promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil   Start FlashChatpb-Shop   Start FlashChatFlashChat 
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Alles zum Thema > Rechnungsstellung

Seite 1 von 6 | Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< (Muster-) Mahnung, Agentur zahlt nicht - Fragen & Probleme     ::     Fahrkostenpauschale und Kilometer/Fahrtenbuch >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jan 2004 - 10:56

Alles zum Thema > Rechnungsstellung
Antworten mit Zitat  

Dürfen die Agenturen eigentlich vorschreiben, wie lange man sich Zeit lassen darf um die Rechnung zu stellen (z.B. 1 Woche??)... und bei späterer Rechnungsstellung gibts kein Geld mehr?

Wie sind eure Erfahrungen? Wer weiss genaues?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jan 2004 - 11:31

Antworten mit Zitat  

Hi !

Kommt drauf an was Du im Rahmenvertrag unterschrieben hast!!

Bis vier Wochen ist es ok und wenn der/die Promoter bis dahin ihren PFLICHTEN nicht nachgekommen sind dann gibt es halt keine CASH!

Weil die Agenturen auch an gewisse FRISTEN an den Kunden gebunden sind z.B. REPORTING usw.!

LG

Muri yo
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 07 Jan 2004 - 1:00

Antworten mit Zitat  

Genau so ist es, wenn eine Frist im Vertrag steht dann ist ein Vertrag ein Vertrag, wenn so etwas nicht vertraglich abgesichert ist gilt die "normale" Verjährung lt BGB. Also imemr schön lesen was man unetrschreibt, und nicht hinterher rumjammern.

Promoter sind selbständige Unternehmer, nur wenn man so handelt , dann wird man auch so behandelt.

Gruss

Stephan
Nach oben
AndyGER
Moderator


Anmeldungsdatum: 11.06.2003
Beiträge: 780
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 08 Jan 2004 - 0:56

Antworten mit Zitat  

Hmmm,

das mit dem "Vertrag ist Vertrag" sehe ich etwas anders. Denn wenn eine vertragliche Klausel gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstößt, ist sie automatisch nicht mehr Bestandteil eines Vertrages.

Meiner Meinung kann man einem Unternehmer keine Vorschriften machen, wann man einen Betrag in Rechnung stellt - bzw. dass bei der oder der Fristverletzung eine Rechnung nicht mehr gültig ist.

Allerdings gibt es auch hierbei sicher eine Verjährung. Wer also erst nach 2 Jahren eine Rechnung schreibt, geht sicher leer aus Very Happy ...
_________________
Freundliche Grüße Smile

Andreas H. aus OL bei HB ....
===================
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen AIM-Name MSN Messenger
Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2004 - 11:52

Antworten mit Zitat  

Hmm ......

gegen GELTENDESRECHT zu verstossen hebt den VERTRAGSABSCHLUSS sowieso auf, das dazu!!

Also meiner Meinung nach haben sich Auftraggeber (Agentur) und Auftragnehmer/Subunternehmer (Promoter) schriftlich zu einer ÜBEREINKUNFT getroffen und zugestimmt was alles in den verschiedenen Vertrags§en geregelt sind / waren!!

Desweiteren braucht der Arbeitnehmer/Subunternehmer (Promoter) den Vertrag nicht unterschreiben wenn er/sie nicht SICHER genug ist, ob alles OK ist was im VERTRAG verhandelt worden ist/WAR, es muss jeder für sich selbst prüfen ob er so mit den geregelten Sachen im Vertrag einverstanden ist, oder man hat die Möglichkeit (dies allerdings nicht gern gesehen wird von den Agenturen) verschiedene §en werden wegstreichen als gegen Vorschlag, bis der endgültige VERTRAG letztendlich dann so steht das man es ohne bedenken, von seiner SEITE aus, UNTERSCHREIBEN kann!

