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Alles zum Thema > Auftrag und Vertrag

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Autor Nachricht
Muckstueck
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 66
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 29 Jun 2007 - 18:38

Antworten mit Zitat  

das ist wirklich komisch...

ich habe mich die ganze zeit gefragt warum du dein geld bekommst wenn die AGENTUR zahlt...

normalerweise zahl der auftraggeber an die agentur und die zahlt dann an dich!

da hat dich jemand wohl richtig schön verarscht.
die agenturen bekommen vom auftrag geben eine summe von der sie einen teil als vermittlungsprovision und planung etc. einbehalten und ein teil geht an dich...

naja es sollte wohl dann ein teil an ihn gehen und dann ein noch kleinerer teil an dich!

ich denke deine chanzen sind sehr gering von dem kerl noch etwas zu sehen.


hast du mir ihm einen vertrag abgeschlossen?
falls ja dann könntest du ihm mal post von deinem anwalt schicken lassen.
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derdegrijb
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 29.07.2003
Beiträge: 661
Wohnort: Cremlingen

BeitragVerfasst am: 01 Jul 2007 - 18:04

Antworten mit Zitat  

Hallo,

soweit Du einen Einzelvertrag mit dem "Typen" gemacht hast, sollte es auch rechtlich forderbar sein.
Sicherlich warst Du aber hier etwas naiv und wirst dies als Lehrgeld verbuchen dürfen.

Darum:
Wenn ein Auftragnehmer mit einer Agentur einen Vertrag hat und Teile dieser Leistung "untervermietet", also weitergibt, ist auch hier ein Einzelvertrag zwingend notwendig!

ciao derde
_________________

Taoism: sh... happens
Buddhism: if sh... happens, it isn`t really sh...
Islam: if sh... happens, it is the will of Allah
Catholicism: if sh... happens, you deserv it
Judaism: why does sh... always happen to us?
Atheism: i don`t believe this sh...
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jul 2007 - 17:24

Antworten mit Zitat  

Eine Woche verzögerung ist aber doch kein Grund gleich vor einer Agentur zu warnen. Und wenn ein Outfit vereinbart wurde und sich die Promoter nicht daran halten, dann ist das schon ein Grund ein kleines Strafgeld einzubehalten. Ich bin selbst Promotorin aber ich finde das Posting ein bisschen übertrieben.

Ist nicht böse gemeint, nur meine persönliche Meinung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jul 2007 - 18:08

Antworten mit Zitat  

Dem kann ich mich nur anschließen: Wegen einer Zahlungsverzögerung von 7 Tagen muss man nicht gleich vor einer Agentur warnen.

Und mal ehrlich, wenn man das Outfit nicht trägt, obwohl man es tragen muss, finde ich es nur gerecht, wenn man dafür bestraft wird.
Wenn du für BMW Promotion machst, kannst du ja schließlich auch nicht in einem Outfit von Mercedes rumlaufen. Wink

Ich glaube, im Moment ist bei dir die Verärgerung einfach noch zu groß. Mit ein wenig Abstand siehst du das vielleicht auch nicht so eng.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Aug 2007 - 10:09

AUSFALL-Honorar
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Ein freundliches Hallo in die Runde,

kann mir jemand sagen, ob ich `Anspruch`auf ein vereinbartes Honorar habe, wenn durch Seite des Kunden die Termine storniert werden und ich im Vorfeld eine schrftliche Bestätigung meiner Termine erhalten habe.

Gruß aus Westfalen

Dagmar
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edmerel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 2878
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2007 - 11:17

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Ja!

Je nachdem viele Tage weggefallen sind:60%,40%,20% der einzelnen Tage.jedoch selbstverständlich nicht alle!

Aber vorsicht:

Kann durch Vertrag ausgeschlossen sein! (RV,EA,AGBs).
_________________
Hier könnte Ihre Werbung stehen......
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Souldancer
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 598
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 19 Aug 2007 - 8:21

Antworten mit Zitat  

Wenn man das Outfit, das ja wohl fest zur Aktion gehört, nicht trägt, find ich es völlig OK, Geld zu kürzen. Da ist man ja selbst Schuld! Auf so Ideen bin ich irgendwie noch nie gekommen???

