BeitragVerfasst am: 02 Jun 2004 - 14:15

Antworten mit Zitat  

tja ja,
von der wiege bis zur bahre:
formulare, formulare, ....
lol
Ne is aber so, habe das ding sogar in meinen unterlagen noch rumfliegen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jun 2004 - 9:55

Antworten mit Zitat  

Also, ich war auch arbeitslos gemeldet und habe nebenbei gegen Rechnung gearbeitet. Wenn Du einen Job hast, bei dem Du ganztags beschäftigt bist und über 15 Std. die Woche zusammenkommen, musst Du das dem Arbeitsamt melden, den gesamten Zeitraum angeben und bekommst dann für die Zeit keine Leistungen vom Arbeitsamt. Die Einkommensnachweise musst Du dann nicht vorlegen, weil es ja kein Geld vom Amt gibt und wirst, sofern diese kurzfristige Beschäftigung nicht über sechs Wochen insgesamt geht, auch wieder automatisch arbeitslos gemeldet, d.h. dass es dann vor der Beschäftigung einen Aufhebungsbescheid für die Leistungen gibt und danach automatisch wieder einen Bewilligungsbescheid. Sollte das aber z.B. nur eine Aktion, die an einem Tag stattfindet und die Stundenanzahl unter 15 Std. in der Woche bleibt, dann muss dem Amt die Rechnung vorgelegt werden bzw. gibts dann evtl. einen Zettel von denen, den Du dann ausfüllen musst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jun 2004 - 10:16

Antworten mit Zitat  

hab noch was vergessen...
dürfte auch so funktionieren, wenn man keine Leistungen vom Amt bezieht.
Bei der Krankenkasse wird man zwar automatisch abgemeldet für die Zeit in der man eine selbstständige Tätigkeit ausübt, aber man hat trotzdem für vier Wochen rückwirkend Anspruch auf den Versicherungsschutz. Lediglich ein evtl. Krankentagegeld entfällt. Mit anderen Worten: Du nimmst eine selbstständige Tätigkeit auf, die meinetwegen über zwei Wochen geht und wirst für die Zeit vom Arbeitsamt bei der Krankenkasse abgemeldet bzw. bist dann nicht versichert. Sollte in diesen zwei Wochen was passieren und Du gehst zum Arzt, dann kriegst Du zwar von dem die Rechnung, darfst die aber rückwirkend bei der Krankenkasse einreichen und die wird bezahlt, vorausgesetzt man war vorher dort versichert und ist nicht länger als einen Monat bei denen abgemeldet gewesen.
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fran79
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 29.12.2003
Beiträge: 147
Wohnort: Bergkamen

BeitragVerfasst am: 04 Jun 2004 - 11:40

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Hmm, wenn ich arbeitslos gemeldet wäre und trotzdem keinen Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt hätte....dann würde ich einfach machen und nicht dumm rum fragen! Wie wollen die das denn so schnell raus bekommen? Oder Deine Freundin soll einfach schlicht und ergreifend eine ICH-AG anmelden...dann kann sie sich von dem Geld krankenversichern und hat noch ein bißchen zum leben übrig! Und darf dann auch ganz "legal" mit ihrem Gewerbeschein arbeiten gehen...!
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Aviawest
Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2004
Beiträge: 611
Wohnort: Darscheid

BeitragVerfasst am: 05 Jun 2004 - 9:39

Antworten mit Zitat  

... wäre mir etwas zu heiß. wer beim "größten deutschen arbeitgeber" (arbeitsamt) "kunde" ist, der muß mit solchen sachen aufpassen. die drehen ruck-zuck den geldhahn zu wenn denen was nicht passt. klar, wo kein kläger da kein richter, ... doch ich habe lange genung mit denen trouble gehabt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jun 2004 - 18:53

komische sache
Antworten mit Zitat  

auf der einen seite, bist du arbeitslos gemeldet und auf der anderen seite, bekommst du aber kein arbeitslosengeld. wie kommt denn deine freundin da über die runden?!
aus welchem grund bekommt sie kein geld?!
die "ich ag" ist zwar ne gute sache, für diesen fall, aber es ist zu bedenken, das es von jahr zu jahr weniger wird, was der staat da an förderungen abgibt. aus dem gedanken herraus, das dies halt eine förderung zum selbständig werden ist. es wäre also wünschenswert, wenn du nach drei jahren auf eigenen beinen stehen könntest. wenn du eine "ich ag" planst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jun 2004 - 18:54

komische sache
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auf der einen seite, bist du arbeitslos gemeldet und auf der anderen seite, bekommst du aber kein arbeitslosengeld. wie kommt denn deine freundin da über die runden?!
aus welchem grund bekommt sie kein geld?!
die "ich ag" ist zwar ne gute sache, für diesen fall, aber es ist zu bedenken, das es von jahr zu jahr weniger wird, was der staat da an förderungen abgibt. aus dem gedanken herraus, das dies halt eine förderung zum selbständig werden ist. es wäre also wünschenswert, wenn du nach drei jahren auf eigenen beinen stehen könntest. wenn du eine "ich ag" planst.
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