Aber das wird eine Agentur LEIDER nicht mitmachen, den jeder Promoter ist AUSTAUSCHBAR! (erstrecht die die mit solchen dingen NEGATIV bei den Agenturen auffallen)

Also wenn jemand "ZICKEN" macht so wird er / sie nicht noch einmal GEBUCHT oder sogar für den Aktuellen Jobangebot eine ABSAGE bekommt!

Das sind so meine ERFAHRUNGEN ... leider!

Die Promotion Szene ist derart überlaufen das die Agenturen sich den LUXUS leisten die Leute (Promoter) zu SELEKTIREN aus welchen GRÜNDEN auch immer!

Ich hoffe ich habe da ein wenig mehr LICHT ins DUNKLE bringen können!

... und wie gesagt das sind meine persönlichen ERFAHRUNGEN, bitte nicht FALSCH verstehen!

In dem Sinne

LG

MURI yo
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2004 - 12:57

Antworten mit Zitat  

Ja so ist das in der Geschäftswelt und um noch einmal auf die Verträge zurückzukommen.
Sicherlich sind Verträge die gegen geltendes recht oder die "guten Sitten" verstoßen nichtig, allerdings sollte beachtet werden, das wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben und unter VOLLKAUFLEUTEN (die wir ja alle mit Anmeldung des Gewerbes sind) kann so gut wie alles vereinbart werden. Kundenschutz oder sonstige Regeln, die für "normale" Verbraucher gelten sind nicht relevant.
Klartext: wenn man einen Vertrag schließt in dem man 1 Mio. € Schadensersatz leisten will wenn man 1 Minute zu spät kommt ist das ein gültiges Rechtsgeschäft, denn bei Vollkaufleuten wird davon ausgegangen, dass sie die Verträge lesen, die sie abschließen und sich der Folgen von Vertragsverstößen bewußt sind.


Zuletzt bearbeitet von Gast am 08 Jan 2004 - 13:16, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2004 - 13:01

Antworten mit Zitat  

Da muss ich dem Stephan611 RECHT geben!!

So siehts aus!!

Also alles schön lesen und dann esrts untrerschreiben!!

LG

CU

Muri yo
Nach oben
Steffi1987



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Petersroda

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2005 - 13:21

Rechnung schreiben
Antworten mit Zitat  

Ich habe jetzt 5 Tage auf der GC gearbeitet. Nun gehts ans Rechnungschreiben. Soll ich da auf der Rechnung eigentlich jeden Tag einzeln aufführen..`????also z.b. Menge:1, Tagespauschale nach Vereinbarung, Preis:...Euro???? oder wie sollte das gehen???

Wäre liebe, wenn mir das mal jmd verrät!!! Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
Heikeges
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 490
Wohnort: Niederkassel

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2005 - 13:33

Antworten mit Zitat  

Hallo,

Du brauchst nicht jeden Tag einzeln aufführen. Schreibe einfach die Messe und den Zeitraum in die Rechnung und dann den einzelnen Tagessatz mal der Anzahl der Tage. Nur wenn sich an den Tagessätzen etwas unterscheidet, dann müßtest du diese einzeln auflisten.
LG,
Heike
_________________
****Stammtischchat NRW: Sonntags, 19 Uhr***
"Es geht nicht darum, mehr zu tun - sondern das Richtige außergewöhnlich zu tun" Antony Fedrigotti
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
ertl
Site Admin


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 2578
Wohnort: Aldenhoven

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2005 - 13:36

Antworten mit Zitat  

Und vor allem schau Dir mal das Rechnungstool bei pb an:

Rechnungstool

Da kann dann eigentlich nix mehr schieflaufen Wink

LG,

*** Sabine ***
_________________
Like all good comments, this one might contain some crass stereotyping.
If you wish to take offence, please take it elsewhere...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 23 Aug 2005 - 15:33

Antworten mit Zitat  

hey.......
ich frag eigentlich immer wie es die Agentur immer gern haben will, weil ich kein Bock hab die Rechnung falsch zu schreiben und sie dann erst wieder zurück kommt und ich sie neu schreiben muss.....
Nach oben
promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1787
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2005 - 18:03