Hab mit Living Sales gemischte Erfahrungen gemacht, haben pünktlich gezahlt, aber irgendwie lief der Kontakt zur Agentur etwas angespannt. Wenn da Probleme auftraten, wurde ich angehalten, die mit dem Außendienst selbst zu klären. Wofür bekommen die dann das Geld?? Die sind doch die Organisatoren.. Na ja...Und das Kilometergeld wurde ab 100km einfach gekürzt und in eine Pauschale umgewandelt, wogegen ich mich zwar gewehrt habe, aber das versteh ich auch nicht. Wo ist da die Logik? Ich werde von denen so weit weg geschickt, verbringe mehr Zeit im Auto und soll auf einmal weniger Geld kriegen? An jeden, der für sie arbeitet, lasst Euch das nicht gefallen, hat bei mir auch geklappt.
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Erdapfel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 19.11.2006
Beiträge: 393
Wohnort: Dorfen

BeitragVerfasst am: 19 Aug 2007 - 15:46

Antworten mit Zitat  

Also, man sollte schon die Kleidung parat haben, wenn man solche Jobs annimmt. lol
Zum Teil wurden wir schon fotografiert, es hieß immer für das Ausland etc. aber da hielten die uns für echt blöd. War einfach eine Kontrolle an die Chefs etc....
Wie gesagt, bei meinen Jobs ist meist schwarze Hose und helles Oberteil, oft auch rein weißes Hemd/Bluse erforderlich.
Wenn meine Kollegen dann mal ein anderes Oberteil anhaben, ist es nicht so schlimm, aber es muss einfach alles gepflegt und gebügelt sein.
In richtigen Promojobs muss man meist ja gleich aussehen, deshalb wird meist T- Shirt von Agentur und Hose sollte schwarz oder weis sein.
Ich bin der Meinung, das ist das mindeste, was man als Promoter tun kann.....
_________________
Mit ganz lieben Grüßen aus Bayern
Erdapfel
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Apart
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 12.08.2004
Beiträge: 24
Wohnort: Scharbeutz

BeitragVerfasst am: 02 Feb 2008 - 0:16

Schadensersatzansprüche?
Antworten mit Zitat  

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen, denn habe keine Infos mit ähnlicher Thematik gefunden?!
Unipromotion ( 2 ET/ 2 Wochen) - Einsätze stehen schon seit letztem Jahr fest. Einsatzvereinbarung liegt vor. Nach den ersten beiden Tagen bekommen alle eine E-mail in der steht das es eine Umstrukturierung gibt, da der Kunde aufgrund der wenigen Resonanz in der nächsten Aktion männliche Promoter
einsetzen will. Uns muss deswegen absagt werden!
Weiss jemand in wie weit es möglich ist Schadensersatzansprüche geltend zu machen?
Kann mir jemand von euch weiterhelfen - oder hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im voraus!!!

Katarina
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Feb 2008 - 8:58

Antworten mit Zitat  

Hallo Katarina!
Was genau steht denn in deinem Vertrag betrefflich Kündigung??
Viele Agenturen haben nämlich in diesem Absatz sowas in der Art stehen, dass falls der Kunde kündigt/sich umentscheidet etc die Agentur dann das Recht hat innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu kündigen / Vertrag aufzulösen.
Wenn bei dir auch sowas steht, dann sieht es schlecht mit Schadensersatz aus, soweit ich weiß.
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Apart
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 12.08.2004
Beiträge: 24
Wohnort: Scharbeutz

BeitragVerfasst am: 02 Feb 2008 - 10:20

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Hallo,

es handelt sich wirklich nur um eine Einsatzvereinbarung. Diesbezüglich steht dort nichts!
Danke dir!
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2008 - 18:34

Antworten mit Zitat  

Die Frage wäre, ob eine feste Einsatzvereinbarung in schriftlicher Form nicht auch schon ausreicht,
damit ein Vertrag zu stande kommt.

Ansonsten könntest du nämlich auch mal in deren allg. Geschäftsbedingungen nachschauen
(die müssten auf deren Homepage irgendwo zu finden sein).
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Feb 2008 - 23:00

Antworten mit Zitat  

Doch, eine Einsatzvereinbarung ist auf jeden Fall ein Vertrag.
Und AGBs ist ein guter Tipp, die meisten Agenturen werden sich wohl darin gegen sowas abgesichert haben.
Solange die Entscheidung vom KUNDEN und nicht von der Agentur selbst kommt haben die (sofern erwähnt) ein Recht die Auflösung des Vertrags / Einsatzvereinbarung zu erwirken.
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Jasp2004
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 302
Wohnort: Greven

BeitragVerfasst am: 07 Feb 2008 - 20:00

Antworten mit Zitat  

Wenn der Kunde abspringt ist das ein ausreichender Grund zur Kündigung. Aber wenn der Kunde bloß andere Promoter haben will, ist das schon was anderes. Meiner Meinung nach müsste dir wenigstens das Gehalt für die fest vereinbarten Arbeitstage zustehen, da sich der Vertrag ja darauf bezieht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 23:51

Antworten mit Zitat  

du kannst vollen lohn verlangen, weil sich dein Vertragspartner in Annahmeverzug befindet, der Ausfall seiner Vertragspartner fällt in seinen Risikobereich und fällt allein in dessen unternehmerisches Risiko.
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