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BfA - Fragen & Probleme

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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2011 - 19:27

Antworten mit Zitat  

Nochmal: Ich habe es schriftlich von der Rentenversicherung Bund, daß ich nicht sozialversicherungspflichtig bin (Bescheid vom 04.03.2009).

Und ich habe keine Angestellten und habe mich nicht als Agentur oder wie auch immer ausgegeben.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Jan 2011 - 19:50

Antworten mit Zitat  

wie hast du das gemacht?
was kannst du als empfehlung geben, worauf man beim ausfüllen der formulare achten sollte?
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1108
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2011 - 20:31

Antworten mit Zitat  

Als Empfehlung? Nicht zu besch... !
Als Mini-Agentur ausgeben kopfschüttel ...
Ist doch kein Wunder, wenn Finanzamt, BfA oder DRV und und sonstige Einrichtungen immer allergischer auf Promoter und Co reagieren ?!

Ich habe ebenfalls meine Bescheinigung bekommen, vor Ewigkeiten- und habe weder Angestellte noch bin ich ein Agenturinhaber.

Habe die Felder wahrheitsgemäß ausgefüllt und habe meine Befreiuung bekommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jan 2011 - 18:06

Antworten mit Zitat  

Lehrer sind nicht Promoter, obwohl sie manchmal doch Ähnliches tun. Als ich nach der Statusanfrage von der BfA den klaren Bescheid bekam, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt, dachte ich, dass alles schön erledigt ist. Einige Monate später kam von der gleichen BfA eine Beitragsnachforderung, weil Lehrer zu der Berufsgruppe gehören,die per Gesetz rentenversicherungspflichtig sind. Und dann blieb es nicht bei 19,5 % des Bruttoverdienstes, sondern es gab einen Mindestbeitrag, sodass sich in schlechten Monaten das Arbeiten nicht gelohnt hat.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jan 2011 - 19:04

Antworten mit Zitat  

Nachtrag:

gefunden in:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/32758/publicationFile/18585/2005_07_05_text_rs_anlage_4.pdf

Verkaufsförderer treten im Regelfall unter der Bezeichnung Werber, Werbedame, Promoter oder Propagandist auf. Ihnen obliegt die Aufgabe, im Rahmen von Verkaufs- oder Werbeaktionen zumeist in Kaufhäusern, Supermärkten oder auf Messen für Produkte zu werben. Die Werbetätigkeit setzt besondere persönliche Fähigkeiten wie z.B. Einfühlungsvermögen, Redegewandtheit, Überzeugungskraft und Geschick voraus. Zum Teil werden zusätzlich Produkte auf Provisionsbasis verkauft.
Verkaufsförderer stehen in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie lediglich kurzfristig für verschiedene Werbeaktionen eines oder mehrerer Auftraggeber eingesetzt werden. Aufgrund der wechselnden Arbeitszeiten und Arbeitsorte besteht keine Weisungsabhängigkeit (Urteil des Bayerischen LSG vom 18.05.2004 – L 5 KR 194/03 –). Eine selbständige Tätigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Werbeaktionen nur während der Öffnungszeiten von Kaufhäusern durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 14.06.1985 – IV R 150 - 152/82 –, USK 85115).
Propagandisten, die in gewisser Regelmäßigkeit von ihrem Auftraggeber hergestellte Waren gegen Provision in einem Kaufhaus in dessen Namen und für dessen Rechnung anbieten und verkaufen, zählen hingegen grundsätzlich zu den abhängig Beschäftigten (BSG-Urteile vom 24.10.1978 – 12 RK 58/76 –, USK 78134 und vom 12.10.1979 – 12 RK 24/78 –, USK 79221). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Mindestprovision vom Auftraggeber garantiert wird. Im Einzelfall kann auch eine selbständige Tätigkeit vorliegen.
Die Berufsbezeichnung Werber, Werbedame, Promoter oder Propagandist sagt noch nichts über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus und stellt für sich kein Kriterium für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit dar. Die Beurteilung ist im Wege der Gesamtbetrachtung vorzunehmen (vgl. Abschnitt 3.2 und 3.3 des Gemeinsamen Rundschreibens).
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2227
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 26 Jan 2011 - 20:55

Antworten mit Zitat  

Sehr interessanter Link! Vielen Dank! Der Abschnitt "Platzierungshilfen/Regalauffüller" wird sicher auch einige hier interessieren.
Empfehlung

von DanMat
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ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 26 Jan 2011 - 23:35

Antworten mit Zitat  

Danke, Ivo, das ist mal ein wirklich brauchbarer Beitrag!