Antworten mit Zitat  

aber mit dem rechnungstool kann man eigentlich nix verkehrt machen.

wenn du zb. 2 unterschiedliche tagessätze hast, schreibst du in die erste zeile zb. anzahl 3 (für 3 tage) tagessatz lt. vereinbarung und den netto-betrag für einen tag. in die 2. zeile zb. dann anzahl 2 (für 2 tage) tagessatz lt. vereinbarung und wieder den netto-betrag für den einzelnen tagessatz.

den rest macht das tool: multiplizieren, addieren, mehrwertsteuer ggfs ausweisen.

lg,
arne
_________________
_
_ Hilfe, Tipps & Tricks ___ Tipps & Tricks | Hilfe-Themen | Häufig gestellte Fragen
_ Besucht uns auch auf __ Facebook | Twitter | MySpace
_
Empfehlung

von promotionbasis
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 24 Aug 2005 - 20:50

Antworten mit Zitat  

So lange die Agenturen nicht von sich aus sagen, dass sie eine extra Rechnung geschrieben wollen, nehme ich immer den Rechnungstool von Pb. Wink Der ist super einfach zu handhaben und man kann eigentlich nichts falsch machen. Smile Bisher hat auch noch keine Agentur gesagt, dass sie damit unzufrieden ist. Ist wirklich eine gute Idee mit der Rechnungserstellung auf PB!!! yo

Schöne Woche noch!
Gritchen funny
Nach oben
fbsz412
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Göttingen

BeitragVerfasst am: 28 Aug 2005 - 21:54

Umsatzsteuer - wichtig!!!
Antworten mit Zitat  

Du darfst auf keinen Fall vergessen, die Steuern in der Rechnung zu beachten und dann letztendlich auch sie auszuweisen.
Je nachdem, was Du für eine Abmachung mit dem Finanzamt hast!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 16 Sep 2006 - 15:49

Antworten mit Zitat  

Huhu,
ich steh auch grad vor der Hürde der ersten Rechnung und hätte mal ein paar Fragen:

1. Was ist besser, den Vordruck zu nehmen, den die Agentur mir geschickt hat, oder das Rechnungstool von Promotionbasis? Auf dem Vordruck von der Agentur steht nämlich z.B. gar kein Zahlungsziel drauf, nicht, daß ich dann wochenlang auf mein Geld warten muß...

2. Die Agentur meinte, ich kann den Vordruck auch online ausfüllen und zurückschicken, und das wäre mir auch am liebsten, da ich momentan keinen funktionierenden Drucker habe. Reicht es dann später fürs Finanzamt, wenn ich einfach die gespeicherten Rechnungen ausdrucke, oder müssen die irgendwie handschriftlich mit Datum versehen sein und unterschrieben oder sonstwas?

3. Da ich Promotion als nebenberufliches Gewerbe angemeldet hab, muß ich ja auch keine USt zahlen... muß ich trotzdem die Steuern auf der Rechnung ausweisen? Und woher weiß ich, wieviel das dann ist? Oder reicht es dann, wenn ich den zu zahlenden Betrag angeben, ohne nochmal irgendwas aufzuschlüsseln?


Falls irgendwas schon mal beantwortet wurde und ich das übersehen hab, reicht mir auch ein Link. Wink
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 1 von 6 | Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


EmpfehlungEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlung

von carstenth

von real-sugar

von sosunny

von promotionbasis

von Nordlicht

von Sarit79

von StefanieB




Impressum

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de



promotionbasis.de - Homepage promotionbasis.de - Jobarchiv Promotion Job Promotion Jobs Promoter-Suche Wohnungen, Mietwohnungen Mitfahrgelegenheiten, Mitfahrzentrale Fotografen, Fotograf Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Steuerberater, Steuer-Tipps Versicherungsberater, Versicherungen Downloads, Tools, Mp3, DivX T-Shirts, Taschen, Lanyards, Caps Music und Media, Tolle Streams Party und Eventtipps von Party.de Gewinnspiele und Gewinne