So ähnlich hatte ich meinen Berufszweig auch beschrieben, und zusätzlich auf getätigten Kapitaleinsatz wie Auto, Computer, Drucker, PDA und Werbemaßnahmen wie Setcard hier bei pb incl. Profi-Account hingewiesen, u.a. auch noch eigene Visitenkarten, Rechnungsformulare etc. erwähnt, ebenso, daß ich Angebote abgebe und durchaus auch Jobs ablehnen kann, also frei in der Vertragsverhandlung und bei der Jobannahme agiere. Das reichte, Verträge brauchte ich gar nicht vorlegen.

Es empfiehlt sich, zu einer Aussenstelle der DRB zu gehen, die füllen den Wisch aus und sind sehr hilfreich. Das Amtsdeutsch ist nämlich echt eine Katastrophe!

LG,

*** Sabine ***
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von ertl
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2227
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2011 - 3:27

Antworten mit Zitat  

Hab hier mal wieder gnaz interessanten Lesestoff zum leidigen Thema Scheinselbstständigkeit gefunden:
http://www.gulp.de/kb/lwo/scheinselbst/scheinselbststaendigkeit.html
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2011 - 13:42

BfA-Befreiung? USt-abzugsfähig?
Antworten mit Zitat  

hallo ich habe da mal eine frage uzw. was bedeutet BfA-Befreiung und USt-abzugsfähig? ich bin seit 2 monaten arbeitslos und möchte mich gerne hier auf jobs bewerben damit ich nicht ganz ohne da stehe... aber nur so lange bis ich einen richtigen job finde... kann mir jemand helfen???

freue mich jetzt schon auf eure antworten und vielen dank im voraus Smile

LG
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DanMat
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2227
Wohnort: Radebeul

BeitragVerfasst am: 18 Feb 2011 - 14:35

Antworten mit Zitat  

Auf der Hauptseite ist alles hübsch erklärt:
http://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=2
http://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470
oder einfach mal hier im Forum oben die Begriffe bei der Suche eingeben, da gibt es schon ewig lange Threads dazu yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Feb 2011 - 14:46

Antworten mit Zitat  

hmm irgendwie stehe ich neben dem schuh...
verstehe jetzt immer noch nicht so richtig was gemeint ist, ob ich ja oder nein makieren muss...
naja ich lese mich einfach mal weiter durch aber trotzdem danke Smile
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2878
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 09 Apr 2011 - 15:24

Antworten mit Zitat  

ertl hat Folgendes geschrieben:
Nochmal: Ich habe es schriftlich von der Rentenversicherung Bund, daß ich nicht sozialversicherungspflichtig bin (Bescheid vom 04.03.2009).


Der Bescheid ist allerdings eine Farce!

Er ist,so wie jeder Bescheid nur vorläufig gültig,und kann wieder aufgehoben werden.
Das ist gerade bei einem Promoterkollegen passiert.Jetzt wird wieder geprüft.........
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donjuanita



Anmeldungsdatum: 06.05.2003
Beiträge: 7
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 12 Apr 2011 - 15:20

"BfA-Befreiung"....gibt es nicht (mehr)!!!
Antworten mit Zitat  

Liebe Leute,

die sogenannte "Bfa-Befreiung" gibt es schon des Längeren nicht mehr, da die BfA (Bundesanstalt für Angestellte) nicht mehr existiert. Diese und die bisherigen Landesversicherungsanstalten sind in der DRV ("Deutsche Rentenversicherung") aufgegangen.



VG,
Seda
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2878
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 12 Apr 2011 - 20:54

Antworten mit Zitat  

Kannman auch hier nachlesen Wink

http://www.promotionforum.de/ftopic8585-0-asc-15.html
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donjuanita



Anmeldungsdatum: 06.05.2003
Beiträge: 7
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 12 Apr 2011 - 21:47

Antworten mit Zitat  

Hallo edmerel,

stimmt, allerdings steht es irgendwo unten in den Kommentaren zu diesem von dir genannten Thread, welches daher leider auch untergeht.

Des Weiteren ändert es leider auch nichts an der Tatsache, dass viele Agenturen nicht auf dem aktuellen Kenntnis-/Wissenstands diesbezüglich sind, genau wie promotionbasis.de das nicht ist. Denn hier muss man unter 'Daten'/Sedcard auch angeben, ob man eine "BfA-Befreiung" hat oder nicht.

VG,
Seda
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